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Live-Berichterstattung

Live-Berichterstattung

Live-Berichterstattung ist ein Format, das Ihre Zielgruppe in Echtzeit informiert und Ihre Marke stärkt. TVT MEDIA bietet umfassende Dienstleistungen für die Live-Berichterstattung an. Von der Planung und Realisation bis hin zur sendefertigen Produktion – alles aus einer Hand. Unsere Expertise und Leidenschaft für mediale Inhalte garantieren eine professionelle Umsetzung, die Ihre Live-Berichterstattung zu einem unvergesslichen Erlebnis macht. Egal ob für Messen, Produktpremieren oder andere Veranstaltungen – wir setzen Ihre Visionen in bewegte Bilder um, die Ihre Zielgruppe begeistern. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser technisches Know-how, um Ihre Live-Berichterstattung erfolgreich zu gestalten.
GUTACHTEN

GUTACHTEN

Gutachten - was ist das? Gutachten sind die Analyse und/oder die Zusammenfassung der Ergebnisse einer neutralen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes. Gutachten können aus den verschiedensten Gründen notwendig werden. Sie sind hilfreich bei der Beurteilung einer Situation, z.B. Kauf oder Reparatur, oder liefern eine Entscheidungsgrundlage für Dritte (z.B. Versicherung oder vor Rechtsstreit). Nachstehend finden Sie Details zu einer Auswahl von Gutachtenarten Unfall-Schaden-Gutachten - wann und warum? Eine Reparatur nach einem Verkehrsunfall ist schnell und einfach in Auftrag gegeben. Aber was passiert, wenn der Reparaturumfang nachträglich in Frage gestellt wird? Im KFZ-Haftpflichtfall ist das Recht zur Feststellung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen Ihres Vertrauens eindeutig geregelt. Immer wenn die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegt, welche derzeit nach herrschender Rechtsprechung bei 750 € liegt, kann ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben werden. Selbst unterhalb der Bagatellschadensgrenze kann ein Schadensgutachten gerechtfertigt sein, wenn die Werthaltigkeit Ihres Fahrzeuges eine Reparatur in Frage stellt. Wird das Sachverständigenbüro in einem Haftpflichtfall von Ihnen beauftragt, wird der jeweils aktuellen Rechtsprechung des Schadensrechtes Rechnung getragen. Sollte sich am Fahrzeug während der Beurteilung des Schadens eine neue Situation ergeben, werden wir zusammen mit Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand die Vorgehensweise besprechen. Lackgutachten - wann und warum? Die Notwendigkeit für Lackgutachten ergeben sich entweder aus Veränderungen der Lackoberfläche, vollständig oder partiell und/oder nach Umwelteinflüssen, besonderen Ereignissen, oder z.B. bei Zweifeln an der Unfallfreiheit eines Fahrzeuges oder bei Qualitätsmängeln einer Lackierung aufgrund einer Reparatur oder auch im Neuzustand. Unsere kostenfreie Gutachten-Hotline
Gutachten

Gutachten

Gutachten/Expertisen: Schadensfall und -analyse, Korrosion, Wasserschaden, Sanitär- und Haustechnik, Trinkwasserinstallation; öbuv. für Kupfer und Kupferlegierungen; Korrosion, Werkstoff- und Prozesstechnik; Kupferwerkstoffe, Messing, Bronze, Stahl, Edelstahl u.a.; Pressverbindungen, Dach- und Wandverkleidung, verzinkte Oberflächen, Löt- und Schweißverbindungen, Fertigungsaspekte, Wärmebehandlung, Werkstoff- und Prozessoptimierung
wissenschaftlichen Gutachten

wissenschaftlichen Gutachten

reibungslosen Betrieb Ihrer PV-Anlage sicher, überwachen Ihre Erträge und führen regelmäßige Wartungen durch. Unser Kundenservice steht Ihnen bei Fragen oder Problemen jederzeit zur Verfügung. Wir sind ein in Deutschland ansässiges Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Photovoltaik-Branche. Unsere qualifizierten Mitarbeiter garantieren höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Wir arbeiten eng mit namhaften Herstellern zusammen und bieten Ihnen individuelle Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen. Unsere Produkte erfüllen die neuesten technischen Standards und zeichnen sich durch hohe Effizienz und Langlebigkeit aus. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und können gleichzeitig von attraktiven Renditen profitieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich persönlich beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Solaranlage. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Dokumentationen mit EB-Teams | VideoVision GmbH: Elektronische Berichterstattung mit Präzision und Kreativität

Dokumentationen mit EB-Teams | VideoVision GmbH: Elektronische Berichterstattung mit Präzision und Kreativität

Erfahren Sie mehr über Dokumentationen mit EB-Teams bei VideoVision GmbH. Präzise elektronische Berichterstattung, fesselnde Geschichten und Unterstützung bei Filmförderungen. Jetzt entdecken! Dokumentationen mit EB-Teams: Präzise Berichterstattung, Fesselnde Geschichten Tauchen Sie ein in die Welt der Dokumentationen mit EB-Teams bei VideoVision GmbH. Unsere elektronische Berichterstattung bringt präzise und fesselnde Geschichten auf den Bildschirm. Entdecken Sie, wie wir mit langjähriger Erfahrung und kreativen Konzepten Ihre Inhalte in einzigartige Dokumentationen verwandeln. Unsere Stärken in der Dokumentation mit EB-Teams: 1. Präzise Elektronische Berichterstattung: EB-Teams, spezialisiert auf präzise und umfassende elektronische Berichterstattung. Erfahrene Teams, die komplexe Inhalte verständlich aufbereiten. 2. Fesselnde Geschichten: Kreative Konzepte, die Ihre Informationen in fesselnde und ansprechende Dokumentationen verwandeln. Von historischen Erzählungen über Portraits bis zur Begleitung von Sportmannschaften – wir bringen Ihre Ideen zum Leben. 3. Filmförderungen und TV-Sender: Unterstützung bei der Beantragung von Filmförderungen und enge Kontakte zu TV-Sendern und Verleihen.
Zeitungen

Zeitungen

Die klassischen Broadsheet- und Tabloid-Zeitungsformate bieten viel Fläche für Ihre Botschaft und übertragen gleichzeitig das positive Image der Tageszeitung auf Ihr Produkt. Wir produzieren für Sie klassische und moderne Zeitungen. Suchen Sie das ganz Besondere? Dann lassen Sie sich beraten. Durch unser Hybrid-Format, das Rheinische Broadsheet schmal erhalten Ihre News ein Format abseits vom Standard.
Gutachten

Gutachten

Die Feststellungen und Resultate werden in einem schriftlichen Sachverständigengutachten schriftlich dokumentiert.
Gutachten

Gutachten

Als fachkundiger Sachverständiger erstelle ich aussagekräftige und belastbare Privatgutachten und Gerichtsgutachten in folgenden Fachgebieten: Metallbau, Stahlbau und Schweißtechnik.
Gutachten

Gutachten

Fachgutachten und Durchführbarkeitsstudien Wir haben Fachgutachten oder Durchführbarkeitsstudien zu folgenden Themen erarbeitet: - Zur Schadensanalyse und Sanierung von funktionsuntüchtigen Pflanzenkläranlagen, Klärschlammvererdungen und Retentionsbodenfiltern - Zum adsorptiv unterstützten biologischen Abbau von persistenten Organika in Deponiesickerwasser durch eine Reinigungskaskade von künstlich belüfteten schilfbepflanzten Filtersubstraten (aktiv belüftete Pflanzenkläranlage): Versuchsbetrieb der Stadt Erfurt - Zur Hygienisierung mehrstufig vorbehandelten Abwassers durch schilfbepflanzte künstlich belüftete Pflanzenkläranlagen vor Wiederverwendung für Gewächshauskulturen in Jordanien - Zur Flusswasserbehandlung durch longitudinale constructed wetlands im Gewässer in Ost-China: Flusswasserreinigung - Zur Flusswasserbehandlung durch constructed wetlands und überströmte Feuchtgebiete (free water surface flow) außerhalb des Gewässers in Nord-China (31 ha): Daqinghe River Constructed Wetland Project, China - Zur Beurteilung von Pflanzenkläranlagenplanungen Dritter - Zu Einsatzoptionen von Schilfkläranlagen bei industriellen Sonderabwässern (mit oder ohne Kombination mit konventionellen Klärtechniken) - Zur naturnahen Ertüchtigung bestehender technischer Kläranlagen, einschließlich Klärschlamm- und Mischwasserbehandlung - Zu Sondereinsatzgebieten, wie z.B. der Bekämpfung eines Schilfbefalls (einer Schilfverunkrautung) in einem Neubaugebiet Zur Re-Etablierung von Schilfbeständen für Naturschutzzwecke (wetland restoration) - Zur Behandlung und/oder Totalverdunstung von agroindustriellen Pestizid-Gemischen in Schilfbecken (Phragmites australis) bzw. constructed treatment wetlands - Zur Entkeimung (Hygienisierung) von mechanisch-biologisch vorbehandeltem Abwasser für Zwecke der Wiederverwertung (wastewater reuse) - Zur Grauwasserbehandlung (z.B. auf einem Sumpfpflanzendach bzw. wetland roof) - Zur Behandlung eutrophierter Still- oder Fließgewässer im In- und Ausland: Flusswasserreinigung - Zu großflächigen constructed wetlands 10 ha bis größer 500 ha - Zur dezentralen oder semidezentralen Abwasserentsorgung von kleinen Dörfern (50 – 2000 Einwohnergleichwerte) mit Hilfe unterschiedlichster technischer und naturnaher Kleinkläranlagen - Zur Schwimmbadwasseraufbereitung ohne Chlor mittels Pflanzenklärtechnik (Naturfreibäder, Schwimmteiche) - Zum potentiellen Einsatzspektrum von diversen aquatischen Makrophyten (aquatic macrophytes) für constructed wetlands tropischer und subtropischer Klimazonen - Zur Reinigung von verschmutztem Regenwasser von Biogas- und Landwirtschaftsbetrieben, Kompost- und Bauschuttrecyclinganlagen, sowie Grünschnittannahmeplätzen (Projektdatenblatt Hennersdorf; siehe auch Oberflächenabwasserbehandlung) - Zur Klärschlammtrocknung von z.B. 20% TS auf 80% TS u.a. mittels Bandtrocknern - Zu kosteneffizienten Membranbioreaktoren als Containerlösung - Zur Abwasserbehandlung von Krankenhausabwasser - Zur Behandlung von Abwasser der Olivenölindustrie im Mittelmeerraum - Zur Behandlung ölkontaminierter Abwässer durch constructed wetlands - Zu Dimensionierungsfragen für Versickerungsanlagen durch in-situ-Messungen mit unserem Guelph-Permeameter: Siehe die Antwort zu Frage 1 in unseren FAQ's hier. - Zur Geruchsreduktion von mit Abwasser hochbelasteten Teichen oder Absetzbecken mittels bepflanzter Teichinseln - Zur mangrovenbasierten Wurzelraumentsorgung (constructed mangrove wetlands) am Beispiel des Thi Vai- Flusses in Can Gio-Mangrovenwald in Südvietnam - Zur Anamnese, Diagnose und Therapie funktionell beeinträchtigter Schwimmteiche - Zur "Rehabilitation" von eutrophen Salzwasserseen von Golfplätzen unter ariden Bedingungen (UAE) - Zur Güllebehandlung von Großviehställen (6.000 - 12.000 Kühe) - Zur Wasserbehandlung von Wasserfahrgeschäften in Freizeit- und Vergnügungsparks - Zur flächenkomprimierten Grauwasserbehandlung und Wiedernutzung durch eine künstlich belüftete Pflanzenkläranlage für ein Wohn- und Gewerbegebiet mit 1.300 Einwohnern - Zur Behandlung abwasserbelasteter Zuflüsse zu großen Seen mittels FWS*-constructed wetlands (*Free water surface flow bzw. überströmte Feuchtgebiete) in Asien - Zu Pflanzenkläranlagen für belastetes Oberflächenwasser der Roh- und Baustoffindustrie (Schweiz) - Zur Retentatbehandlung einer Trinkwasserenthärtungsanlage durch ein überströmtes Feuchtgebiet - Zu volumen- und flächenkomprimierten naturnahen Verfahren dezentraler Kleinkläranlagen in Form bepflanzter Bodenfilter (System Rhizotec) - Zu Teichinseln als Brutbiotop für Wasservögel (auch Rote-Liste-Arten): Siehe die Antwort zu Frage 8 in unseren FAQ's hier - Zur Retentatbehandlung einer Ultrafiltrationsanlage für Flußwasser (2.000 m³/d) - Zur Abwasserreinigung einer Polizeiakademie (2.500 EW) in Mazar-e-Sharif, Afghanistan - Zur Abreicherung refraktärer Substanzen (Nachbehandlung) konventionell vorbehandelter Abwässer einer Lederfabrik in Vietnam - Zur Behandlung von
Gutachten

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Nicht selten entwickeln sich Streitfälle rund um das Thema Schädlingsbefall. Wenn Sie beispielsweise Zulieferer sind und das von Ihnen belieferte Unternehmen einen Befall der Ware feststellt, oder Sie Waren empfangen, für deren Schädlingsbefall Sie den Zulieferer verantwortlich machen – solche Angelegenheiten lassen sich nicht immer zweifelsfrei klären Ziehen Sie uns als Experten hinzu. Wir können Entwicklungsprozesse, Vorlieben der Schädlinge und mögliche Zeitabläufe realistisch zurückverfolgen, und daraus Wahrscheinlichkeiten und Ausschlüsse ableiten. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen eine gutachterliche Stellungnahme, mit der Sie Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen können.
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Anerkannter Sachverstand Diederichs steht für Sicherheit in allen Phasen der Projektplanung und -ausführung. Doch unser Anspruch geht noch weiter. Unser Wort zählt, wenn es darum geht, objektive und neutrale Empfehlungen auszusprechen. Fachliche Kompetenz hilft uns dabei, spezifische Problematiken zu durchleuchten, zu analysieren und zu strukturieren. Auf solider Basis Diederichs bietet Gutachten zu Honorar- und Abrechnungsfragen von Ingenieuren und Bauverträgen, ebenso wie zu Haftungs- und Gewährleistungsfragen bei Terminverzug. Wir beurteilen Schadensfälle und wenn nötig, können jederzeit öffentlich-rechtlich bestellte Sachverständige hinzugezogen werden. Einblick in unsere Projekte Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts, Erlangen Ihr Ansprechpartner für Gutachten »Die Hinzuziehung von Gutachtern bei Honorar- und Abrechnungsfragen erfolgt meist dann, wenn eine einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragspartnern während der Projektabwicklung nicht gelingt. Es drohen langwierige juristische Auseinandersetzungen, die für alle Beteiligte belastend sein können. Der Fokus unserer Beratung liegt dabei auf der Entwicklung praxisgerechter Lösungen für streitige Abrechnungsfragen. So können mithilfe unserer Expertise zeitraubende Gerichtsverfahren schon im Vorfeld vermieden werden. Durch unsere Projekterfahrung können wir Chancen und Risiken in Konflikten mit externen Projektbeteiligten realistisch einschätzen und ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand geben. Die Interessen unserer Kunden haben wir hierbei stets fest im Blick.« Mit besten Grüßen, Ihr Marc Schütte Dipl. Ing. Marc Schütte Geschäftsführung Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
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Ihr Immobiliengutachter vor Ort Gerichtssachverständiger Mag. Andreas Feldner Kostenloses Erstgespräch Lassen sie uns gemeinsam ihre Wünsche und Anforderungen durchgehen. Uns ist wichtig, dass unsere Kunden bestmöglich serviciert werden. Das gelingt am besten in einem ungezwungenen Erstgespräch. Unsere Services Serviceinfo Erstgespräch Bewertung 30 Min. Buchen Erstgespräch Verkauf 30 Min. Buchen Erstgespräch Finanzierung 1 Std. Buchen Erstgespräch Vermieterservice 1 Std. Buchen
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Schadensbearbeitung Betriebsunterbrechung Immobilienbewertung Bauphysik Forensische Materialuntersuchungen Beweissicherung Risikomanagement Energieausweise TGA - Technische Gebäudeausrüstung Denkmalgeschützte Gebäude und Bauteile Havarieschäden Ziviltechniker Statik Infrastruktur Bau- und Projektmanagement Messtechnik International vrs-SSP-Adjusters GmbH
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Felgenschlösser Zentralverschluss-Kits Radbefestigung Abdeckkappen Spurverbreiterungen RDKS Ventile Universal Estilo-R Werkzeuge Fahrwerkstechnik Aerodynami
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Als nichtamtlicher Sachverständiger stellen wir fachtechnische Gutachten zu folgenden Themen aus: Gartendenkmalpflege Wassergebundene Wege Kies- und Schotterdecken Schotterrasen Baumgutachten Dachbegrünung Fassadenbegrünung Vegetationstechnik Garten- und Landschaftsba
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TREUGAST-Gutachten liefern verlässliche und belastbare Einschätzungen zu unterschiedlichsten Sachverhalten und dienen so der Entscheidungsfindung unter anderem bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Die im Folgenden dargestellten Gutachten stellen eine Auswahl der möglichen Leistungen von TREUGAST dar und werden in verschiedenen Tiefegraden angeboten, angepasst an die Bedürfnisse des Auftraggebers und die Erfordernisse des Projektes. Leistungen Experteneinschätzung/Zweitmeinung Machbarkeitsstudie Pachtwertermittlung Finanzierungsprüfung Hotelimmobilienbewertung Due Diligence / Ankaufsplausibilierung Sanierungsgutachten Gerichtsgutachten / Parteiiengutachten TREUGAST Solutions Group
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Wir unterstützen Sie bei der Analyse von Havarien oder Fehlverhalten Ihrer Netzanschlussanlagen und können dabei unsere Fachkompetenz und unser gesamtes Erfahrungsspektrum zur Anwendung bringen. Wiederkehrende Fehlerbilder werden von uns durch Netzanalysen aufgedeckt. Hierzu halten wir modernste Analysegeräte vor und können elektrische Netze eingehend analysieren und dokumentieren
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Ein Gutachten einer Solarstromanlage ist ein wichtiger Bestandteil, um die zukünftige oder bereits getätigte Investition eine solare Energieerzeugung zu rechtfertigen. Es stellt sicher, dass die Solaranlage sowohl technisch als auch finanziell richtig konzipiert und installiert wird oder wurde. Wann und wozu werden Gutachten benötigt? Ein Gutachten ist sowohl, für ein geplantes, als auch für ein bereits bestehendes Solarstromprojekt essentiell wichtig. Dieses Gutachten kann vom Besitzer der Anlage selbst oder von einem qualifizierten Experten erstellt werden. Gründe für ein Gutachten sind dabei folgende: Die Garantiezeiten Ihrer gekauften Module und der Wechselrichter Das "Herz" jeder Solarstromanlage. Der von den Solarzellen erzeugte Gleichstrom wird vom Wechselrichter in netzkonformen Wechselstrom umgewandelt. Damit ist er das wichtigste Bindeglied zwischen den Solarmodulen und dem Stromnetz. Der Wechselrichter wandelt nicht nur Gleichstrom in Wechselstrom um, sondern ist auch für die Einspeisung, die Optimierung des Energieertrags und die Anlagenkontrolle verantwortlich. laufen in Kürze ab? Sie bereiten gerade selbst eine Investitionsentscheidung vor und möchten diese durch ein Gutachten absichern? Ihre Anlage ist nun schon einige Zeit in Betrieb, aber Sie haben das Gefühl, dass sie nicht die gewünschten Erträge bringt? Sie benötigen ein Gutachten zur Beweissicherung? Es wird also benötigt, um die technischen Aspekte des Projekts zu überprüfen und zu bestätigen, dass es den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht. Darüber hinaus kann es helfen, Kosten für Ausführung und Wartung der Installation zu identifizieren. Auf diese Weise kann das Gutachten zur Verbesserung der Rentabilität des Projekts beitragen. Es stellt auch sicher, dass alle Komponenten richtig ausgewählt sind bzw. werden, damit die Anlage problemlos lange Zeit betrieben werden kann. Wie werden Gutachten erstellt? "Gutachten" sind im Grunde nichts anderes als "Meinungen" einer Person, die in dem betreffenden Fachbereich außergewöhnlich tiefe Kentnisse besitzt. Dieses tiefe Fachwissen sollte durch Prüfungsnachweise oder sonstige Zertifikate nachgewiesen werden können. Die Schwierigkeit besteht jedoch bei vielen Gutachten darin, dass der Sachverständige, bzw. Gutachter, seine "Meinung" so zu begründen hat, dass sie "für den Laien verständlich und für den Fachmann nachvollziehbar" sein soll. Dies erfordert von dem Gutachter einerseits tiefes, fachmännisches Wissen, als auch die Fähigkeit, Erkenntnisse in einfachen Worten strukturiert und schriftlich wiedergeben zu können, so dass diese "Meinung" für alle beteiligten Personen und Parteien verständlich ist und auch als "Gutachten" akzeptiert wird. "Gutachten", die also mehr Fragen aufwerfen, als sie Antworten oder Klarheit liefern, sind insofern als "Gutachten" nicht zu gebrauchen. Sie werden sowohl vom Gericht, als auch von den streitende Parteien ungern gesehen, da sie oftmals erneute Gutachten nach sich ziehen, die weitere Kosten verursachen. Arten von Gutachten Privatgutachten Bei einem Privatgutachten handelt es sich immer um ein sogenanntes "Parteiengutachten". Es wird bei streitenden Parteien in der Regel von nur einer Partei erstellt. Das Gutachten des Sachverständigen muss zwar, wie jedes andere Gutachten auch, neutral erstellt werden, dient der jeweiligen Person oder Partei meistens zur Untermauerung der jeweiligen Ansichten über bestehende Mängel und soll den Forderungen und Ansichten Nachdruck verleihen. Das Privatgutachten soll, im Falle eines juristischen Streits, dem Richter verdeutlichen, dass die Forderung der einen Partei zu Recht, bzw. die Forderung der
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Öffentlichen und privaten Bauherren stehen wir als Gutachter zur Verfügung. Wir beurteilen verschiedenste Bauwerke wie z.B. Baugruben, Tiefgaragen, U-Bahn-Tunnels, Hallen und Brücken.
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Versicherungs- und Schadensgutachten bei Wasserschäden aus Leitungsschäden und deren Folgen Bauschäden oder Baumängel Brandschäden Schimmelgutachten Kostenschätzung der Mangelbeseitigung und Handlungsempfehlung für die Sanierung sind Teil meines Gutachtens. Auszug aus der Liste ausgeführter Gutachte
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Verkehrsplanerische Stellungnahmen und Gutachten können in einem breiten Spektrum von Handlungsbereichen erforderlich sein. Bei Handels- und Gewerbebetrieben ebenso wie bei Wohnanlagen oder Einrichtungen mit touristischem Fokus ist häufig eine Ermittlung der Verkehrserzeugung notwendig, um mögliche Auswirkungen auf das räumliche Umfeld oder die bestehende Verkehrsinfrastruktur beurteilen zu können. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die Evaluierung des Geschwindigkeitsregimes für zusammenhängende Ortsteile oder etwa im Verlauf eines Straßenzuges, um daraus Empfehlungen für leicht verständliche und nachvollziehbare Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ableiten zu können.
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Klarheit schaffen Bei der Ausführung von Bauleistungen kann es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Güte der ausgeführten handwerklichen Leistung kommen. In einem Gutachten werden dies fachspezifischen Fragestellungen für Laien allgemeinverständlich aufgeklärt. Die Fachfragen können vorgegeben sein oder gemeinsam mit dem Sachverständigen erarbeitet werden. Vor Beantwortung der Fragen kommt es vielmals zu einer örtlichen Besichtigung. Ist die Einsichtnahme in Bauteile erforderlich, so wird eine Öffnung durch Hilfskräfte unter Anleitung des Sachverständigen hergestellt. Digitale Aufnahmen, Messungen und Materialanalysen geben Aufschluss über Konstruktionen und Bauteile. Die Bewertung der gemachten Erkenntnisse im Abgleich mit den technischen Regeln erfolgt in der Regel schriftlich als Gutachten. So schaffen wir Klarheit zur ursprünglichen Fragestellung und bilden eine Grundlage zur Einigung. Die Vergütung des Sachverständigen wird für gewöhnlich auf Nachweis zum vereinbarten Stundensatz erbracht. Der Umfang notwendigen Stundenzahl, richtet sich nach der Anzahl der Fachfragen und der Komplexität zur Beantwortung. Wir sind Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Privatgutachten Zur Aufklärung einer außergerichtlichen Fachfrage kommt es zum Privatgutachten. Hierbei wird die Fragestellung gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet. Abweichend zum gerichtlichen Gutachten ist ein Austausch zwischen den Beteiligten nicht reglementiert. Fragestellungen können im Laufe der Begutachtung erweitert und angepasst werden. Das Gutachten eines Sachverständigen wird objektiv verfasst, sodass es als qualifizierter Parteivortrag im gerichtlichen Prozess verwendet werden kann. Gerichtsgutachten Im Zivilprozess wird durch das Gericht ein Sachverständiger bestellt, welcher die Fragestellung aus dem Beweisbeschluss bedachtsam beantwortet. In der Erfüllung seiner Aufgabe ist der Sachverständige dem Gericht unterstellt und hat ausschließlich diesem zu berichten. Im Verfahren kann der Sachverständige zur Erläuterung des Gutachtens einbestellt werden. Schiedsgutachten Wird eine schnelle, einvernehmliche und bindende Lösung angestrebt, ist das Schiedsgutachten das Mittel der Wahl. Beide Parteien einigen sich im Vorfeld über die Einsetzung des Sachverständigen. Die Grundlage hierfür bilden zwei Verträge: Der Schiedsgutachtenvertrag (Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmer zur Einsetzung eines Schiedsgutachters) Der Schiedsgutachtervertrag (Vertrag der Auftraggeber und dem Schiedsgutachter) Das in Auftrag gegebene Gutachten entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit. Beweissicherung Ist mit dem Verlust von Beweismitteln zu rechnen, so ist eine Beweissicherung ein probates Mittel, um Ansprüche zur späteren Einrede zu sichern. Im Rahmen der Beweissicherung erstellen wir in der Tätigkeit als Bausachverständiger auch häufig Beweissicherungsgutachten. Das Gutachten kann sowohl zur gerichtlichen als auch zur privaten Beweissicherung erstellt werden. Zur aussergerichtlichen Streitbeilegung und zur Vermeidung von Bauunterbrechungen werden häufig auch private Beweissicherungsgutachten in Auftrag gegeben. Die Möglichkeit der Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Beweisverfahrens (selbständiges Beweisverfahren) sollte genau geprüft werden, da dieses vor allem wegen seiner besonderen Rechtswirkung beträchtliche Vorteile bringt.
Gutachten

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für Vespa Roller: Auf euren Wunsch hin beauftragen wir unseren Partner KFZ-EXPERT, deren Sachverständige auch Spezialisten im Bereich Vespa Roller sind. Alles was wir dazu benötigen: Euren Roller mit Betriebserlaubnis (den wir auch abholen können) und die Unterzeichnung der Beauftragung und Abtretungserklärung. Alles bei uns vor Ort.
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In Streitfällen und bei Zweifelsfragen erstellen wir Gutachten oder Stellungnahmen wie z.B. über die Bewertung und/oder Nachberechnung von Dimensionierungen (Fahrbahnaufbauten), über die fachgerechte oder mangelhafte Ausführung von Betoninstandsetzungen, Abdichtung- oder Asphaltierungsarbeiten und bei Versicherungsangelegenheiten (Brandschäden).
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Haftpflichtschaden Durch einen unverschuldeten Unfall ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden. Die Beschädigungen werden mittels Kalkulation und Lichtbildern dokumentiert. Ein Gutachten wird von uns erstellt. Kaskoschaden Durch einen selbst verschuldeten Unfall, Sturm oder Hagelschauern ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden. Die Beschädigungen werden mittels Kalkulation und Lichtbildern dokumentiert und durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgerechnet. Gutachten an Motor, Getriebe und Anbauteilen Die Ursache des eingetretenen Schadens an Aggregaten und Anbauteilen zu lokalisieren und nachvollziehbar darzustellen, ist durch fundiertes Fachwissen und ständiger Weiterbildung gewährleistet. Gutachten über Lackschäden Lackschäden können verschiedene Ursachen haben. Häufig sind aggressive Umwelteinflüsse ursächlich. Falsche Reinigungsmittel oder ein Defekt in der Autowaschanlage können Beschädigungen der Fahrzeuglackierung verursachen. Durch modernste Prüfmethoden ist es möglich, die Schäden zu analysieren und darzustellen. Gutachten an Gasanlagen in Fahrzeugen Als ausgebildeter Partner für Erd- und Flüssiggasanlagen werden Gasanlagen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Herstellervorgaben von uns überprüft. Beweissicherungsgutachten Vorschäden und minderwertig durchgeführte Reparaturen am Fahrzeug werden zu Beweiszwecken für eventuelle Rechtsstreitigkeiten dokumentiert
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Beweissicherung – Sanierungskonzepte Wenn sich zwei streiten schaffen wir Klarheit, ob Gerichtsgutachten, Privatgutachten oder Beweissicherung wir haben in unseren Fachgebieten jahrelange Erfahrung. In vielen gerichtlichen Fragen ist das Hinzuziehen eines Gutachters unabdingbar, damit baufachliche und bautechnische Situationen korrekt bewertet werden können. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zuverlässig und vertrauensvoll zur Seite. Durch ständige Fort- und Weiterbildung gewährleiste ich Ihnen immer den aktuellsten Wissenstand von Vorschriften und Richtlinien. Gerichtsgutachten Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden die vom Gericht gestellten Fragen zwischen Ist- und Soll-Zustand auf Grundlage von Normen, Richtlinien und technischen Regel beantwortet. Durch entsprechende Fortbildungen und Seminare erfülle ich fortwährend alle benötigten Voraussetzungen. Privatgutachten Außerhalb eines Gerichtsverfahrens in Auftrag gegebene Gutachten für private Auftraggeber werden als Privatgutachten bezeichnet. Bei Streitigkeiten bietet es sich an, vor Eingehung eines Prozesses ein Privatgutachten einzuholen. Im Rahmen eines Gutachtens ist zu klären wem ein Mangel zuzuschreiben ist. Es ist wichtig diese Fragen zu klären und bevor Sie einen Prozess ausfechten möchten, um Ihre Erfolgschancen und Ihr Kostenrisiko realistisch einschätzen zu können. Ein erstelltes Privatgutachten ist für ein Gerichtsverfahren lediglich beschränkt zulässig. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens wird ein Gutachter, der von beiden Parteien als unbefangen anerkannt wird, vom Gericht bestellt. Beweissicherung Die Beweissicherung ist die exakte Dokumentation des Ist-Zustandes und kann bei möglicher Gefahr oder eines möglichen Änderungszustandes des Mangels kurzfristig angeordnet werden. Die angegebenen Mängel oder Schäden müssen vollständig und detailliert erfasst werden, sollte in weiterer Folge ein Gutachten z.B. für ein Verfahren erforderlich sein dient dieses Dokument als Basis. Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen und sowohl entlastende als auch belastende Sachbeweise sind exakt zu dokumentieren. Sachbeweise können zum Beispiel Fotografien, Videoaufzeichnungen, Pläne oder Dokumente sein. Unsere Leistungen im Überblick Als Gutachter arbeite ich im Auftrag von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen. Unabhängig vom Auftraggeber steht dabei in jedem Einzelfall die objektive technisch-fachliche Begutachtung im Vordergrund. Tätigkeiten Beratung – Schadensfeststellung – Ursachenermittlung – Sanierungskonzepte – Sanierungsbegleitung – Baubegleitung Fachgebiete Metallarbeiten allgemein – Fenster – Türen – Tore – Fassaden (inkl. Wintergärten) – Verglasungen Werkstoffe Stahl – Aluminium – NE-Metalle – Kunststoff – Holz – Holz-Alu – Glas Bereiche Beschläge – Montage – Brandschutz – Thermographie – Baufeuchte – Wassereintritt – Kondensatbildung – Isothermen Berechnungen – Korrosionsschutz Auswahl Leistungen ansehen
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Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden Die Meisten aller privat vermieteten Immobilien in Deutschland werden über die von den Finanzbehörden vorgesehenen Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. In vielen Fällen sind jedoch höhere Abschreibungen aufgrund einer verkürzten Restnutzungsdauer notwendig. Um langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden benötigen Sie hierzu ein aussagekräftiges Sachverständigengutachten. Für die Erstellung des Sachverständigengutachtens über die Restnutzungsdauer der Immobilie berechnen wir Ihnen pauschal 595,00 € (inkl. 19 % MwSt.) Für die Erstellung des Gutachten benötigen wir folgende Fotos und Dokumente von Ihnen Fotoaufnahmen Außenaufnahmen Vorderseite Rückseite Ggf. Seitenansicht Dach Innenaufnahmen Wohnräume Fenster Bäder Innenausbau Heizungsanlage Sofern zutrefend Fotos von Schäden wie Feuchteschäden im Keller Grundriss Energieausweis
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Das Gutachten Das Gutachten stellt das Ergebnis der Sachverständigentätigkeit dar. Nachdem der Sachverständige gemessen, geprüft und beurteilt hat, stellt er seine Ergebnisse in einem Gutachten zusammen. Das Gutachten beantwortet in der Regel eine an den Sachverständigen gestellte Frage, die ein privater Auftraggeber oder ein Gericht von ihm beantwortet haben möchte. Ein Gutachten dient nicht nur dem Gericht Ein Gutachten kann nicht nur bei einer gerichtlichen Streitigkeit sinnvoll und erforderlich sein. Im Bereich der Lebensmitteltechnik und der Lebensmittelsicherheit, dem Fachgebiet, in dem wir als freier Sachverständiger tätig sind, kann beispielsweise eine Kundenreklamation mittels eines Privatgutachtens der Herstellungsprozess begutachtet, beurteilt und bewertet werden. Dem Kunden wird somit gutachterlich der Nachweis der ordnungsgemäßen Herstellung erbracht. Auch für den umgekehrten Fall werden häufig Gutachten beauftragt. Der reklamierende Kunde möchte mittels des Gutachtens nachgewiesen haben, ob der Grund für die Reklamation in der Verantwortung des Herstellers liegt. Im Bereich der Lebensmitteltechnik können prozess- und verfahrenstechnische Anlagen präventiv einer gutachterlichen Beurteilung durch den Sachverständigen unterzogen werden. Im Anschluss an die Installation von Neumaschinen bzw. Anlagen dient ein Gutachten zur Bewertung und Beurteilung der Prozessfähigkeit der installierten Anlage. Vor dem Kauf einer Gebrauchtanlage kann ein Wertgutachten zur richtigen Preisfindung beitragen. Ihr konkreter Nutzen unabhängige und unparteiische Bewertung und Beurteilung von Reklamationen unabhängiger Nachweis der Prozessfähigkeit ihrer Maschinen bzw. Anlagen gegenüber Dritten Kostenersparnis bei der Anschaffung gebrauchter Anlagen mit Hilfe eines unabhängigen Wertgutachtens fachkundige Abnahme von neu installierten Anlagen geben Ihnen Sicherheit
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ARTUS verfügt mit Wolfgang Dibiasi über einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen auf dem Gebiet des Rechnungswesens. Es werden sowohl gerichtliche als auch private Gutachten erstattet. Zu den Leistungen im Rahmen der Gutachtertätigkeit von ARTUS zählen u.a.: - Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen - Verdienstentgang und Betriebsunterbrechungsschäden - Schadenersatz-Angelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) - Allgemeine betriebswirtschaftliche Angelegenheiten - Verlassenschaftsverfahren - Unterhaltsgutachten Wolfgang Dibiasi Managing Partner Walter Krainz Geschäftsführer ÖRT, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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In Streitfällen und bei Zweifelsfragen erstellen wir Gutachten oder Stellungnahmen wie z.B. über die Bewertung und/oder Nachberechnung von Dimensionierungen (Fahrbahnaufbauten), über die fachgerechte oder mangelhafte Ausführung von Betoninstandsetzungen, Abdichtung- oder Asphaltierungsarbeiten und bei Versicherungsangelegenheiten (Brandschäden). Zurück zur Leistungsübersicht © Nievelt Labor Gmb