Rauchwarnmelder
Was ist der Unterschied zwischen „Rauchwarnmeldern” und „Rauchmeldern”?
Rauchwarnmelder werden in privaten oder privatähnlichen Wohnungen eingesetzt, Rauchmelder dagegen in öffentlichen Gebäuden. Letztere sind Teil einer zentralen Brandschutzanlage: Im Brandfall wird der Alarm nicht nur im betreffenden Raum, sondern sogleich im ganzen Gebäude ausgelöst und an die Feuerwehr weitergeleitet.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder montiert werden?
Grundsätzlich kann man zwischen einer Teil- bzw. Mindestausstattung und einer Vollausstattung unterscheiden. Bei einer Vollausstattung werden alle Aufenthaltsräume einer Wohnung, ausgenommen Bad und Küche, ausgestattet. Diese ist in Berlin und Brandenburg Pflicht.
Alle übrigen Bundesländer setzen auf eine Teilausstattung als Mindestvorgabe. Eine Übersicht der unterschiedlichen Vorgaben haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
Berlin und Brandenburg (Vollausstattung):
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Flure, die als Fluchtwege gelten
Wohnzimmer
Baden-Württemberg (Teilausstattung)
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Flure, die als Fluchtwege gelten
In allen weiteren Räumen, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen: z.B. Gästezimmer
Alle anderen Bundesländer (Teilausstattung):
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Flure, die als Fluchtwege gelten
Mehr Informationen über die geltenden Vorschriften bei Rauchwarnmeldern.
Was mache ich mit dem Rauchwarnmelder, wenn ich renoviere?
Die Rauchwarnmelder wurden von uns sorgfältig entsprechend der verbindlichen Anwendungsnorm DIN 14676 montiert. Sie dürfen deshalb auch nicht von ihrem ursprünglichen Montageort entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht werden. Ein Überstreichen, Tapezieren oder Verdecken des Rauchwarnmelders führt zu Störungen oder gar zum Geräteausfall. Schützen Sie den Rauchwarnmelder bei Renovierungsarbeiten daher bitte so, dass weder Staub in den Melder eindringen noch Farbe ihn verschmutzen kann. Nach Fertigstellung der Arbeiten muss der Rauchwarnmelder wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden, um seine Aufgabe zuverlässig erfüllen zu können. Bitte überprüfen Sie anschließend die Funktionsfähigkeit des Geräts durch Drücken des Testknopfs.
Wie verhalte ich mich bei einem Fehlalarm?
Vergewissern Sie sich zunächst unbedingt, dass es tatsächlich nicht brennt und das Gerät fälschlicherweise einen Fehlalarm ausgelöst hat. Dies kann z.B. bei starken Koch- oder Wasserdämpfen, starkem Rauchen oder bei Renovierungsarbeiten in seltenen Fällen vorkommen. Durch einen leichten Druck gegen die Funktionstaste können Sie die Empfindlichkeit des Rauchwarnmelders reduzieren, sodass der Alarm in der Regel unterbrochen wird. Nach zehn Minuten schaltet das Gerät automatisch in den normalen Betriebszustand. Nutzen Sie diese Zeit, um kräftig zu lüften und den Grund der Auslösung zu beseitigen. Sobald die mögliche Ursache durch Lüften beseitigt ist, geht der Rauchwarnmelder zurück in den Normalbetrieb.
Was mache ich mit den Rauchwarnmeldern, wenn ich umbaue oder sich die Nutzung einzelner Räume ändert?
In Ihrer Wohnung werden in jedem Raum sowie in den Fluren ferninspizierbare Rauchwarnmelder installiert. Ausgenommen sind Küche und Badezimmer. Somit sind Sie bestmöglich geschützt und können die Nutzung der Räume beliebig ändern. Eine Nach- oder Ummontage ist nicht notwendig.
Kann der Vermieter die Pflicht zur Inspektion auf mich übertragen?
In 9 von 16 Bundesländern ist die Übertragung der Inspektionspflicht auf den Bewohner möglich. In den restlichen 7 obliegt es dem Eigentümer bzw. Verwalter