Stellung eines externen Datenschutzbeauftragen (DSB)
Beauftragen Sie einen Datenschützer der varISO als externen DSB. Dieser ist innerhalb ihres Betriebes dafür verantwortlich, dass die geltende Datenschutzrichtlinie eingehalten wird.
Mit der DSGVO hat der Gesetzgeber eine Richtlinie zum korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten aufgestellt. Verstöße gegen diese können nun mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden.
Schützen Sie Ihre und die Daten Ihrer Kunden und stellen Sie eine Rechtskonformität gemäß der aktuellen Gesetzeslage (z.B. DSGVO und BDSG) sicher. Gerne stehen wir für Ihre Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung – wenn Sie möchten können unsere ausgebildeten Mitarbeiter für Sie als externer Datenschutzbeauftragter agieren. Unser erfahrenes Beraterteam ist an verschiedenen Standorten für die Beratung Ihres Unternehmens oder Ihrer Gemeinde vertreten.
§ 4f Abs. 2 BDSG besagt, dass derjenige zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden darf, der „die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt“.
Hierbei kann man auf einen internen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen und einen solchen benennen oder einen Dienstleister (bspw. einen Datenschützer der varISO) als externen Datenschutzbeauftragten einsetzen. Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den Vorteil, dass dieser in die vorhandenen Betriebsstrukturen hinein gewachsen ist und die Abläufe daher am besten kennt, was die Umsetzung der DSGVO erleichtert.
Der Nachteil ist, in den meisten Fällen ist dies dann keine Vollzeit-Stelle und auch die breit gefächerte Praxiserfahrung eines externen Datenschutzbeauftragten fehlt.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat den Vorteil, dass er diese Tätigkeit in Vollzeit und hauptberuflich ausübt, was durch vielseitige Praxiserfahrung und Fortbildungen gestützt wird.
Weitere Informationen unter: https://variso.de/datenschutz-iso-27701-dsgvo/