Brandschutz & Risikomanagement
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss (Urteil des OVG Münster). Brandschutz spielt nicht nur bei der Planung und Errichtung, sondern auch bei der Bewirtschaftung von baulichen Anlagen eine übergeordnete, zentrale Rolle. Grundlage unseres Handelns bilden in erster Linie die Landesbauordnungen, z.B. LBO-BW § 15 Brandschutz.