BRANDWARNANLAGEN
Die Funk-Brandwarnanlage BEKA – In Sachen Brandschutz bestens aufgestellt.
Brandschutz ist ein Thema, das alle angeht. Aber auch ein Thema, das häufig unterschätzt wird. Jährlich registrieren deutsche Versicherungen Brandschäden in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro. Doch keine Versicherung der Welt kann Leib und Leben schützen. Und genau das ist in Kindergärten, Heimen und überall, wo viele Menschen zusammen kommen, von entscheidender Bedeutung.
Die neue drahtlose Brandwarnanlage BEKA erkennt erste Anzeichen von Brandgefahr sicher, alarmiert zuverlässig und ermöglicht so eine rechtzeitige Evakuierung. Sie ist konform zur DIN EN 54, schnell installiert und kostengünstig in der Anschaffung.
Ihre Vorteile auf einen Blick mit der Brandwarnanlage nach VDE 0826-2
Optimale Lösung zur VDE V Norm DIN 0826-2
30 – 40 % weniger Anschaffungskosten. Sie ist die kostengünstige Alternative zur teuren Brandmeldeanlage im Sonderbau. Solange eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr nicht von der Bauaufsicht gefordert wird
Einfach zu installieren, da alle Komponenten komplett kabellos arbeiten
Keine Schlitzeklopfen, kein Umbau und daher weniger Aufwand
Auch im Unterhalt ist die Brandwarnanlage unkompliziert, da sie nur einmal im Jahr gewartet werden muss
Sämtliche Funkmelder sind mit langlebigen 10-Jahres-Batterien ausgestattet
mehr Informationen erhalten Sie von uns in einem Beratungsgespräch
MAßGESCHNEIDERT FÜR KLEINE SONDERBAUTEN
Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und gemeinsame Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Besondere Einrichtungen erfordern besondere Brandschutzlösungen.
Während es für private Wohnungen und große Zweckbauten klare gesetzliche Brandschutz-Vorschriften gibt, gab es für kleinere Sonderbauten in der Vergangenheit keine eindeutige Regelung. Verantwortliche müssen zwischen Alternativen wählen, die für ihr Objekt nicht passend waren.
Das Problem: Wo die Schutzanforderungen hoch sind, ist das verfügbare Budget oft klein. Eine baurechtskonforme, aber teure Brandmeldeanlage mit zwangsläufiger Aufschaltung auf die Feuerwehr kommt deshalb nicht infrage. Vernetzte Rauchwarnmelder sichern das Objekt in Hinsicht auf vorbeugender Brandschutz von Seiten der Bauaufsicht jedoch nur unzureichend.