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Umwelt-Analytik

Umwelt-Analytik

Die Kompartimente Wasser, Boden, Luft und Abfall unterliegen gesetzlichen Richtwerten bezüglich ihrer Zusammensetzung bzw. ihrer Schadstoffgehalte. Die erforderliche Analytik und Bewertung gehört seit vielen Jahren zum Standardangebot des Laboratoriums.
Analysen in Brennstoffen, Schmierstoffen und Chemikalien

Analysen in Brennstoffen, Schmierstoffen und Chemikalien

Brennstoffe (Kohle, Koks, Mineralöl), Sekundärbrennstoffe aus organischen Reststoffen sowie Reinheitsprüfungen von Chemikalien aller Art werden im Rahmen von Spezifikationen und vertraglicher Vereinbarungen nach zugelassenen Meßverfahren untersucht.
Analytik und Deklarations-Beratung für Lebens- und Futtermittel

Analytik und Deklarations-Beratung für Lebens- und Futtermittel

Die Anforderungen an Lebensmittel und Futtermittel werden durch das LFBG (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) geregelt. Neben einer substratspezifischen Analytik ist gleichfalls die lebensmittelrechtliche Bewertung durch staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker erforderlich. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln wird ab dem 13.12.2014 durch die am 12.12.2011 in Kraft getretende Lebensmittelinformations-Verordnung geregelt werden. Sie führt die zur Zeit gültige Lebensmittelkennzeichnungs-mit der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung zusammen. Bei Fragen hinsichtlich Kennzeichnung und Deklaration stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Ein wichtiges Teilgebiet stellt auch die Mikrobiologie dar, die wir in Zusammenarbeit mit partnerschaftlich arbeitenden Instituten anbieten.
Legionellen Analyse und Probenahme nach geänderter Trinkwasserverordnung

Legionellen Analyse und Probenahme nach geänderter Trinkwasserverordnung

Wir sind ein für Trinkwasser-Untersuchungen vom Gesundheitsamt Bremen zugelassenes Laboratorium. Unsere Meßergebnisse werden daher von den Gesundheitsämtern als verbindlich anerkannt. Am 1. November 2011 ist eine Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, aus der sich eine derzeit jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen ergibt. Danach besteht für den Betreiber einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet (Inhalt mehr als 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsvolumen) eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Konzentration an Legionellen. Dies betrifft z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime, Hotels, Mehrfamilienwohngebäude (ab 3), Bäder, Sport- und Industrieanlagen. Die Untersuchungen umfassen dabei in der Regel folgende Proben: Probe am Ausgang des Trinkwasser-Erwärmers (Warmwasserleitung) Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) Proben aus den Steigsträngen (z.B. Dusche) Die Anzahl der zu prüfenden Steigstränge wird durch die örtlichen Gesundheitsämter festgelegt. In Bremen gilt: bis zu 10 Steigstränge = 3 Proben, bis zu 20 Steigstränge = 6 Proben, bis zu 30 Steigstränge = 9 Proben u.s.w. Der technische Maßnahmewert für Legionellen beträgt dabei 100 KbE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml Trinkwasser. Wird der technische Maßnahmewert erreicht oder überschritten, so ist der Betreiber verpflichtet dies unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Die erforderlichen Schritte wie Probenahme, Temperaturmessung, Analytik, Dokumentation und Bewertung der Meßergebnisse im Rahmen eines Prüfberichtes bieten wir Ihnen an. Bitte kontaktieren Sie uns. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Claßen und Herr Rohlfs jederzeit gern zur Verfügung.
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