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polystar® Impulsgeber 120 GE // Folienschweißgerät // Schweißzange

polystar® Impulsgeber 120 GE // Folienschweißgerät // Schweißzange

Mobil - Leicht - Handlich: Damit kommen Sie überall an! Kombinieren Sie den Impulsgeber mit den praktischen Schweißzangen. Wählen Sie Ihre Standard-, SFZ- oder DS-Zange aus, und los geht’s! Mal dick, mal dünn, mal kurz, mal endlos lang... Die mobilen polystar® Schweißzangen verschweißen alle großen und kleinen Teile und sind überaus leicht und flexibel in der Handhabung. Selbst Langstrecken können durch eine Naht-an-Naht-Schweißung mühelos verbunden werden! Für Polyethylen-Folien bis 2 x 0,30 mm Stärke geeignet. Alle polystar® Schweißzangen verfügen über einen Spezialdruckschalter für die Schweißimpulsauslösung und eine Leuchtdiode zur optischen Überwachung. Wird der Spezialdruckschalter zu kurz betätigt, erfolgt ein akustisches Fehlersignal. Darüber hinaus sind alle Zangen mit verstellbarem Anpressdruck ausgerüstet. Das garantiert für jede Folienstärke konstante Schweißergebnisse. Die Schweißzangen gibt es in drei unterschiedlichen Formen und Längen: - Standard (150 bis 600 mm) - Schnabelform (300 bis 600 mm) und - Schnabelzange (150 bis 300 mm) Durch die unterschiedliche Formgebung der Schweißzangen können (fast) alle Beutel, Säcke oder Endlosfolien mühelos verschweißt werden. Alle technischen Daten finden Sie auf unserer Homepage. Gewicht Impulsgeber (ca.): 7,80 kg Gewicht Schweißzangen (ca.): typabhängig von 0,70 bis 1,20 kg optionales Zubehör: Verlängerungskabel
Inkontinenzhilfsmittel

Inkontinenzhilfsmittel

Was zahlt die Krankenkasse? Eine Harninkontinenz kann sich erheblich auf das Leben der Betroffenen auswirken. Für viele ist das Thema Inkontinenz ein Tabuthema. Für viele bedeutet Inkontinenz einen Schritt in die Isolation. Doch mit geeigneten Inkontinenzhilfsmitteln können sich Betroffene weiterhin die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern. Die Versorgung mit medizinischen Inkontinenzmitteln fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie unter Inkontinenz leiden, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich von Ihrem behandelnden Arzt beraten zu lassen, ob und welche Inkontinenzprodukte für Sie infrage kommen. Ihr Arzt füllt dann für Sie ein spezielles Rezept aus, das die Diagnose, die genaue Bezeichnung des verordneten Artikels und die Menge enthalten sollte. Bedingungen für die Übernahme von Hilfsmittelkosten Die für die aufsaugende und/oder ableitende Versorgung benötigten Medizinprodukte sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Damit sind sie über die Krankenkasse abrechnungsfähig. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für ableitende Inkontinenzhilfsmittel (z. B. Katheter, Kondomurinale, Urin-Auffangbeutel) übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Inkontinenz-Erkrankung wurde durch Ihren behandelnden Arzt diagnostiziert und er hat Ihnen entsprechende Hilfsmittel verordnet bzw. rezeptiert. Das gewählte Hilfsmittel muss zu den sogenannten Hilfsmitteln gehören, das heißt im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein. Das Inkontinenzhilfsmittel muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen: die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen schweren Funktionsschäden oder Folgeschäden vorbeugen wichtig sein für die Behandlung einer Erkrankung Teilweise wird vor Bereitstellung der Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung gefordert. Sie erhalten die verschriebenen und ggf. genehmigten Artikel von den Herstellern und Leistungserbringern, mit denen Ihre Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Mit UROMED als führendem Anbieter haben Sie einen Partner, der Sie sicher und zuverlässig mit den erforderlichen Hilfsmitteln versorgt!