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Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)

Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)

Direkt mit Baubeginn setzt die Bauüberwachung durch unsere ArchitektInnen und BauingenieurInnen ein. Überwacht wird, ob in Übereinstimmung mit den Plänen, den Leistungsverzeichnissen und Verträgen sowie den technischen Regeln und behördlichen Vorschreibungen gearbeitet wird. Gleichzeitig koordinieren wir die Ausführung der einzelnen Gewerke, überwachen die Einhaltung des Bauzeitplanes, kontrollieren bei Fertigstellung die Beseitigung etwaiger Mängeln, prüfen die eingegangenen Rechnungen und stellen die Gewährleistungsfristen der ausführenden Firmen für Sie zusammen. Nicht bei jedem Bauvorhaben muss die örtliche Bauaufsicht alle Leistungsphasen umfassen. Die konkrete Umsetzung ist abhängig von der jeweiligen Bauaufgabe.
Post-Editing – Qualitätssicherung für maschinelle Übersetzungen

Post-Editing – Qualitätssicherung für maschinelle Übersetzungen

Maschinelle Übersetzung ist in aller Munde. Doch solange die Maschinen Sprachen nicht fehlerfrei nachahmen können, ist der menschliche Faktor selbst von größter Bedeutung. Wir bei XYZ Translation Services verstehen dies und setzen auf ein Team erfahrener Übersetzer, die mit Leidenschaft und Sorgfalt jede Aufgabe angehen. Unser Ziel ist es, unseren Kunden hochwertige Übersetzungen anzubieten, die den Originaltext inhaltlich und stilistisch genau wiedergeben. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns Ihre sprachlichen Bedürfnisse erfüllen.
Wir bauen auf unsere Werte

Wir bauen auf unsere Werte

Die Gebrüder Haider Bauunternehmung ist ein stabiler, wirtschaftlicher und ressourcenschonender Partner für alle Bauvorhaben. Ein sozialer und ethisch korrekter Umgang mit allen internen und externen Partnern ist uns wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Wir bekennen uns zu ehrlichem und gesetzestreuem Wettbewerb und halten uns vollständig an die gültigen wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorschriften. Unsere Unternehmensrichtlinien dienen unseren Mitarbeitern als Leitfaden, um auch zukünftig erfolgreich zu sein und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu handeln.
Mängelmanagement

Mängelmanagement

Auch nach der Bauabnahme kann es vorkommen, dass noch Mängel behoben werden müssen. Jeder Mangel ist durch die Baufirma zu beheben. Kann der Mangel nicht behoben werde, ist auch eine Preisminderung möglich. Wir unterstützen Sie auch noch in der Phase der Mängelbehebung gerne. Es wird zwischen folgenden Mängeln unterschieden: • geringfügige Mängel • unwesentliche Mängel • wesentliche Mängel Wann es sich um welchen Mangel handelt, ist in der ÖNORM nicht genau definiert. Hier ist jeder Fall einzeln zu analysieren und genau zu protokollieren.