Detektei klärt Lohnfortzahlungsbetrug im Krankenstand auf
Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Angestellten seine Krankheit lediglich vortäuscht und hinter Ihrem Rücken ein weiteres Beschäftigungsverhältnis eingegangen ist, womöglich sogar bei einem Ihrer Konkurrenten? Das erfahrene Detektiv Team unserer Wirtschaftsdetektei deckt Lohnfortzahlungsbetrug zuverlässig auf.
Unser Wirtschaftsdetektiv Team ist bundesweit und international im Einsatz, wenn es um die Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug (vorgetäuschte Krankheit) von Angestellten geht. Mittels einer verdeckten Observationsmaßnahme durch unser Team, überprüfen wir krankgeschriebene Mitarbeiter und sichern für unsere Mandanten – falls sich der Verdacht auf Betrug bestätigen sollte – vor Gericht verwertbares Beweismaterial.
Bei erfolgreichem Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug durch unsere Detektei sind die entstandenen Detektivkosten in sehr vielen Fällen von dem Mitarbeiter zu tragen. Hierzu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, welche zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden haben. Zudem besteht auch die Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung bezüglich der Kosten zu finden.
Was versteht man unter Lohnfortzahlungsbetrug?
Erkrankt ein Arbeitnehmer so, dass er vorübergehend nicht dazu in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen, ist dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen. Leider zeigt die Realität, dass der ärztlich ausgewiesene Zustand eines Arbeitnehmers nicht immer mit seinem tatsächlichen Gesundheitszustand übereinstimmen muss.
Die Folge:
Ein als arbeitsunfähig erklärter Mitarbeiter bleibt unter Lohnfortzahlung seinem Arbeitsplatz fern, obwohl er eigentlich gesundheitlich dazu in der Lage wäre, seiner Arbeit nachzukommen
Das Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) verpflichtet den Arbeitgeber, einem nachweislich erkrankten und somit vorübergehend arbeitsunfähigen Angestellten auch während der Zeit des Arbeitsausfalls weiterhin sein Gehalt auszuzahlen. Überschreitet dieser Zustand die Dauer von sechs Wochen, werden die Aufwendungen von der Krankenkasse übernommen (Krankengeld).
Bei Lohnfortzahlungsbetrug (häufig auch: Entgeltfortzahlungsbetrug) handelt es sich um einen Missbrauch dieses Gesetzes durch den Arbeitnehmer. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Angestellter seine Krankheit vortäuscht und im Krankenstand verreist, sein Haus renoviert oder Schwarzarbeit verrichtet. Demnach würde sich der Arbeitnehmer strafbar machen und er Arbeitgeber könnte dies zur Anzeige bringen.
Natürlich heißt das nicht, dass es einem krankgeschriebenen Mitarbeiter nicht erlaubt ist, während seiner Genesungszeit das Haus zu verlassen. Denn grundsätzlich sind alle Tätigkeiten erlaubt und zu dulden, welche den Gesundungsprozess nicht beeinträchtigen beziehungsweise diesen sogar begünstigen. Dazu gehören nicht nur alltägliche Gänge wie der zum Supermarkt, sondern in einigen Fällen z.B. auch sportliche Tätigkeiten, solange diese zur gesundheitlichen Erholung beitragen oder diese zumindest nicht beeinflussen oder sogar gefährden. Auch Reisen sind in einigen Fällen während einer Krankschreibung zu tolerieren, wenn sie der Gesundheit förderlich sind.
Anzeichen für einen Lohnfortzahlungsbetrug
Ein Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, da der Arbeitgeber in vielen Fällen bewusst von seinem Mitarbeiter hintergangen und durch den ungerechtfertigten Arbeitsausfall bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung aktiv geschädigt wird. Tatsächlich stellt der Sachverhalt einen Straftatbestand dar, gegen welchen, bei ausreichender Beweislage, Strafanzeige erstattet werden kann. Daher ist bei einem Nachweis der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt (BAGE 74 127).
Der Verdacht auf Lohn