Sicherheitstechnische Betreuung
Nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat ein Arbeitgeber zur Unfallverhütung dienende Vorschriften sowie Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes effizient in seinem Betrieb umzusetzen.
Unterstützung erhält er von den Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Die Grundbetreuungsstunden, die durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) in einem Unternehmen mindestens abzuleisten sind, richtet nach Anzahl der Beschäftigten sowie nach der Betriebsart und damit nach den für die Arbeitnehmer verbundenen Gefahren im Unternehmen.
Haben Sie keine eigene FaSi im Unternehmen angestellt, so sind Sie verpflichtet eine externe FaSi zu bestellen.
Unsere FaSis leben “Sicherheit“ und beraten Sie nicht nur bezüglich der Umsetzung eines umfassenden Arbeitsschutzes und der Installation von Unfallverhütungsmaßnahmen, sondern stehen Ihnen mit erprobten und pragmatischen Lösungen bei der Umsetzung zur Seite.
Sie unterstützen Sie beispielsweise bei
der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
der sicherheitstechnischen Überprüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmittel, insbesondere vor deren Inbetriebnahme.
In ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde sind FaSis weisungsfrei und fester Bestandteil Ihres Arbeitsschutzausschusses (ASA). Darüber hinaus stehen unsere FaSis eine weiterführende spezifische Betreuung zur Verfügung, helfen Ihnen bei der Durchführung von Jahresunterweisung und stehen bei wiederkehrenden Betriebsmittelprüfungen sowohl in Ihrem Betrieb als auf Ihren Baustellen für Sie bereit.