CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Konformitätserklärung
Konformitätserklärung
CE Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte eine verbindliche Aussage des Herstellers. Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer erklärt damit, dass sein Produkt den geltenden rechtlichen Anforderungen der EU genügt. Das CE-Zeichen stellt jedoch kein Prüfsiegel dar.
CE ist eine verbindliche und wichtige Aussage des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers, mit der dieser die Konformität seines Produkts mit den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU erklärt
Konformitätserklärung
Bei der EG-Konformitätserklärung handelt es sich um eine gesetzlich geregelte spezielle Art zur Konformitätserklärung, die auch der Erlangung der CE-Kennzeichnung dient.
Der Hersteller bestätigt mit der EG-Konformitätserklärung, dass Produkte, die dieser auf den Markt bringt, den grundlegenden und verpflichtenden Anforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit entsprechen und somit den relevanten Richtlinien der EU folgen, dass also Konformität hiermit gegeben ist. Hat ein Händler seinen Firmensitz außerhalb der EU, so ist die Erklärung zur Konformität durch seinen jeweiligen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU abzugeben. Die Konformitätserklärung der EG gilt als Basis zur Erlangung der CE-Kennzeichnung eines Produktes.
Meine Leistungen
Beratung
1. Beratung, Erstellen von Konformitätserklärung
2. Erstellung von CE-Kennzeichnungen
3. Erstellung von Risikoanalysen