Schweißrauchabsauganlagen und Lötrauchabsauganlagen
Schweißrauchabsaugung mit Absauganlage, Absaugarm und Absaugwand
IPE bietet durch die komplette Produktreihe an mobilen und stationären Filtereinheiten für die Filtration von Schweiß- und Lötrauchen immer die richtige Lösung.
Unser Produktangebot reicht von Filtereinheiten für lediglich einen Absaugarm bis hin zu zentralen Filtersystemen für Mehrarmsysteme, Schneidtische oder für umfangreiche Lüftungs- und Filtrationsaufgaben.
IPE Schweißrauchabsauganlagen als Einzelabsaugung oder Mehrplatzsystem mit stufenlos bedarfsgerecht angepasster Absaugleistung sind die ideale wirtschaftliche Lösung für Schweißarbeitsplätze.
Für die Erfassung stehen neben flexiblen Absaugarmen ebenso Absaugwände, Absaughauben, Schweißtische und kpl. Kabinen zur Verfügung.
Die speziell beschichteten Filterschläuche in Verbindung mit dem IPE-OFFJET-SYSTEM sorgen für eine vorschriftsgemäße Filtration und sehr hohe Filterstandzeit.
Schweißrauche sind komplexe Stoffgemische aus Metalloxiden, Silikaten und Fluoriden, die bei Bearbeitungsverfahren wie z.B. Schweißen, thermischem Schneiden und verwandten Arbeiten wie Löten, thermischem Spritzen und Flammhärten auftreten. Diese Rauche entstehen, wenn metallische Werkstoffe über die Siedetemperatur erhitzt werden, in Gase übergehen, diese anschließend in der Luft abkühlen und zu ultrafeinen Partikeln auskondensieren. Diese Partikel, deren Durchmesser fast ausschließlich unter 1µm (< 0,001mm!) liegen, sind als stark gesundheitsgefährdend einzustufen, weil sie beim Einatmen bis in die Lungenbläschen des Körpers (Alveolen) vordringen können. Diese Schadstoffe können bei hoher Konzentration oder häufiger Exposition zu unmittelbaren Symptomen (Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Metallfieber) bis hin zu chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (chronische Bronchitis, Asthma, Lungenkrebs) und Schädigungen des Zentralnervensystems (Parkinson’sche Erkrankung) führen.
Informationen zum Stand der Technik „Schweißrauch“ bietet die TRGS 528 und zum Thema „Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ TRGS 560.