LADIN – die neue Förderung für Ladestation in unterversorgten Gebieten
Vor wenigen Tagen hat die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) die 1. Ausschreibung zur neuen Förderung für Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten veröffentlicht. Damit soll die Ladeinfrastruktur in ganz Österreich verdichtet werden und bislang „weiße Flecken“ auf der Lade-Landkarte getilgt werden. Die Förderung zeichnet sich in erster Linie durch eine hohe Förderquote aus, birgt aber so manche Tücken für den Förderwerber.
Was ist LADIN?
LADIN ist eine neue Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH. Gefördert werden Schnellladestationen in unterversorgten Gebieten.
Das Ziel der Förderung ist es, dass in diesen unterversorgten Gebieten öffentliche Schnellladestationen errichtet und betrieben werden. Dadurch soll die „Gebietsabdeckung und die Erreichbarkeit von Schnellladeinfrastruktur“ verbessert werden.
Durch die höhere Dichte der Ladeinfrastruktur und die Ausdehnung des Ladenetzes auf unterversorgte Gebiete soll die Attraktivität und Alltagstauglichkeit von Elektroautos weiter gefördert werden.
Die Förderung LADIN wird in einem Ausschreibungsprozedere vergeben. Das bedeutet, dass regelmäßig Ausschreibungen veröffentlicht werden und Förderwerber sich in diesem Verfahren für eine Förderung ihres Projekts bewerben können.
Voraussetzungen für die Förderung
Um ein chancenreiches Projekt einreichen zu können gibt es eine Handvoll Punkte, die Sie beachten sollten:
Der Strom für Ihre Ladestation(en) muss aus 100% erneuerbaren Quellen stammen.
Jeder Standort muss
mindestens zwei Ladepunkte mit je 50 kW Ladeleistung und
insgesamt mindestens 150 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen.
Die Ladeinfrastruktur muss 24 Stunden am Tag an jedem Wochentag das ganze Jahr öffentlich zugänglich und nutzbar sein. Ausgenommen davon sind Wartungs- und Reparaturzeiten.
Die Ladestationen müssen über ein Terminal zur Kartenzahlung verfügen und Roaming anbieten.
Der Standort muss in einem unterversorgten Gebiet liegen.
Nur wenn all diese Kriterien erfüllt werden, kann Ihr Projekt von der FFG gefördert werden.
Das Ausschreibungsprozedere
Die LADIN-Förderung wird im Zuge von Ausschreibungen vergeben. Das bedeutet, dass Sie für die Förderung ein Förderansuchen im System der FFG (eCall) stellen müssen. Die einzelnen Projekte werden dann von der FFG beurteilt und bei erfolgreichem Bestehen als Förderungsempfehlung an das Bundesministerium weitergeleitet, das anhand dieser Förderungsempfehlungen die Förderung beschließt.
Der Förderantrag
Der Förderantrag wird wie erwähnt im eCall-System des FFGs angelegt. Dafür müssen Sie Ihr Unternehmen im eCall-System registrieren, was innerhalb weniger Minuten erledigt werden kann. Anschließend geben Sie die Projektdaten, eine inhaltliche Beschreibung und Daten zu Kosten und Finanzierung an und können anschließend Ihren Förderantrag absenden.