Versicherungen für die Gastronomie
In der Gastronomie und Hotellerie gibt es von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedliche Versicherungsbedürfnisse. Bei der Erstellung des Versicherungskonzeptes achten wir grundsätzlich auf jene spezifischen Schäden, die im Betrieb am häufigsten auftreten können. Das sind im Wesentlichen vier Risikobereiche:
Sachwerte (Gebäude, Einrichtung, Vorräte)
Ausfallsgefahr (Betriebsunterbrechung als Folge eines Sachschadens)
Schadensersatzansprüche Dritter (wenn durch die unternehmerische Tätigkeit Dritte zu Schaden kommen, Haftpflicht)
Mitarbeiterbindung (Personenversicherung)
Unser Verständnis für Versicherung ist nicht mit einem einmalig erstellten Vertrag abgetan. Wir begleiten Sie tagtäglich. Sollten beispielsweise bauliche Veränderungen durchgeführt werden (Umbau), stehen wir mit versicherungsrelevanten Aspekten zur Seite und unterstützen Sie mit unseren Tipps.
Zusätzlich unterstützen wir Sie mit unserer jahrelangen Expertise gewisse Risiken zu mindern oder im besten Fall zu vermeiden. Auch an Absicherungsmöglichkeiten strafrechtlicher Risiken haben wir gedacht und versorgen Sie mit einem passenden Versicherungsschutz, wenn ein Strafverfahren gegen Ihr Unternehmen (gemäß Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) eingeleitet werden sollte. So ist Ihr Hotel oder Ihr Gastronomiebetrieb bestens geschützt.
Beispiele zur Gastronomie-Versicherung:
Haftpflicht:
Der Hotelpage des Hotels X. transportiert das Gepäck eines Gastes in das Zimmer. Aus Unachtsamkeit rutscht der Laptop aus dem Gepäck und fällt zu Boden, wobei dieser leider beschädigt wird. Die Reparaturkosten werden durch die Versicherung ersetzt.
Betriebsversicherung:
Durch eine defekte Gastherme brennt das Lokal von Frau S völlig aus. Der entstandene Schaden an der Einrichtung sowie an den Waren wird durch die Feuerversicherung vollständig übernommen. Des Weiteren werden auch, für den Zeitraum der Reparatur, die laufenden Kosten sowie der entgangene Gewinn durch die Betriebsunterbrechungsversicherung übernommen.