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Unternehmensberatung

Unternehmensberatung

Langjähriges Know-how ermöglicht uns, unsere Mandanten bei wesentlichen unternehmerischen Prozessen und Entscheidungen optimal zu beraten. Wir unterstützen Sie bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Problemen. Damit Sie Ihre Unternehmensziele erreichen! Besondere Kompetenz vermitteln wir in folgenden Bereichen ... Unternehmenskauf Unternehmensbewertung (Ertragswert-, Discounted Cash Flow-Verfahren) Letter of Intent Due Diligence Kauf- und Übertragungsverträge Unternehmensübernahme nach dem neuen WpÜG Arbeitsrechtliche Beratung Unternehmensnachfolge und –umwandlung Einkommenssteuer (ausgelöst durch Erbauseinandersetzungen) Erbfolgegestaltung Erbschaftssteueroptimierung Rechtsformwahl Unser erfahrenes Team begleitet Sie zu Ihrem Erfolg! Durch unsere kompetente Unternehmensberatung werden Problembereiche unmittelbar identifiziert, klar definiert und sorgfältig analysiert. Starke Konkurrenz erfordert eine eingehende Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Prinzipien. Mit der Erarbeitung individueller Lösungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext sorgen wir für Ihren Wettbewerbsvorteil. Mit unserer Beratung stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Begleiter zur Seite! Ihre Visionen und Ziele und unser fundiertes Wissen sowie jahrelange Erfahrung formen Ihren Unternehmenserfolg. Gemeinsam planen wir grundlegende unternehmerische Entscheidungen und finden die lukrativsten Lösungen für Ihr Unternehmen. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Deshalb ist gründliche und weitsichtige Planung besonders wichtig. Dazu bedarf es zukunftsorientierter Instrumente, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an: Beratung bei Kalkulationsfragen Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen Unternehmensbewertungen Erstellung und Adaptierung von Businessplänen Consulting bei Outsourcing-Vorhaben Organisationsberatung Unternehmensplanung: Strategische Vergleichs- und Planungsrechnungen in Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen sowie Personaleinstellungen Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen Break-Even-Berechnung Bilanz- und Erfolgsanalysen Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen Erstellung von Existenzgründungsgutachten Unternehmensbewertung Zur Optimierung der Finanzen des Mandanten zählt nicht nur die steuerliche Situation sondern auch die Erfüllung der Kriterien der Banken, die für die Höhe der Zinsen entscheidend sein können. Die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen wird in der Praxis immer wichtiger. Dabei hängt der Wert des Unternehmens wesentlich von Anlass, Ziel und Funktion der Bewertung ab. Das Ergebnis der Unternehmensbewertung ist wichtige Entscheidungsgrundlage für Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen, Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Abfindungen im Familienrecht, Zugewinnausgleich und Erbauseinandersetzung.
Unternehmensberatung

Unternehmensberatung

Ein modernes Unternehmen zu führen, ist mit immer vielfältigeren Aufgaben und Herausforderungen verbunden. Zwischen Erfolg und Misserfolg liegt oft nur ein schmaler Grat.
gelungener Immobilienverkauf

gelungener Immobilienverkauf

Beginnen Sie mit der richtigen Einschätzung des Marktwertes. Ein zu hoch angesetzter Preis kann einem Verkaufserfolg entgegenstehen. Er führt dazu, dass sich kaum Interessenten melden oder womöglich langwierige Verkaufsverhandlungen anstehen, die zu keinem Abschluss führen. Bleibt eine Immobilie zu lange auf dem Markt, ist zudem ein Wertverlust nicht ausgeschlossen. Wird dagegen ein zu niedriger Preis verlangt, sind Sie von vornherein im Nachteil.
Umfassende Steuerberatung

Umfassende Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht zählt zu den komplexesten der Welt, deshalb sollten Sie Ihre Steuererklärungen von kompetenten Profis erstellen lassen. Ausgangspunkt ist die Dokumentation der steuerlichen Bemessungsgrundlagen, bspw. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung. Unsere Experten wissen, wie die Steuererklärung zu gestalten ist, damit die Steuerlast auf völlig legalem Wege möglichst gering ausfällt. Scheinbar unbedeutende Fehler in Ihrer Steuererklärung können gewaltige finanzielle Mehrbelastungen und Betriebsprüfungen durch das Finanzamt nach sich ziehen. Sobald Sie alle relevanten finanziellen Posten des vergangenen Einkommens- oder Geschäftsjahres beziffern können, können Sie uns Ihre Unterlagen übergeben und sich auf das neue Jahr fokussieren. Oft bleiben Möglichkeiten zum Steuersparen ungenutzt und Ihr wertvolles Kapital entschwindet in staatliche Steuertöpfe. Mit der FIDUZIA TREUHAND AG als kompetente Steuerkanzlei an Ihrer Seite bereiten Ihnen Steuererklärungen keinerlei Sorge mehr. Unsere Ratschläge und praktischen Tipps sparen Ihnen Zeit und Geld. Besser noch ist eine vorausplanende Kommunikation zwischen uns.
Vertriebsberatung

Vertriebsberatung

Die Vertriebsarbeit ist ein elementarer Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Mit unserer Expertise können wir Ihnen helfen, ihre Umsatzziele zu verwirklichen.
Die Formen der Versicherungsberatung

Die Formen der Versicherungsberatung

Benötigen Sie Versicherungsschutz, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich an eine Versicherung wenden oder an einen Versicherungsvertreter, der vertraglich an einen oder mehrere Anbieter gebunden ist. Die Auswahl an Produkten ist bei diesen Varianten beschränkt. Und es könnte durchaus sein, dass der Markt noch viel bessere Lösungen bietet. Eine unabhängige Versicherungsberatung ist deshalb oft sinnvoll. In diesem Gebiet bieten einerseits Versicherungsmakler ihre Dienste an, so wie wir von der von Buddenbrock Unternehmensgruppe. Andererseits gibt es Versicherungsberater auf Honorarbasis. Das sind die wichtigsten Fakten dazu: Was macht ein Versicherungsmakler? Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungen im Auftrag des Versicherungsnehmers. Im Unterschied zum Vertreter ist er vertraglich nicht an eine oder mehrere Versicherungen gebunden statt dem Kunden einfach ein bestimmtes Produkt zu verkaufen, kann er ihm eine ganzheitliche Beratung und eine maßgeschneiderte Lösung anbieten Obwohl Makler vertraglich nicht an Versicherungen gebunden sind, arbeiten sie mit einer Reihe von Versicherungen zusammen. In der Regel mit allen großen Unternehmen und bestimmten Nischenanbietern Die Beratung zielt in der Regel auf eine Vermittlung ab. Sie wird auch Honorarvermittlung genannt. Das heißt aber nicht, dass Makler zwangsläufig vermitteln müssen Für ihre Vermittlungen erhalten Makler eine Provision. Wir von der von Buddenbrock Unternehmensgruppe garantieren aber, dass die Provision bei der Beratung nicht die Qualität des Produkts und die Auswahl beeinflussen darf Ein Makler muss die laufenden Verträge auch betreuen, verwalten und aktualisieren. So kann er sicherstellen, dass der optimale Versicherungsschutz dauerhaft erhalten bleibt Wie erkennt man Makler? Gemäß Handelsrecht sind Versicherungsmakler Kaufleute. Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer sind im Maklervertrag und ferner im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) festgehalten. Bei der Auswahl und der Empfehlung von Produkten muss sich der Makler danach richten. Versicherungsmakler sind im Versicherungsvermittlerregister registriert. Zudem braucht es für die Ausübung des Maklerberufs eine Gewerbeanmeldung und eine Gewerbeerlaubnis für die Versicherungsvermittlung. Dafür muss der Makler eine Berufshaftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse und entsprechende Berufsabschlüsse nachweisen. Was ist eine Versicherungsberatung auf Honorarbasis? Geschieht die Versicherungsberatung auf Honorarbasis, zahlt der Kunde für die Beratung. Er vergütet den tatsächlichen Arbeitsaufwand des Beraters. Oft verlangen Berater dafür einen Stundenansatz von 150 Euro oder mehr. Laut Gesetz darf ein unabhängiger Berater keine Provision von Versicherungen erhalten. Weil Berater nicht von Provisionen abhängig sind, ist zu erwarten, dass sie bei der Produktauswahl 100-prozentige Neutralität garantieren. Der Berater überprüft auch bestehende Verträge oder Angebote für bestimmte Produkte. Bei der Beratung bleibt es in der Regel bei Handlungsempfehlungen. Will ein Kunde eine Versicherung abschließen, muss er selbst aktiv werden. Oft kooperieren Versicherungsberater mit provisionsbasierten Vermittlern oder schicken ihre Kunden zu diesen weiter. Für den Kunden wird die Beratung dann noch teurer. Wie erkennt man einen unabhängigen Versicherungsberater?
Führungskräfte Coaching/ Beratung

Führungskräfte Coaching/ Beratung

Führungskräfte Beratung unterstützt diese, bei Aspekten der Unternehmensführung, wie auch bei der Mitarbeiterführung Nutzen Sie Beratung, um den vielen Aspekten der Unternehmens- und Mitarbeiterführung gerecht zu werden. Gerade wenn Sie diese Stellung neu übernommen haben, ist es von Vorteil, wenn Sie zunächst einen Berater an Ihrer Seite haben. Aber auch langjährige Führungskräfte schätzen den Austausch in schwierigen Situationen. Dienstleistung: Unternehmens-/ Personalberatung
Ihre Hausverwaltung in Garmisch-Partenkirchen

Ihre Hausverwaltung in Garmisch-Partenkirchen

Für unsere WEG-Kunden stellen wir ein Kundenportal bereit. Dort erhalten Sie wichtige Informationen wie z.B. Hausgeldabrechnungen, Neuigkeiten (z.B. über Instandhaltungsmaßnahmen oder Störungen) und Ihre Ansprechpartner auf Wunsch über den digitalen Weg. Für Interessierte ist auch eine App verfügbar. Kompetenz und umfängliche Betreuung Durch unser motiviertes und kompetentes Team, eine ausgereifte (Büro-) Infrastruktur und über 40jährige Erfahrung, können wir Ihnen eine sorgfältige Verwaltung zusichern. Mit unserer Größe können wir zudem Standardprozesse mit personenunabhängigen Vertretungsregelungen und überdurchschnittliche Service-Zeiten sicherstellen. Dies ist ein Vorteil gegenüber Einzelunternehmen. Steigerung des Kundenerfolges ist Grundlage für jedes Wachstum. Angebot Verwaltungsvertrag (WEG & Mietverwaltung) Unsere Vertragsangebote sind grundsätzlich standardisiert. Bei der Kalkulation von Preisen fließen folgende Komponenten ein: Anzahl der zu verwaltenden Einheiten (Wohnen/Gewerbe/Stellplätze), Existenz & Verwaltungsaufwand von technischen Einrichtungen (Aufzüge, Art der Heizung, Lüftungen, Rampenheizungen), bauliche Besonderheiten (Anzahl der Baukörper, Betrieb von gemeinschaftlichen Einrichtungen wie z.B. Sauna, Schwimmbad etc.), eventuell vorhandener Instandhaltungsrückstau, laufende (Rechts-) Streitigkeiten innerhalb der Eigentümer- oder Hausgemeinschaft, besondere Anforderungen an den Verwalter im Rahmen der Teilungserklärung. Gerne übermitteln wir Ihnen einen Verwaltervertrag im Entwurf. Kommen Sie auf uns zu. Buchhaltung Monatliche Sollstellung und Verbuchung von Mieten und Hausgeldern (teilweise quartalsweise, halbjährlich), Einzug von Mieten und Hausgeldern zu Beginn eines jeden Kalendermonats (teilweise quartalsweise, halbjährlich), Manuelles Verbuchen von Mieten und Hausgeldern bei Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren, Überwachung von Zahlungsein- und ausgängen, Mahnung von Rückständen (bei Bedarf Beschreiten des Rechtswegs nach Rücksprache), Prüfung und Bezahlung von Kreditorenrechnungen, Buchung von Kreditorenrechnungen nach vorliegendem Sachkontenplan, Separate Verbuchung von Arbeitskosten für die Erstellung des Nachweises nach § 35a EstG im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, Für Geschäftskunden bzw. nach Vereinbarung: Erstellung regelmäßiger Reportings je Objekt für den Eigentümer, Ggf. Beachtung steuerlicher Vorgaben (z.B. Option zu Umsatzsteuer) Abrechnung Jahresgesamt- und einzelabrechnung; Betriebskostenabrechnung, Einreichen erforderlicher Daten zur Erstellung der Heizkostenabrechnung an den Messdienstleister nach Vorlage der Versorgerabrechnungen, Erstellung von Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen und Übermittlung an die Eigentümer, Für WEGs: Aufstellen eines Wirtschaftsplans gem. § 28 WEG, Für Mieter: Erstellung der Nebenkostenabrechnung nach den rechtl. Vorgaben der Betriebskostenverordnung / BGB (korrekte Abrechnungsschlüssel etc.), Für Mieter: Postalischer Versand der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung im Zeitrahmen des § 556 Abs. 3 BGB Mieterbetreuung Bearbeitung von Mieteranfragen (telefonisch, elektronisch, postalisch, persönlich) wie z.B. Reparaturanfragen, Beschwerden, Schlüsselbestellungen, Fragen zur Abrechnung, Vorbereitung / Verhandlung von Mietverträgen (inkl. Versand) und ergänzenden Vereinbarungen, Durchsetzung von Mietverträgen (z