Geländer
Zur Sicherung bei Stiegen, Podesten und offenen Flächen werden Handläufe und Geländer montiert. Die Höhe der Geländer wird durch die ÖNORM B5371 mit 100 cm festgelegt, bei Höhen über 12 m mit 110 cm. Ein Geländer ist eine Absturzsicherung oder ein Personenführungselement.
Man findet Geländer an:
• Gebäuden (an Balkonen, Dachgärten, Treppen, bei Fenstern mit niedrigen Brüstungen (unter 80 cm) oder auch vor raumhohen Glasfassaden).
• Wegen (Laderampen, Brücken, Böschungen, …)
• Fahrzeugen (auf Schiffen, an LKWs (Silo-Sattelzügen), …)
• Industrieanlagen und Maschinen (an Kränen, Stegen, Rohrbrücken, Behältern, …)
• Sonderbauwerken (zum Beispiel an Gartenbau-Kunstwerken, Aussichtstürmen, …)
• Gerüsten
• anderen Absturzkanten (an befestigten Gewässer-Ufern, Dampferanleger, …)
• an technischen Einrichtungen (an Herden, Aufzugskabinen, Hebebühnen, …)
Materialien sind Holz, Stahl, Kunststoff, Beton und andere. Es gibt dauerhaft befestigte Geländer und solche, die sich leicht demontieren lassen.
Handlauf:
Der Handlauf ist entweder der obere Abschluss eines Geländers oder er dient z.B. bei Stiegen wandseitig zum Anhalten.
Handläufe bei Stiegen sind zumeist auf Stahlstützen oder Distanzstücken direkt an der Wand montiert und haben, je nach Einrichtung und Bodenbelag, eine aufgesetzten Holz- oder Metallhandlauf.
Dabei sollten die Stützen wandseitig mit Rosetten abgedeckt sein, damit die Bohrungen nicht sichtbar sind.
Geländersicherung:
Als Absturzsicherung werden Geländer mit mind. 100 cm Höhe entlang der offenen Seite von Stiegen und Podesten angebracht.
Grundsätzlich notwendig ist eine Trag- und Rahmenkonstruktionen aus Stahlprofilen, die stabil mit dem Stiegenlauf verbunden ist. Sowohl der unterste als auch der oberste Geländersteher sind für die Stabilität der Konstruktion entscheidend.
Die Steher können von oben in den Trittstufen, in den Wangen oder seitlich in der Laufplatte/Wange fixiert werden.
Auch hier ist es schöner anzusehen, wenn Rosetten am Fuß der Steher die Bohrungen abdecken.