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PLANUNG & BERATUNG: SaveConsult

PLANUNG & BERATUNG: SaveConsult

Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und plant genau DIE Verpackungslösung, die für Ihre individuelle Anforderung am besten geeignet ist. Beratung Unser Ziel ist es, Verpackungslösungen zu gestalten, die effizient, stabil und auf Wunsch formschön sind. Am wichtigsten ist jedoch, dass sie einen besonders sicheren Transport ermöglichen. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch klären wir, welche Materialien, Formen oder zusätzliche Maßnahmen Sinn machen oder sogar notwendig sind.
Einrichtungs­planung

Einrichtungs­planung

Wer träumt nicht davon sein Geschäft nach eigenen Vorstellungen einzurichten, so dass es genau das widerspiegelt, was man mit seinen Produkten dem Kunden näherbringen möchte. Um dies auf den Punkt zu bringen, steht Ihnen unser Team zur Verfügung. Wir realisieren Ihren Shop! Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Einrichtung und erstellen auf Wunsch für Sie eine 3D Visualisierung. So können Sie schon auf dem Papier realistisch sehen, wie Ihr Shop aussehen wird. Jede Branche, ob Boutique, Sportgeschäft, Apotheke oder Lebensmittelmarkt, hat Ihr eigenes Aussehen. Dies hervorzuheben, ist mit einer konkreten Auswahl aus vielfältigen Materialien, Oberflächen und Farben möglich, durch die Ihr „Look“ entsteht und der Wiedererkennungseffekt sich in den Köpfen einprägt. Fordern Sie uns heraus! Wir freuen uns jetzt schon auf die Umsetzung Ihres Projektes. Als exklusiver Partner für Österreich, bieten wir mit den Systemen von Brugnotto und einer großen Auswahl an hochwertigen Dekor-Oberflächen und Metallstrukturen, eine Fülle von Möglichkeiten, Ihre Vorstellungen in die Realität umzusetzen. Wir greifen hier auf das umfangreiche und stetig wachsende Sortiment an Serien-Lösungen unseres Partners zu. Warum Systemeinrichtungen? Systemeinrichtungen bieten gegenüber einer einzelnen Individualproduktion einen tollen Preisvorteil. Diese kann aber ebenso durch Maßanfertigungen ergänzt werden. Das aktuelle italienische Design und die immer neu einfließenden aktuellen Trends im Bereich Geschäftseinrichtung, gewährleisten ein tolles Gesamtkonzept mit Top-Qualität made in Italy! Katalog: https://www.streif-austria.at/media/bd/c1/cd/1646667909/Streif-Katalog-2022-1-LowRes.pdf Katalog 2: https://www.streif-austria.at/media/8d/7f/11/1631715430/Streif-Katalog-2021-2-LowRes.pdf
Logistikprodukte

Logistikprodukte

Die Logistikprodukte von ROTO bieten außergewöhnliche Haltbarkeit, hohe Tragfähigkeit und Schlagfestigkeit und bieten umfassende Lösungen für Logistik- und Verpackungsbedürfnisse. Zu diesen Produkten gehören Paletten, Transportkisten, Lagerkisten und Silos, die alle aus hochwertigen Materialien wie PE, XPE und PP gefertigt sind. Die Möglichkeit, Größen und Designs anzupassen, stellt sicher, dass diese Produkte nahtlos in jede Logistikoperation integriert werden können und zuverlässige sowie effiziente Lösungen für den internen Transport und die Verpackung bieten. Das Engagement von ROTO für Qualität und Innovation zeigt sich in jedem Logistikprodukt, das strengen Tests unterzogen wird, um sicherzustellen, dass es die höchsten Standards erfüllt. Diese Produkte sind so konzipiert, dass sie rauen Bedingungen standhalten, eine langlebige Leistung bieten und minimalen Wartungsaufwand erfordern. Mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit stellt ROTO sicher, dass alle verwendeten Materialien zu 100 % recycelbar sind, was zu einer saubereren und grüneren Umwelt beiträgt. Ob für industrielle, kommerzielle oder private Nutzung, die Logistikprodukte von ROTO bieten zuverlässige und effiziente Lösungen, die unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden, und helfen, die Abläufe zu optimieren und die Effizienz zu steigern.
§82b-Überprüfung

§82b-Überprüfung

Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Betriebsanlage (Gebäude) nach den Vorgaben des §82b Gewerbeordnung. Rechtsgrundlagen: Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist verpflichtet, diese dahingehend regelmäßig zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand und allen sonst geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, der räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit, welche eventuell ein Änderungsverfahren erforderlich machen. Neben der Eigenüberprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung gibt es diverse Prüfverpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften mit zum Teil abweichenden Fristen. Fristen für die Eigenüberprüfung: Die Überprüfung nach § 82b ist erstmals fünf Jahre, bei nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 359b genehmigten Betrieben sechs Jahre nach Rechtskraft des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides durchzuführen und innerhalb dieses Zeitrahmens regelmäßig zu wiederholen. Eine vorübergehende Stillegung des Betriebes erstreckt die genannten Zeiträume nicht. Nur EMAS-zertifizierte Betriebe (nach bestandener Umweltbetriebsprüfung nach EU-Verordnung EWG Nr. 762/2001) oder nach ISO 14.001 zertifizierte Betriebe bedürfen keiner wiederkehrenden § 82b-Überprüfung, wenn aus den Zertifizierungsunterlagen nachvollziehbar hervorgeht, dass die tatsächlichen Betriebsverhältnisse dem Genehmigungsbescheid (oder den verschiedenen Bescheiden) sowie allen anderen zutreffenden Gesetzesgrundlagen entsprechen. Die Unterlagen der Umweltbeetriebsprüfung nach EMAS bzw. ISO 14.001 dürfen dabei nicht älter als drei Jahre sein. Unabhängig vom Zeitrahmen der wiederkehrenden Überprüfung werden einzelne Auflagen mit kürzeren oder längeren Prüfungsfristen in den Bescheiden aufscheinen, welche eben mehrmals während des festgesetzten § 82-Überprüfungszeitraumes fällig werden. Selbstverständlich können sich die verschiedenen Prüfungsfristen überschneiden. Bei einer wasserrechtlichen Genehmigung sind auch die Regelungen nach dem Wasserrechtsgesetz zu beachten. Wie wird das Ergebnis festgehalten: Als Beleg für die Überprüfung dient eine Prüfungsbescheinigung mit Datum, Name des Prüfers und Auflistung der Prüfbestände, welcher auf den Prüfbescheinigungen der Einzelprüfungen basiert. Darin enthalten muss auch das Ergebnis der Überprüfung sein (keine Mängel oder Mängelbeschreibung mit den Maßnahmen). Werden bei der § 82b Überprüfung keine Mängel festgestellt, so ist das Überprüfungsergebnis bis zur nächsten § 82b Überprüfung zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Behördenorgane bereitzuhalten. Es ist keine Meldung an die Behörde erforderlich! Werden bei der § 82b Überprüfung Mängel festgestellt (negatives Überprüfungsergebnis), so sind diese entweder bis zum Ende der Überprüfung zu beheben (positives Überprüfungsergebnis) oder die Ergebnisse den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt in Wien) zu übermitteln. Ein negatives Überprüfungsergebnis muss die vorgesehenen Maßnahmen sowie die voraussichtliche Dauer (selbst eingeräumte Frist) für die Mängelbehebung beinhalten. Auch ein (negatives) Überprüfungsergebnis ist bis zur nächsten § 82b Überprüfung in der Betriebsanlage aufzubewahren.
Effiziente Energieberatung

Effiziente Energieberatung

Unsere Expert:innen bei HELIOS 365 bieten Ihnen eine individuelle, maßgeschneiderte Energieberatung, um Ihre Energieeffizienz zu maximieren und wie Sie die Kraft der Sonne bestmöglich für sich nutzen können. Entdecken Sie mit uns die optimalen Energielösungen für Ihr Zuhause, landwirtschaftlichen Betrieb oder Unternehmen. Schritt 1 – Erkennen Was brauchen Sie wirklich? Das Ziel: Klarheit über Ihre Wünsche und Bedürfnisse schaffen. Schritt 2 – Planen Ihr persönlicher Energieplan Das Ziel: Die perfekte Lösung für Sie entwerfen. Schritt 3 – Realisierung Wir machen’s möglich Das Ziel: Ihre Energielösung wird Wirklichkeit. Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden! Unsere Energieberatung bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Analyse Ihrer Energiebedürfnisse. Wir helfen Ihnen, die besten Lösungen für den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Zuhause oder Unternehmen zu finden. Unser Expertenteam bewertet Ihren aktuellen Energieverbrauch und entwickelt maßgeschneiderte Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz. Dabei berücksichtigen wir alle Aspekte, von der Gebäudestruktur bis hin zu den neuesten technologischen Entwicklungen. Unsere Beratung ist produktneutral und zielt darauf ab, Ihnen die besten Optionen für eine nachhaltige Energiezukunft zu bieten. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, von der Planung bis zur Umsetzung, und stellen sicher, dass Sie die maximale Rendite aus Ihrer Investition in erneuerbare Energien erzielen. Durch unsere Energieberatung können Sie nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Beratung / Verkauf / Montage / Überprüfung im Bereich Absturzsicherung

Beratung / Verkauf / Montage / Überprüfung im Bereich Absturzsicherung

Komplettanbieter im Bereich Absturzsicherung. Von der Gefahrenevaluierung, über das Rettungskonzept, dem Verkauf der richtigen Hardware bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter Unsere Fokusexperten beraten Sie gerne in Ihrer Projektierungsphase, erarbeiten für Sie eine Gefahrenevaluierung, ein passendes Rettungskonzept inkl. der notwendigen Ausrüstung, sowie eine Schulung Ihrer Mitarbeiter (direkt bei Ihnen oder in unserem modernen Schulungszentrum) Beratung: Erstberatung
Brandschutzberatung

Brandschutzberatung

Technische Gesamtkonzepte im baulichen und vorbeugenden Brandschutz, Beratung, Planung, Installation von Brandschutzanlagen und Inbetriebnahme bis hin zu Service und Wartung.
ÖNORM B1300/B1301

ÖNORM B1300/B1301

Wir übernehmen für Sie die Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B1300 (Wohngebäude) und B1301 (Nicht-Wohngebäude)! Sämtliche Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergesellschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und deren Eigentum ausgeht. Die ÖNORM B1300/1301-Überprüfung zeigt Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen kann. Die Begutachtung durch unseren Objektsicherheitsprüfer ist eine Sichtkontrolle der jeweiligen Bauteile und erfolgt zerstörungsfrei. Folgende vier Themenbereiche werden dabei überprüft: -> Technische Objektsicherheit -> Gefahrenvermeidung und Brandschutz -> Gesundheits- und Umweltschutz -> Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Arbeitsplatzevaluierung

Arbeitsplatzevaluierung

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Arbeitsplatzevaluierung! Jedes Unternehmen ist verpflichtet die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Diese Evaluierung kann der Arbeitgeber grundsätzlich selbst durchführen, wobei mit wachsender Unternehmensgröße die korrekte Gefahrenermittlung spezielle Fachkenntnisse erfordert. Die erfahrenen Fachleute der Übleis Sicherheitstechnik GmbH übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie und unterstützen Sie dabei, Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber zu erfüllen. Welche Bereiche umfasst die Arbeitsplatzevaluierung? -> Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte -> Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln -> Verwendung von Arbeitsstoffen -> Gestaltung der Arbeitsplätze -> Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge -> Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer Unser Expertenteam ermittelt und beurteilt die bestehenden Gefahren in Ihren Betriebsstätten und legt anschließend die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung fest. Die Ergebnisse dieser Gefahrenermittlung und Beurteilung werden schließlich in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festgehalten ⇒ Evaluierungsdokument.
Sicherheitsfachkräfte

Sicherheitsfachkräfte

Wir unterstützen Sie als Sicherheitsfachkraft zuverlässig und kompetent in allen Fragen der Arbeitssicherheit, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Jedes Unternehmen, egal welche Branche und Größe, ist verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK) bzw. einen Arbeitsmediziner einzusetzen. Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA kostenlos betreut. Ist dem Unternehmer aber die Betreuung durch die AUVA zu wenig, eventuell bei besonderen Gefahren am Arbeitsplatz (Baustellen, Produktionsbetriebe, usw.) bedient er sich auch als KMU <50 MitarbeiterInnen einer externen SFK zur Betreuung seines Unternehmens. Was sind die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft? Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Heranziehung durch den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit: -> Planung von Arbeitsstätten -> Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln -> Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren -> Einführung von Arbeitsstoffen -> Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen -> Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes -> Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung -> Ermittlung und Beurteilung der Gefahren -> Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung -> Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen -> Genehmigungsverfahren Die erfahrenen Sicherheitsfachkräfte der Übleis Sicherheitstechnik GmbH übernehmen für Ihr Unternehmen die sicherheitstechnische Betreuung und beraten Ihr Unternehmen, Ihre ArbeitnehmerInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen in allen Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und menschengerechter Arbeitsplatzgestaltung.