Montage vor Ort
Regalinspektion und Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234)
Als Arbeitgeber beziehungsweise Lagerbetreiber sind Sie verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu prüfen. Diese Pflicht ist in der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635 festgelegt. Als zertifizierte sachkundige Regalinspekteure (befähigte Regalprüfer) überprüfen wir von Regal-Handel Hehenberger Ihre Regalanlagen bundesweit, herstellerunabhängig und vorschriftsgemäß auf Mängel und Fehler.
Unsere Regalprüfungen und Regalinspektionen führen wir selbstverständlich gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) durch.
Jeder Lagerbetreiber ist eigenständig für einen einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel gemäß § 10 der BetrSichV sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Dort, wo Regalanlagen und Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben.
Diese Pflicht ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) geregelt. Sie regelt mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen, legt den Umfang sowie den Ablauf fest und definiert die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Inspektionspflicht gilt für:
Palettenregale
Kragarmregale
Fachbodenregale
Einfahrregale
Durchfahr- und Durchlaufregale