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Beschriftungen

Beschriftungen

Dementsprechend gestalten wir Ihre Botschaften mit unseren Beschriftungen. Und gebührend dazu findet Notter Reklame die richtige Umsetzung für Ihren Werbeauftritt. Wir verleihen Ihrer Firma Ausdruck im Innen – und Aussenbereich. Seien es Firmenschilder, Transparente, Plakate, Baureklamen oder Fahrzeugbeschriftungen. Und das schweizweit. Unser Knowhow, verknüpft mit unserer Erfahrung und modernsten Technik, lässt die ästhetische Umsetzung in ein kreatives und nachhaltiges Produkt zum erfüllenden Erlebnis für Sie und uns werden. Haben Sie schon eine Idee oder ungenutzte Werbeflächen für sich entdeckt? Es wäre uns eine Freude, Sie bei der Realisierung Ihrer Kreativität zu unterstützen! Der gemeinsame Schaffensprozess ist unsere Passion für Ihren Erfolg! Denken Sie daran: „ Wer schreibt – der bleibt!“ Fahrzeuge Lastwagen Boote Motorräder Baumaschinen Schaufenster Tafeln Fassaden Wegweiser Magnetplatten Pylone Gebäude Ausstellungswände Werbeblachen Sportplatzbanden Oder was immer Sie wünschen!
Schwierige Rekonstruktion

Schwierige Rekonstruktion

Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung