Prüfservice für Brücken-, Portalkräne und Traversen
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen und Traversen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz oder Versagen der Konstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können.
Schwerpunkte liegen unter anderem auf Bauteilen wie der Kranbahn, der Kranschiene, der Laufkatze und der elektrischen Einheit. Dabei wird auch auf Verschmutzungen, Hindernisse, Schäden und Anbauten geprüft, die zu Unfällen führen können.
Gemeinsam präventive Maßnahmen gestalten
Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar Beschäftigten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen oder Traversen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.
Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandendsein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Unsere Leistungen im Überblick
Prüfung durch einen Sachkundigen der LHG bei Ihnen vor Ort
Kontrolle nach DGUV Richtlinien
DGUV Vorschrift 52
DGUV Grundsatz 309-001
Die gesetzliche Grundlage dieser Regelung ist in der DGUV und der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verankert.
Sie handeln fahrlässig ohne gültige Prüfung Ihrer technischen Arbeits- und Betriebsmittel, wenn diese ohne DGUVPrüfung oder UVV-Prüfung betrieben werden.