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Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Haustüren für mehr Sicherheit und Schönheit

Haustüren für mehr Sicherheit und Schönheit

Der erste Eindruck zählt! Schöne Haustüren heißen Ihre Gäste Herzlich Willkommen und vermitteln zugleich einen persönlichen Eindruck über Ihren Besitzer. Unsere Standort ermöglicht den Einbau von Haustüren für München und Umgebung nach neuesten Anforderungen und Standards. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen, daher bieten wir unseren Kunden selbstverständlich auch Haustüren mit höchstem Sicherheitsstandard RC3 an. Moderne Haustüren bis altbewährte Die Haustüre ist die Visitenkarte Ihres Hauses und spiegelt Ihren guten Geschmack wieder. Ob zeitlos oder modern, verschiedene Stilelemente oder puristisch, Ihre Haustüre ist der erste Willkommensgruß für Freunde, eine Sicherheit gegen nicht geladene Gäste, sie muss langlebig sein und vor allem Ihren Anforderungen genügen.
Wohnungseingangstüren

Wohnungseingangstüren

Sicherheit bringt Geborgenheit Wohnungseingangstüre in T30 RS nach Bestand 42 dB Schallschutz Wohnungseingangstüre nach historischen Bestand Die Wohnungseingangstüre ist der Eintritt in Ihr Zuhause. Sie muss heute viele Anforderungen erfüllen! Damit Sie sich in Ihrem Zuhause sicher fühlen, bauen wir Ihre Eingangstüre in den Widerstandsklassen RC 2 und RC 3. Um Lärm von außen fern zu halten, gibt es unsere Eingangstüren bis zu Schallschutzklasse 4  47 dB rwp. Bei so viel Technik vernachlässigen wir weder Optik noch Qualität. Durch unsere handwerkliche Fertigung ist es uns möglich, Eingangstüren nahezu wie den Bestand zu bauen! Treppenhausseitig ist die Türe Gemeinschaftseigentum und muss wie „Bestand“ ausgeführt werden. Wenn vorgeschrieben, T 30 Brandschutz, Rauchschutztüre oder ist in gleicher Optik möglich! Prüfplakette T30 Integrierter Türschließer für Brandschutztüre T30 Kommen Sie gerne bei uns vorbei und treten Sie ein in die moderne Welt der Türen. Unser Ausstellungsraum präsentiert unzählige Möglichkeiten für Ihr Wohlbefinden. Zertifikate
Türen aus Holz

Türen aus Holz

Wertbeständig und gutaussehend sollte alles sein, was zum Haus dazugehört. Nicht zuletzt die Fenster und Türen. Schließlich bestimmen sie das Bild eines Gebäudes wesentlich mit und geben Auskunft über Geschmack und Lebensstil derjenigen, die drinnen wohnen und arbeiten. Wir bauen für Sie maßgeschneiderte Qualitätstüren nach Ihren Wünschen und Anforderungen. Bei der Auswahl sind Ihrer Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Wir bieten Ihnen zahlreiche Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten in bezug auf Form, Material, Glaseinteilung, Glasart, Farbgebung und Griffgestaltung.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren geben Sicherheit Eine Brandschutztür oder ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden. Wir setzen Ihnen bei Bedarf diese Türen und Abschlüsse nach allen vorgeschriebenen Standards ein. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Hochsicherheits-Türen

Hochsicherheits-Türen

Alle Haustürsysteme von WIRUS sind gemäß DIN EN 1627 und bis zur, für den privaten Bereich empfohlenen, höchsten Widerstandsklasse RC 3 geprüft und zertifiziert. Hochsicherheits-Haustüren aus Kunststoff und aus Aluminium Geprüfte und zertifizierte Sicherheitstechnik, wie sie von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfohlen wird, beugt Einbrüchen wirksam vor. Achten Sie darauf, dass Haustüren nach DIN EN 1627 geprüft und zertifiziert sind. Diese Elemente sind darauf getestet, dass es in der Gesamtkonstruktion mit Rahmen, Beschlag und Verglasung keinen Schwachpunkt gibt. Alle Haustürsysteme von WIRUS sind gemäß DIN EN 1627 und bis zur, für den privaten Bereich empfohlenen, höchsten Widerstandsklasse RC 3 geprüft und zertifiziert.
Einbruchsicherheit bei Fenster & Türen

Einbruchsicherheit bei Fenster & Türen

Unser Berater Markus Zimmermann stand dem regionalen Sender TV Mainfranken zum Thema Einbruchsicherheit an Fenster und Türen Rede & Antwort. Dank neuester Techniken und Materialien können Einbruchsversuche bestmöglich verhindert werden. Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Einbruchsicherheit? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie ausführlich.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

T30 (Innenanwendung und Außenanwendung) T60 (Innenanwendung) T90 (Innenanwendung, wahlweise rauchdicht)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Sicherheitstürprofile aus Aluminium Mit den Brandschutztürsystemen von Schüco sind Sie auf der sicheren Seite. Wir bieten ihnen nach DIN und EN geprüfte Türprofile, die je nach Bedürfnis verschiedene Feuerwiderstandsklassen abdecken. In Kombination mit Schüco Brandschutzgläsern erhalten Sie hochwertige und verlässliche Produkte die höchste Anforderungen der Gebäudesicherheit erfüllen. Türprofile Schüco ADS 80 FR 30 Schüco ADS 80 FR 60 Schüco ADS 65.NI FR 30 Schüco Firestop T90/F90 Zertifikat gem. EU-Verordnung 305/2011 Brandschutzzertifikat für Außentüren mit Feuer- und Rauchschutzanforderungen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Brandschutztüren von Schüco.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Mit Brandschutztüren lassen sich einzelne Gebäudeteile oder ganze Häuser vor Rauch und Feuer schützen. Dabei gilt es, zwischen zwei Türarten zu unterscheiden: Feuerschutztüren und Rauchschutztüren. Eine Feuerschutztür soll im Brandfall die Feuerausbreitung eindämmen oder zumindest hinauszögern. Damit sollen Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude möglichst lange freigehalten werden. Die Rauchschutztür verhindert lediglich die Rauchausbreitung. So bleiben Räume im Durchschnitt zehn Minuten ohne Atemschutz für Mensch und Tier begehbar. Bei Jotec haben Sie die Möglichkeit, Material und Optik exakt auf Ihre Anforderungen abzustimmen. Die Brandschutztüren werden üblicherweise aus Edelstahl oder Aluminium gefertigt und lassen sich dank einer breiten Farbpalette ansichtsgleich auf andere Tür- und Torsysteme in Ihrem Gebäude abstimmen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

De- und Montage von Brandschutztüren und -Toren jeglicher Anforderungen
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sollen mindestens eine bestimmte Zeit vor dem Übertritt des Feuers schützen. Hierzu gibt verschiedene Klassen. Im obigen Beispiel wurde von uns eine T30 eingebaut. Diese verhindert mindestens 30 Minuten lang den Durchtritt des Feuers. Grundsätzlich muss eine Brandschutztüre immer automatisch schließen. Wenn also bei ihnen eine Brandschutztüre eingebaut ist, sollten sie dafür sorgen, dass nichts die Schließung der Türe behindert. Streng geprüfte Materialien und hoch qualifizierte Mitarbeiter ergeben so ein großes Maß an Sicherheit für Personen und Einrichtung.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Keine Kompromisse beim Brandschutz! In vielen Industriegebäuden unabdingbar sind feuerhemmende Stahltüren oder kurz: die Brandschutztür. Brände können in Gebäudekomplexen nie zu 100% ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es also, sich im Vorfeld effizient zu schützen. Der Einbau dieser lebensrettenden und schutzbietenden Türen gehört daher unbedingt in die Hände von Spezialisten, um im Ernstfall größtmöglichen Schutz gewährleisten zu können! Alle unsere Brandschutzabschlüsse erfüllen die DIN 4102 und sind vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin amtlich zugelassen. Sie unterliegen der laufenden Güteüberwachung und werden unter den Bedingungen des Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 gefertigt. Unsere Brandschutztüren decken je nach Brandgefahr und Brandlast alle Anforderungen ab. Unser breites Spektrum umfasst die Widerstandsklassen Feuerhemmend (T30), Hochfeuerhemmend (T60) und Feuerbeständig (T90) – Erhältlich bei uns als Klappen, Türen, Tore und großflächig verglaste Elemente. Wir sind Ihr Partner mit einem umfangreichen Programm für alle individuellen Lösungen am Bau. Nutzen Sie das Know-how aus unserer jahrelangen Erfahrung. Mit unseren Brandschutzabschlüssen kaufen Sie Qualität für Jahrzehnte.
-1 RC3 Objektsicherungstür JVA

-1 RC3 Objektsicherungstür JVA

Schutz gegen Einbruch auch gegen Feuer, Rauch und weitere Sicherheitsrisiken SOMMER O·S·T -1 Objektsicherungstüren sind nach EN 1627 für die Schutzklasse RC3 zertifiziert. Stabile Füllungsplatten in Verbindung mit einem Tragwerk und verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm sowie Hochsicherheitsschlösser verschiedener Hersteller und Beschläge gewährleisten eine hohe Stabilität und Sicherheit. Umfangreiche optionale Sicherheitspakete ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Stabilität und Sicherheit – Die Haustüren von Wegwerth.

Stabilität und Sicherheit – Die Haustüren von Wegwerth.

Eine Haustür ist nicht nur ein optisches Element, sie soll auch die Bewohner schützen: Vor dem Wetter, vor Lärm und vor unbefugtem Eindringen. Von allen Türen im Haus wird sie am häufigsten benutzt, dennoch muss sie ihre Funktionen über Jahrzehnte hinweg sicher und zuverlässig erfüllen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

WESTAG Feuerschutz-Türelemente Vorbeugender Brandschutz Brandschutz bedeutet die Verhinderung und Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände können nicht grundsätzlich verhindert werden, es gilt, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Die Ausbreitung von Feuer wird verursacht durch die energetische Wirkung des Feuers: Wärmeleitung Strahlung Konvektion Flugfeuer WESTAG Rauchschutz-Türelemente Rauchschutz nach DIN 18095 Die Erfahrung der letzten Jahre hat immer wieder gezeigt, dass die größte Gefahr bei einem Brand nicht von der Wärmeentwicklung, sondern von den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen ausgeht. Rauchschutztüren, die nach dieser Norm geprüft wurden, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern. Sie müssen selbstschließend sein und die in der DIN 18095 angegebenen Leistungskriterien erfüllen. Als Nachweis hierfür benötigen sie einen Verwendbarkeitsnachweis. Sie sind im Türfalz durch ein Prüfschild gekennzeichnet. Als Übereinstimmungsnachweis ist eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung einer anerkannten Prüfstelle erforderlich (Ü-Zeichen). ATF Neitzert – Brandschutztüren Produkte Akustikbau Brandschutz Türen Fenster Treppen Möbelbau Weitere Produkte Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Einbruchhemmende Türen

Einbruchhemmende Türen

Für ein Mehr an Sicherheit braucht heute niemand auf eine ansprechende Optik oder individuelle Gestaltungsoptionen zu verzichten. Unsere Produkte bieten Sicherheit, die man nicht sieht, um lebensbedrohliche Situationen zu verhindern und Sachschäden vorzubeugen. Durch innovative Technik wird so der Nutzer nachhaltig geschützt. Die Definition der Widerstandsklassen nach DIN EN 1627:2011 erfolgt nach Tätertyp, Täterverhalten, Einsatzort, Risiko und Einsatzempfehlung von RC1N bis RC 6.
Türen und Tore

Türen und Tore

Wir verbinden höchste architektonische Ansprüche mit den technischen Anforderungen, beispielsweise an Brand- und Rauchschutz.
Türen/Tore

Türen/Tore

Hinweis: Sie befinden sich im Produktbereich Türen/Tore. Durch Anklicken der Produktgruppen gelangen Sie in die jeweiligen Unterkategorien, in denen Sie dann zu Ihrem gewünschten Produkt geführt werden. Türen Tore Bestellanfrage Registrierung / Logi
TÜREN

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PASSGENAU MONTIERT Wir sind Ihr Spezialist für Türen im Wittelsbacher Land. Beratung, Verkauf und Montage aus einer Hand zeichnet uns aus. Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen.