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Brandschutzelemente

Brandschutzelemente

- Brandschutzverglasungen bis F90 - Rauch- und Brandschutztüren bis T90, aus Aluminium und Stahl - Projektierung, Abnahme, periodische Überwachung & Wartung von Brandschutztür
Bestimmungen für Brandschutztüren

Bestimmungen für Brandschutztüren

Die Bestimmungen der Brandschutztüren (vorbeugender Brandschutz nach DIN 4102) gelten in allen Bundesländern. Hier werden die Türen als Feuerabschlüsse definiert. Diese werden in Feuerwiderstandsklassen unterteilt; je nach ihrer Fähigkeit, den Durchtritt des Feuers, in Minuten beschrieben, zu blockieren. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung (LBO) bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden (Brandabschnitten- abschlüssen) gefordert.
Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Beim baulichen Brandschutz nach DIN4102 werden nicht brennbare Baustoffe verarbeitet. Das bedeutet mehr Sicherheit im Falle eines Brandes. Wir beraten Sie gerne dazu.
Küchenarbeitsplatten

Küchenarbeitsplatten

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