Bautechnischer Brandschutz
Elektrokabelschottung (S 30 – S 120)
Abschottung für Kabel und Leitungen. Kabelabschottungen verhindern die Brandübertragung bei Durchführung von Kabeln und Leitungen durch Wände und Decken.
Rohrschottung (R 30 – R 120)
Abschottung von Rohrleitungen. Brandschutzmanschetten verschließen im Brandfall entstehende Öffnungen bei brennbaren Rohrleitungen und bei Isolierungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen.
Elektrokabelverkleidung (I 90 – I 120 / E 90 – E 120)
Elektroinstallationen werden in notwendigen Fluren und Treppenräumen verlegt und in die angrenzenden Räume unter verteilt. Brände dieser Installationen gefährden Personen durch Rauch und toxische Brandgase. Bestimmte Anlagen müssen gerade im Brandfall weiter funktionieren. Promat-Kabelkanäle für den Funktionserhalt gewährleisten den Betrieb dieser Anlagen über die geforderte Zeitdauer. Promat-Installationskanäle schützen vor den Auswirkungen eines Kabelbrandes. Die Kanäle sind einlagig und dünnwandig ausführbar.
Lüftungskanalverkleidung (L 30 – L 120)
Lüftungsleitungen und die verwendeten Baustoffe dürfen Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte sowie in Treppenräume oder notwendige Flure übertragen. Stahlblechkanäle allein erfüllen die Brandschutzanforderungen nicht, da sie sich bei Hitzeeinwirkung verformen und so Feuer und Rauch weiterleiten könnten. Lüftungskanalverkleidung verhindert die Brandübertragung.
Selbständige Lüftungsleitung (L 30 – L 120)
Lüftungsleitungen und die verwendeten Baustoffe dürfen Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte sowie in Treppenräume oder notwendige Flure übertragen. Selbständige Lüftungs- und Entrauchungsleitungen können in einschaliger Bauweise hergestellt werden, sind formstabil und bieten eine glatte Innenfläche.