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Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte

Wir stehen als Ihr externer Brandschutzbeauftragter an Ihrer Seite und unterstützen Sie in Ihrem Betrieb bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Als externer Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV-Information 205-003 leisten wir für Sie insbesondere die ... - Erstellung/Fortschreibung Ihrer Brandschutz-Ordnung. - Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel. - Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen. - Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einheiten. - Prüfung der Anforderungen an Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten. - Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen. - Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Wernergie GmbH: Ihr Partner für Nachhaltige Unternehmensberatung

Wernergie GmbH: Ihr Partner für Nachhaltige Unternehmensberatung

Die Wernergie GmbH erweitert ihr Portfolio als herstellerunabhängiges Energieberatungsunternehmen um umfassende Dienstleistungen als Unternehmensberater. Unser Ziel ist es, Unternehmen auf dem Weg zu mehr Effizienz, Nachhaltigkeit und Erfolg zu begleiten. Unsere Dienstleistungen als Unternehmensberater: Energieeffizienzberatung: Als erfahrene Energieberatung unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern. Von Energieaudits bis zur Implementierung von Energiemanagementsystemen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Fördermittelberatung: Maximieren Sie Ihr Budget durch Fördermittel. Unsere Expert*innen prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Projekte und begleiten Sie durch den Antragsprozess. Technologische Innovation und Integration: Halten Sie Ihr Unternehmen technologisch auf dem neuesten Stand. Unsere Berater*innen helfen Ihnen dabei, innovative Technologien zu integrieren, sei es für Energieeffizienzprojekte oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Effizientes Kostenmanagement: Optimieren Sie Ihre Betriebskosten durch effizientes Kostenmanagement. Von der Überwachung von Lastgängen bis zur Fördermittelberatung für Sanierungskonzepte bieten wir umfassende Unterstützung. Beratung für Biogasanlagen: Spezialisiert auf Biogasanlagen bieten wir detaillierte Beratung zur Optimierung, Fördermittelakquise und technologischen Weiterentwicklung. Unser Ziel ist es, die Effizienz Ihrer Biogasanlagen zu maximieren. Weg zur Effizienz und Nachhaltigkeit: Starten Sie mit einer umfassenden Analyse Ihres Unternehmens. Unsere Expert*innen empfehlen Schritte zur Optimierung und zeigen Fördermöglichkeiten auf. Die kontinuierliche Überwachung und technologische Weiterentwicklung sorgen für langfristige Effizienz und Nachhaltigkeit. Fördermittel für Unternehmensprojekte: Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmensprojekts können Sie von Fördermitteln profitieren. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln, sei es für Energieeffizienzprojekte, Energiemanagementsysteme oder die technologische Weiterentwicklung. Technologische Innovation für Unternehmen: Halten Sie Ihr Unternehmen technologisch auf dem neuesten Stand. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, innovative Technologien zu integrieren und die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu steigern. Effizientes Kostenmanagement für Unternehmen: Optimieren Sie Ihre Betriebskosten durch effizientes Kostenmanagement. Unsere Berater*innen bieten nicht nur Unterstützung bei der Überwachung von Lastgängen, sondern auch bei der Fördermittelberatung für Sanierungskonzepte.
Sie sind nicht fündig geworden?

Sie sind nicht fündig geworden?

Umweltberatung auf höchstem Niveau. Wir gestalten aktiv Ihr betriebliches Umweltmanagement rechtskonform und wirtschaftlich. Unabhängig. Seit 1994. Bundesweit über 500 Kunden aus der Industrie. Sie haben Fragen zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und/oder Arbeitsschutzmanagement, die über unser dargestelltes Dienstleistungsspektrum hinaus gehen? Sehr gerne steht Ihnen Herr Jens Büngel unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung. Oder nehmen Sie zum Beipiel über unser Kontaktformular auf www.nuc.eu Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Störfallbeauftragte

Störfallbeauftragte

Störfallbeauftragte für Ihren Betrieb: Wir stehen Ihnen als externer Störfallbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Anlage zu verbessern. Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Störfallbeauftragten und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß § 58a BImSchG. Wir beraten Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit und der Verhinderung von Störfällen. Zugleich wirken wir auf die Verbesserung der Sicherheit Ihrer Anlage hin. Mittels regelmäßiger Kontrollen überwachen wir die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften (BImSchG und die entsprechenden Verordnungen zum BImSchG) sowie die Erfüllung der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung und der behördlichen Anordnungen/Auflagen Ihrer zuständigen Behörde. Zusätzlich schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. Sollten in Ihrem Betrieb Mängel auftreten, teilen wir Ihnen die festgestellten Mängel beziehungsweise Störungen mit und helfen Ihnen natürlich mit Vorschlägen, wie die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgen kann. Im Rahmen unserer Aufzeichnungspflicht dokumentieren wir die verschiedenen Maßnahmen und erstellen für Sie als Betreiber den notwendigen Jahresbericht. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
In nur 4 Schritten zu mehr Mitarbeitern, Strategie, Videodreh, Employer Branding, Digitales Recruiting

In nur 4 Schritten zu mehr Mitarbeitern, Strategie, Videodreh, Employer Branding, Digitales Recruiting

Strategie entwickeln: Zunächst wird eine maßgeschneiderte Recruiting-Strategie definiert, die auf die spezifischen Anforderungen und Werte des Unternehmens abgestimmt ist. Zielgruppenanalyse, Auswahl der geeigneten Kanäle und die Definition von KPIs stehen im Vordergrund. Videodreh & Content-Erstellung: Professionelle Videos zur Präsentation der Arbeitgebermarke und der offenen Stellen werden erstellt. Diese Videos stellen nicht nur die Unternehmenskultur, sondern auch die Vorteile und Karrieremöglichkeiten ansprechend dar. Employer Branding stärken: Durch gezielte Employer-Branding-Maßnahmen wird das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positioniert. Positive Mitarbeitererfahrungen und authentische Einblicke in den Arbeitsalltag werden in sozialen Netzwerken und auf Karriereseiten geteilt. Digitales Recruiting: Nutzung moderner, digitaler Tools und Plattformen, um qualifizierte Fachkräfte schneller zu erreichen. Automatisierte Bewerbungsprozesse, Social Recruiting und gezieltes Online-Marketing führen zu einem erhöhten Bewerberfluss. Mit diesen Schritten lassen sich nicht nur neue Mitarbeiter gewinnen, sondern auch langfristige Beziehungen aufbauen!
Employer Branding, sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen online als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird

Employer Branding, sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen online als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird

Mit unserem Employer Branding Service sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen online als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Wir erstellen überzeugende Inhalte für Ihre Social Media Profile und optimieren Ihre Karriereseite, um die besten Fachkräfte anzuziehen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Arbeitgebermarke stärken und die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens in Ihrer Region erhöhen.
Wärmebehandlung von Leichtmetallen

Wärmebehandlung von Leichtmetallen

Wärmebehandlung von Metallen Durch eine gezielte Wärmebehandlung kann das Material anwendungsspezifisch an seinen späteren Einsatzzweck angepasst werden und entfaltet so sein optimales Potenzial.
Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV zur Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2 zur Erstellung der notwendigen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir unterstützen Sie als Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften die erforderliche Betriebssicherheit, mit einem möglichst geringen hygienischen Risiko und der geforderten Dokumentation einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung, zu gewährleisten. Mit der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen wir für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider die ... - Vorgaben gemäß 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2. - Forderungen der BetrSichV, GefStoffV und BioStoffV. - Einbindung der geforderten Hygienekontrollen. - Risikobeurteilung (Risikoabschätzung und Risikobewertung). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Anlagenkonzeption und Umwelttechnik

Anlagenkonzeption und Umwelttechnik

Steigende Entsorgungs- und Energiekosten führen dazu, dass sich immer mehr Unternehmen Gedanken über eigene Anlagenlösungen machen. Wenn Sie über entsprechende Massenströme verfügen, kann dies auch ein Ansatz für Ihr Unternehmen sein. Wir erstellen für Sie eine Machbarkeitsstudie und prüfen, ob diese Lösung wirtschaftlich, politisch und technisch umsetzbar ist. Die Entwicklung eigener Anlagenkonzepte bietet zahlreiche Vorteile. Durch die gezielte Anpassung an spezifische Unternehmensbedürfnisse können Effizienz und Nachhaltigkeit erheblich gesteigert werden. Eigene Anlagen ermöglichen eine genauere Kontrolle über den Umgang mit Abfall und Energie, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung und einer verbesserten Ressourcennutzung führt. Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg solcher Projekte ist die Integration von fortschrittlicher Umwelttechnik. Dies umfasst Technologien zur Abfallverwertung, Energieeffizienz und Emissionsreduktion. Moderne Umwelttechnologien bieten nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile, indem sie helfen, Betriebskosten zu senken und die Einhaltung gesetzlicher Umweltstandards sicherzustellen. Neben der technischen Machbarkeit ist auch die wirtschaftliche Rentabilität ein entscheidendes Kriterium. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse hilft, die langfristige Wirtschaftlichkeit der Anlage zu bewerten. Dabei werden nicht nur die initialen Investitionskosten berücksichtigt, sondern auch laufende Betriebs- und Wartungskosten sowie potenzielle Einsparungen durch effizientere Ressourcennutzung. Zudem spielen politische und regulatorische Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Die Einhaltung lokaler und internationaler Umweltvorschriften ist essentiell, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Akzeptanz des Projekts bei Stakeholdern zu sichern. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Aspekten erleichtert die Genehmigungsverfahren und kann die Projektdurchführung beschleunigen. Abschließend ist zu betonen, dass der Erfolg von Anlagenkonzeptionen und Umwelttechnik-Projekten stark von einer effektiven Planung und Umsetzung abhängt. Eine interdisziplinäre Herangehensweise, die Experten aus verschiedenen Bereichen wie Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften und Wirtschaft einschließt, ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Indem man diese Aspekte berücksichtigt, können Unternehmen nicht nur ihre Umweltauswirkungen minimieren, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend umweltbewussten Wirtschaft stärken. Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffkataster

Wir bringen Ihr Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) auf den aktuellen Stand oder bei Bedarf erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster auch komplett neu. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhalten mit unserem Gefahrstoffkataster einen vollständigen und strukturierten Überblick, welche Stoffe ... - in Ihrem Betrieb sowie in den einzelnen Arbeitsbereichen eingesetzt und aufbewahrt werden. - nicht mehr eingesetzt werden und diese zum Beispiel sicherheitshalber aus Ihrem Betrieb entfernt werden können. - bei einer entsprechenden Prüfung durch Sie durch ungefährliche Substitute oder zumindest durch weniger gefährliche Gefahrstoffe ersetzt werden können. - welche möglichen Gefahren in sich bergen und wie Sie auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren schützen können. - mit welcher Wassergefährdungsklasse (WGK) in welchen Mengen gelagert werden (AwSV-Kataster). - mit welcher UN-Nummer wo gelagert werden (Gefahrgutkataster). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gewässerschutzbeauftragte

Gewässerschutzbeauftragte

Gewässerschutzbeauftragte für Ihren Betrieb: Wir stellen Ihnen einen externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß §§ 64-66 WHG und beraten Sie in allen Fragen des Gewässerschutzes. Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß §§ 64-66 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und unterstützen Sie als Anlagenbetreiber bei der Einhaltung aller gewässerschutzrelevanten Vorschriften. Mit dem Ziel auf eine umweltfreundliche Produktion hinzuwirken, überwachen und kontrollieren wir Ihre Abwasseranlage. Sollten wir Mängel feststellen, teilen wir Ihnen diese mit und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung vor. Wir beraten Sie zudem bei der Auswahl geeigneter Verfahren für die Behandlung des Abwassers und für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung der anfallenden Reststoffe. Zur Abwasserverminderung und -vermeidung schlagen wir Ihnen Verfahren vor, um eine Kreislaufführung beziehungsweise Mehrfachnutzung des Wassers zu ermöglichen und/oder um die Schadstoffbelastung des Abwassers zu vermindern. Im Rahmen unserer Informationspflicht schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter und mit Hilfe von regelmäßigen Berichten bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die gewässerschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Betrieb. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Emissionserklärungen

Emissionserklärungen

Wir erstellen Ihre Emissionserklärungen gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Soweit Sie als Anlagenbetreiber gemäß der 11. BImSchV eine Erklärungspflicht haben, müssen Sie Ihre Emissionserklärung für das jeweilige Berichtsjahr bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben. Für die Emissionserklärung steht Ihnen als Anlagenbetreiber die bundeseinheitliche Webanwendung/Datenbank BUBE-Online zur Verfügung. Bei Bedarf erstellen wir für Sie als beauftragter Dritter Ihre Emissionserklärung gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie insbesondere dabei die ... - emissionsrelevanten gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Vorgänge sowie die Emissionen Ihrer Anlage zu ermitteln (Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung). - Kommunikation mit den Behörden zielgerichtet zu führen. - relevanten Daten und Dokumente in der Webanwendung/Datenbank Bube-Online zu dokumentieren. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltmanagementbeauftragte

Umweltmanagementbeauftragte

Der Schutz der Umwelt sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen bilden die grundlegenden Eckpfeiler Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Ihr ganzheitliches betriebliches Management zu stärken und das Umweltbewusstsein aller Beteiligten zu fördern. Durch die kontinuierliche Verbesserung und die Förderung der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen erlangen Sie nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus wird das öffentliche Vertrauen in Ihr Unternehmen gestärkt. In der Funktion als externer Umweltmanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um Sie bei dem Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Umweltmanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unsere Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine Kultur der fortlaufenden Verbesserung zu etablieren, um die Umweltleistung Ihres Unternehmens kontinuierlich zu steigern und Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu erreichen. Dazu gehören insbesondere … 1. Beratung und Unterstützung bei … - Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. - Identifizierung und Umsetzung von umweltfreundlichen Technologien und Praktiken zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks. - Integration von Umweltaspekten in Geschäftsprozesse und -entscheidungen zur Einbettung von Umweltzielen in die Unternehmensstrategie. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS. 3. Förderung eines umweltbewussten Verhaltens und einer nachhaltigen Unternehmenskultur durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. 4. Durchführung von … - Risikoanalysen und -bewertungen zur frühzeitigen Erkennung von Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Risikominimierung. - Controlling und Verbesserung der Kostenstrukturen. - Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter. - Internen Audits. 5. Erstellung und Pflege von … - Managementdokumentation. - Berichten für die Unternehmensleitung. 6. Unterstützung bei … - Managementbewertung (Management-Review mit Managementbericht). - Zertifizierung (bzw. Validierung) des Umweltmanagementsystems. - Entwicklung und Implementierung von Maßnahmenplänen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung basierend auf internen Audits und Managementbewertungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Rechtssicheres Umweltmanagement

Rechtssicheres Umweltmanagement

Wir leisten für Sie sämtliche Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement und mindern Ihr Haftungsrisiko. Entdecken Sie eine neue Basis für Ihr betriebliches Umweltmanagement. Wir übernehmen Verantwortung für Sie, indem wir Ihre Mitarbeiter entlasten, Ihre Umweltabteilung unterstützen und diese auch komplett stellen können. Mit unserer externen Umweltabteilung sparen Sie zudem deutliche Kosten! Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung sämtlicher Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement. Dabei zeigen wir Ihnen in der Organisation Ihres betrieblichen Umweltmanagements bestehende Schwachstellen auf, setzen für Sie praktikable Lösungen kostengünstig um und realisieren nachhaltig die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in anderen Unternehmen und Branchen und haben dadurch die größtmögliche Sicherheit. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit richten wir den Blick auf Ihre umweltrelevanten betrieblichen Abläufe und sorgen für sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht es uns, Sie im gesamten Bereich Ihres betrieblichen Umweltmanagements zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie erhalten die bedarfsgerechte und kontinuierliche Unterstützung zu einem fest kalkulierbaren Honorar. Zusätzliche Kosten für Fortbildungen/Schulungen, Urlaub und Ausfallzeiten sind für Sie nicht mehr relevant. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Lösemittelbilanzen

Lösemittelbilanzen

Wir erstellen für Ihren Betrieb die jährlichen Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV (Lösemittelverordnung). Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel (31. BImSchV / "Lösemittelverordnung") stellt weitgehende Anforderungen insbesondere an die Substitution von Einsatzstoffen, die Abluftreinigung, den Einsatz von Reduzierungsplänen zur Begrenzung des VOC-Anteils (Volatile Organic Compounds) sowie die Erstellung von Lösemittelbilanzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanzen. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Aufstellung und Dokumentation der lösemittelhaltigen Produkte und des jährlichen Lösemittelverbrauchs. - Erstellung Ihrer jährlichen Lösemittelbilanzen. - Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Reduzierungsplans - soweit erforderlich. Für Ihre Fragen rund um das Thema Lösemittelbilanz steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.