Brandschutz
Ist Ihre Feuerungsanlage sicher?
Rauchfangkehrerarbeit = vorbeugender Brandschutz; beginnend bei der Baubewilligung bis hin zur „alltäglichen“ Rauchfangkehrerarbeit und Feuerbeschau.
Ihr Rauchfangkehrer-Meister ist auch Ihr Brandschutzexperte im neuen Heim. Er überprüft die Brand- und Betriebssicherheit Ihrer Heizungs- und Feuerungsanlagen. Auch über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Feuer- und anderen Risiken weiß er am besten Bescheid.
Welche Sicherheitsabstände sind einzuhalten?
Welche Brandbekämpfungsmittel sind im Haushalt empfehlenswert?
Welche Fluchtwege sollten geplant werden?
Ist der bauliche Brandschutz Ihrer Garage oder Werkstätte ausreichend?
Vorraussetzung für einen funktionierenden Brandschutz ist eine lückenlose Kette; wenn diese geschlossen ist, ist Brandschutz gegeben:
Bauberatung – Teilnahme an Baubewilligungsverhandlungen – Rohbaubeschau – Rauchfangüberprüfung – Bauendbeschau vor Ort – normale Rauchfangkehrerarbeiten (mechanische, chemische und thermische Reinigung, messen, überprüfen) – periodische Feuerbeschau.
Was darf im Dachboden gelagert werden?
Erlaubt sind Papier, Bücher, Kleider, Wäsche usw. in Kisten oder Kästen, bis maximal 25% der Dachbodenfläche, jedoch ist auf die statisch zulässige Nutzlast Bedacht zunehmen – Kumulierungen sind daher im Regelfall zu vermeiden
Erlaubt ist die Lagerung von Erntegütern in landwirtschatlichen Betrieben, wenn für die Umgebung des Rauchfanges mindestens 1 Meter frei bleibt
Verboten sind brennbare Flüssigkeiten, Brennstoffe, Holzwolle, Sägespäne, Schaumstoffplatten, Schaumstoffmatten, textile Beläge, leicht brennbares Verpackungsmaterial, leicht brennbares Reinigungsmaterial, loses Papier, lose Textilien, Polstermöbel, Matratzen, Bettzeug, Versandbehälter für Gase, Fahrzeugreifen, brennbare Abfälle, Reisig, Heu, Stroh oder Seegras
Rauch- unad Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungsanlagen, Fenster u. Verkehrswege sind von Lagerungen freizuhalten (mind.1m) und
müssen jederzeit ungehindert zugängig sein.
Der Einbau von verschließbaren Abteilen, auch Gitter- bzw. Latten-Boxen, ist nicht gestattet.
Was darf im Stiegenhaus gelagert werden?
Jegliche Lagerung ohne Ausnahme ist verboten
Was darf im Gangbereich gelagert werden?
Jegliche Lagerung ist verboten, mit Ausnahme von lebenden Pflanzen (in Blumenkisten mit Umsturzsicherung) sofern der Fluchtweg nicht eingeschränkt ist!
Was darf im Gangbereich des Kellers gelagert werden?
Jegliche Lagerung ohne Ausnahme ist verboten.