Spezialtiefbau - Verdrängungsschraubbohrpfähle
Zur erschütterungsfreien Herstellung dieses Pfahltyps wird das über die ganze Länge mit einer Wendel versehene Bohrrohr drehend in den Baugrund eingebracht. Unter Verwendung einer wasserdicht abschließenden Fußplatte wird der Boden beim Abteufen größtenteils verdrängt und nur wenig gefördert. Der Bewehrungskorb wird nach Erreichen der Solltiefe eingestellt und der Beton eingebracht. Das Ziehen des Bohrrohres erfolgt wie beim Einbohren rechtsdrehend, die Fußplatte verbleibt im Boden.
Wir arbeiten ausschließlich mit Hohlbohrschnecken mit großem Seelenrohr und kleiner Wendel. Grundsätzlich bewehren wir den Pfahl vom Fuß durchgehend bis zum Kopf.
Die Problematik nicht durchgängig bewehrter Pfähle sorgte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Bauvorhaben für entsprechende Diskussionen. Hierzu einige Hinweise:
Grundsätzlich ist die Herstellung von nur teilweise (oder gar nicht) bewehrten Pfählen möglich und zulässig. Dies setzt voraus, dass keine Biegebeanspruchung infolge von Horizontalkräften (oder auch Momenten) auf die Einzeltragglieder einwirken. Auch infolge unmittelbar am Pfahl vorbeifahrender, schwerer Geräte wird der Pfahl durch Erddruck auf Biegung belastet. Neben Radladern, Betonfahrzeugen kann dies auch das Pfahlbohrgerät selbst sein. Diese unplanmäßigen Lasten können zu Schäden an den Pfählen führen.
Zudem ist in den Weichschichten nachzuweisen, dass C∪ ≥ 15 kN/m² ist.
In der Regel werden bewehrte und unbewehrte Pfähle nicht für die Beanspruchungen aus vorbeifahrenden Geräten oder Beanspruchungen beim Kappen bemessen. Bewehrte Pfähle können diese Beanspruchungen meistens ohne gesonderten Nachweis abtragen.
Die Bemessung derartiger Pfähle sollte in jedem Fall für die möglichen Lastneigungen und Herstellungstolleranzen (siehe hierzu DIN 1054 und DIN EN ISO 1536) erfolgen.
Sofern beim Kappen der Pfähle nicht mit besonderer Vorsicht und leichten Geräten gearbeitet wird, sind ebenfalls Zug- oder Biegebeanspruchungen möglich, die zu Schäden führen können.
Nach der eigentlichen Pfahlherstellung können baubedingte Beanspruchungen nicht vermieden werden. Zur Abgrenzung möglicher Schadensverursacher empfehlen wir daher bei unbewehrten bzw. nur kopfbewehrten Pfählen zusätzliche Integritätsmessungen auszuführen. Zur Abnahme der Leistung sind Integritätsmessungen direkt nach erfolgter Pfahlherstellung sinnvoll. Unmittelbar vor dem Betonieren sollten weitere Integritätsmessungen erfolgen, um nachzuweisen, dass im Zuge der weiteren Bauaktivitäten keine Schäden aufgetreten sind. Nur so kann eine Abgrenzung möglicher Schadenverursacher erfolgen.
Es ist zu berücksichtigen, dass ein in größerer Tiefe (> 3 m) gerissener Pfahl kaum wirtschaftlich saniert werden kann. Sofern Risse eingetreten sind, kann eine ausreichende Resttragfähigkeit nur schwer oder nicht nachgewiesen werden. Ein möglicherweise schräg verlaufender Riss könnte im ungünstigsten Fall zu einem Abscheren des Pfahles führen.
Infolge einer Kopfbewehrung, die in den Weichschichten endet, ist automatisch eine Sollbruchstelle im Pfahl vorgegeben. Aus diesem Grunde empfehlen wir für den Fall, dass keine durchgängige Bewehrung ausgeführt werden soll, dass diese zumindest bis in die tragfähigen Sande geführt wird.
Pfähle ohne durchgehende Bewehrung (unter Berücksichtigung der angreifenden Lasten und der Herstellungstoleranzen entsprechend der gültigen Normung) sind daher mit erhöhten Herstellungsrisiken verbunden. Wir