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Einbruchschutz - EM3 Der Riegel

Einbruchschutz - EM3 Der Riegel

Der hocheffiziente Schutz gegen das Aufhebel von Fenstern und Türen Eignung Der Riegel EM3 ist für Fenster und Türen geeignet, die nach innen geöffnet werden. Gebrauch Den Riegel zum Öffnen des Fensters aus der Hülse herausziehen und in einer anderen Ausrichtung wieder einstecken. Durch dieses Wechselprinzip verbleibt der Riegel in der Hülse und geht nicht verloren. Einsatzort • Einzelfenster • Doppelfenster • Terrassen- / Balkontür • Haustür / Kellertür Position • Fensterrrahmen • Terrassentürrahmen • Balkontürrahmen • Fensterbank • Mauerwerk Klassifizierung • 100% Stahl, Vollmaterial • Druckwiderstand 2 Tonnen • Teile aus einem Stück • Ohne Schweißnähte
Verbrauchsartikel

Verbrauchsartikel

Umweltfreundliche und biologisch abbaubare Produkte für Schulen, Ämter, Krankenhäuser und so weiter Hygienepapier in Form von WC-Papier (Einzelrollen und Großrollen), Papierhandtücher in C- oder Z-Falzung sowie in Rollen, Papierservietten geprägt in Standartdimensionen. Kondome und Bio-Tampons für z.B. Gefangenenanstalten Pappverpackungen z.B. Eiertassen, Paletten für die Auto-, Elektro- und Pharmaindustrie, Sonderverpackungen Krankenhausspezifischer Bedarf: Nierentassen (aus Pappe gemäß DIN)
BEFUNDUNG

BEFUNDUNG

Auf Ihren Wusch erstellen wir für Sie folgende gesetzlich vorgeschriebenen Befunde: Abgasbefund gem. Wiener Feuerpolizei-u. Luftreinhaltegesetz Abgasbefund gem. Feuerungsanlagenverordnung Auf Ihren Wusch erstellen wir für Sie folgende gesetzlich vorgeschriebenen Befunde: Abgasbefund gem. niederösterreichische Bautechnikverordnung Lüftungsbefund VD 395 Heizungsbefund VD 396 Gasbefund Niederdruck-Gasanlagen VD 398 § 22 Kälteanlagenverordnung Brandschutzklappenüberprüfung
Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind die Baustoffe der Klasse A1, sowie Holz und Holzwerkstoffe

Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind die Baustoffe der Klasse A1, sowie Holz und Holzwerkstoffe

mit einer Rohdichte von mindestens 400 kg/m³ und einer Dicke von mindestens 2 mm. Nachgewiesen wird die Zuordnung in eine Baustoffklasse: durch ein Prüfzeugnis durch einen Prüfbescheid mit Prüfzeichen durch Einordnung in DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Da sich das klassifizierte Brandverhalten eines Baustoffs im Verbund mit anderen Stoffen ändern kann, ist in den Prüfbescheiden, mit denen das Prüfzeichen für nicht brennbare (Klasse A) und schwer entflammbare (B1) Baustoffe erteilt wird, jeweils angegeben, für welchen Baustoff oder für welchen Verbund der Nachweis geführt ist.