Finden Sie schnell drohnenvermessung für Ihr Unternehmen: 5 Ergebnisse

Rohrreinigung

Rohrreinigung

Mit unseren spezialisierten Rohrreinigungsfahrzeugen bieten wir Ihnen rund um die Uhr unsere Dienstleistungen an. Unsere Fahrzeuge sind mit verschiedenen Düsen ausgestattet, um Ihre Rohrleitung effektiv zu reinigen. Bei Bedarf können wir auch auf Spezialdüsen aus unserem Lager zurückgreifen, um Fräsarbeiten in der Leitung durchzuführen. Nach der Reinigung können wir Ihre Leitungen mit einer Kamera auf Schäden untersuchen. Die Ergebnisse erhalten Sie entweder auf DVD oder als Bericht mit Fotos. Darüber hinaus können wir Ihnen unseren Spül- und Saugkombi anbieten, der auch Saugarbeiten im Rahmen der Rohrreinigung durchführen kann. Wir sind in der Lage, Rohre in den Dimensionen von DN 50 bis DN 1800 mechanisch und hydrodynamisch zu reinigen. Dabei verwenden wir entweder Hochdruck oder eine Spirale, um Ablagerungen und Wurzeln zu entfernen. Unsere verschiedenen Spüldüsen und Fräsaufsätze kommen hierbei zum Einsatz.
Kanalinspektion

Kanalinspektion

Mit unseren mobilen Kanalinspektionseinheiten sind wir in der Lage, den Zustand Ihres Kanals aufs Genaueste zu überprüfen. Unsere hochmodernen Geräte ermöglichen es uns, Schäden und Verschmutzungen im Kanalsystem frühzeitig zu erkennen und schnell zu beheben. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem professionellen Team können wir Ihnen eine effiziente und zuverlässige Inspektion bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren!
Ihr Profi in Alarmanlagen und Sicherheitstechnik

Ihr Profi in Alarmanlagen und Sicherheitstechnik

alarm.direct ist in Schwerin Zuhause und in ganz Europa für Ihre Sicherheit im Einsatz. Die Beratung und Erstellung von Sicherheitskonzepten, Installation von Alarmanlagen und Sicherheitsanlagen, Systemüberwachung, Alarmaufschaltung - Und das alles aus einer Hand!
Kosten einer Gebäudeeinmessung

Kosten einer Gebäudeeinmessung

Die aktuelle Vermessungskostenverordnung finden Sie in unserem Downloadbereich: Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018
Grundstücksvermessung

Grundstücksvermessung

Unter die Kataster- und Grundstücksvermessung fallen alle vermessungstechnischen Tätigkeiten zur Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters. Diese sind gesetzlich, d.h. hoheitlich, geregelt. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) und andere katasterführende Stellen nehmen die hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen in ihren Ländern vor und beraten kompetent und objektiv in allen Fragen. Zu den hoheitlichen Vermessungsleistungen zählen: Grenzherstellung (S-H), Grenzfeststellung/ -wiederherstellung (M-V) Ist in der Örtlichkeit ein alter Grenzverlauf unklar oder sind Grenzmarkierungen nicht mehr vorhanden, so werden nach dem amtlichen Katasterzahlennachweis die Grenzverläufe rekonstruiert und ggf. verloren gegangene Abmarkungen (Grenzsteine und andere Grenzzeichen) wieder hergestellt. Das Ergebnis einer Grenzherstellung wird in einer Grenzniederschrift festgehalten, graphisch dokumentiert und zur Übernahme in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Landesvermessungsverwaltung eingereicht. Auf Wunsch kann der Grenzverlauf den Beteiligten in einem örtlichen Grenztermin erläutert werden. Grundstückszerlegung/ -teilung Die Grundstückszerlegung dient der Heraustrennung einer Teilfläche aus einem Flurstück. Nach Vermessung und Abmarkung des neuen Grenzverlaufs in der Örtlichkeit (Zerlegung) werden die Vermessungsergebnisse in einer Grenzniederschrift protokolliert, die anschließend an die zuständige Landesvermessungsverwaltung geht. Die Ergebnisse der Teilungsvermessung können auf Wunsch vor Ort in einem Grenztermin erläutert werden. Für das neu entstandene, selbständige Flurstück erhält der Eigentümer Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, die so genannten Abschreibungsunterlagen bzw. Fortführungsnachweise. Mit diesen kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch (Teilung) veranlassen. Gebäudeeinmessung Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, dauerhaft errichtete Neu- und Anbauten auf seinem Grundstück nach Baufertigstellung einmessen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die Gesetze/Vorgaben der Länder (hier: Schleswig-Holstein (VermKatG S-H) und Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)). Mit der Gebäudeeinmessung wird die amtliche Liegenschaftskarte aktualisiert. Sie wird in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft als Planungsgrundlage verwendet. Das Ergebnis der Gebäudeeinmessung wird in einem Lageplan dargestellt, der auf einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) aufbaut. Nach der Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster erhält der Eigentümer die Fortführungsmitteilung vom zuständigen Amt. Schlussvermessung Nach Abschluss größerer Bauvorhaben, wie beispielsweise der Erschließung eines Baugebietes, erfolgt in den meisten Fällen eine Schlussvermessung. Hierbei werden Grenzen, die in der Örtlichkeit nicht erkennbar sind, mit Grenzmarkierungen vermarkt (Abmarkung). Die neu gesetzten Grenzzeichen werden den Beteiligten beim Grenztermin erläutert. Weitere Informationen