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Technischer Brandschutz

Technischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen Rauchableitungsanlagen und Rauchabzüge Treppenhaus Rauchansaugsysteme Druckbelüftungsanlagen und Schleusenlüftungen Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen) Löschwasserversorgung Gaslöschanlagen Wandhydranten Brandunterdrückungsanlagen (Oxyreduct) Nasse und trockene Löschwasserleitungen, Wandhydrantenanlagen Pulverlöschanlagen Drucksteigerungsanlagen Erweiterte automatische Löschhilfeanlage (EAL) Zentralschlüsselsysteme Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Brandfallsteuerungen Brandrauchabsauganlagen Feststelleinrichtungen Wir errechnen für Ihr Vorhaben bzw. Ihr Objekt die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Abhängigkeit der Größe und Höhe des Objektes, der Nutzung, der Brandlasten, des Risikopotentiales, der Ausrüstung und Einsatzdauer der örtlichen Feuerwehr. Die Berechnung stützt sich auf die „Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes“ (TRVB), welche vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den österreichischen Brandverhütungsstellen herausgegeben wurden. Diese Richtlinien ermöglichen es dem Brandschutztechniker, bei großen Objekten das Erfordernis von Brandschutzeinrichtungen (z.B. Brandmeldeanlage) rechnerisch abzuschätzen und stellen den so genannten „Stand der Technik“ auf dem Brandschutzsektor dar. Sie sind dort anzuwenden, wo Baugesetze keine exakten Aussagen zu Schutz bzw. Sicherheitsvorkehrungen treffen. Gesetze lassen aber auch immer wieder Erleichterungen und Ausnahmen zu. In derartigen Fällen berät Sie „brandsicher“ gerne und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam alternative Ausführungsvarianten, wobei selbstverständlich auch andere gesetzliche Vorschriften und Richtlinien (Arbeitsstättenverordnung, brandschutztechnische Richtlinien aus europäischen Ländern, u.v.m.) berücksichtigt werden. „Brandsicher“ liefert Ihnen Ergebnisse vom erforderlichen brandschutztechnischen Mindestschutz bis hin zum spezifischen Brandschutz für Ihre Bedürfnisse. Unsere Leistungen können dabei in mehreren Stufen in Anspruch genommen werden: Brandschutzkonzepte und Brandschutzkonzeptpläne für die Einreichung im Behördenverfahren, für die Fachplanung und die Bauausführung mit fundierten Berechnungen (TRVB, OIB Richtlinien, usw.) Ausführungsüberwachung der technischen Brandschutzeinrichtungen Abnahme der technischen Brandschutzeinrichtungen - Bericht über die Abschlussüberprüfung für die Vorlage bei Behörden
Brandschutzberatung

Brandschutzberatung

Brandschutz muss nicht teuer sein! Schon gar nicht dann, wenn man bereits in der Planungsphase rechtliche Grundlagen berücksichtigt und diese in die Einreichung einfließen lässt. Umfassende Brandschutzkonzepte sind zwar eine wesentliche Planungshilfe, jedoch können auch schon diverse Angaben in der Baubeschreibung bzw. planliche Darstellungen in den Einreichplänen ausreichend sein, um sich zusätzliche Auflagen in den Bewilligungsbescheiden zu ersparen. Auch wenn auf Grund besonderer architektonischer Anforderungen bauliche Brandschutzmaßnahmen nicht ausgeführt werden können, ist es bereits im Vorstadium wichtig, technische Alternativen zu finden, um spätere Folgekosten von vorne herein auszuschließen. Ein ein- bis zweistündiges Gespräch reicht meist aus, um die Einreichpläne für Ihr Bauvorhaben , die Unterlagen für die gewerberechtliche Bewilligung oder auch Ihre Veranstaltungsstättenbewilligung brandschutztechnisch abzuklären.