Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
Direkt mit Baubeginn setzt die Bauüberwachung durch unsere ArchitektInnen und BauingenieurInnen ein.
Überwacht wird, ob in Übereinstimmung mit den Plänen, den Leistungsverzeichnissen und Verträgen sowie den technischen Regeln und behördlichen Vorschreibungen gearbeitet wird.
Gleichzeitig koordinieren wir die Ausführung der einzelnen Gewerke, überwachen die Einhaltung des Bauzeitplanes, kontrollieren bei Fertigstellung die Beseitigung etwaiger Mängeln, prüfen die eingegangenen Rechnungen und stellen die Gewährleistungsfristen der ausführenden Firmen für Sie zusammen.
Nicht bei jedem Bauvorhaben muss die örtliche Bauaufsicht alle Leistungsphasen umfassen. Die konkrete Umsetzung ist abhängig von der jeweiligen Bauaufgabe.