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Wirtschaftsprüfung

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Prüfung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften und Konzernen Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige Durchführung von freiwilligen Abschlussprüfungen und gesetzlichen Pflichtprüfungen Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung Unternehmensbewertungen Analysen und Prüfungen bei Unternehmenskäufen und -veräußerungen
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Als kompetente Wirtschaftsprüfungskanzlei bieten wir Ihnen eine ziel- und risikoorientierte Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. Dabei setzen wir fachlich hochqualifizierte Mitarbeiter ein und berücksichtigen ein gemeinsam mit Ihnen abgestimmtes effizientes Zeitmanagement. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung mit gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen gemäß § 316 ff. HGB und sorgen für einen betrieblich störungsfreien Ablauf. Uns interessiert das gesamte wirtschaftliche und steuerliche Umfeld Ihres Unternehmens sowie die Chancen und latenten Risiken, die sich aus aktuellen Ereignissen und zukünftigen Umweltszenarien ergeben können. Der Wirtschaftsprüfer, der in die Prüfung eingebunden ist, wird Ihnen als kontinuierlicher, kompetenter Ansprechpartner mit kurzen Entscheidungswegen zur Seite stehen. Er ist während des gesamten Geschäftsjahres für Sie ansprechbar und wird auch die nachfolgenden Abschlussprüfungen bei Ihnen durchführen. Dadurch ist ein kontinuierlicher, unternehmensspezifischer Informationsfluss und eine personengebundene, vertraute Prüfungsdurchführung garantiert. Unser Prüfungsansatz erfüllt alle berufsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen des Berufsstandes. Wir führen gesetzliche Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen gemäß § 316 ff. HGB sowie freiwillige Prüfungen durch: - Jahresabschlussprüfungen nach HGB - Konzernabschlussprüfungen nach HGB - Umwandlungsprüfungen - Prüfungen gemäß MaBV Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei gesetzlichen Abschlussprüfungen in verschiedenen Branchen verfügen wir auch über spezielle Branchenkenntnisse, unter anderem in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Spezialbau, Ingenieurbau, Bauträger, Tagebergbau, Herstellung und Handel mit Baustoffen, Umwelt- und Deponiebetriebe sowie Güterverkehrsunternehmen (Schiene und Straße).
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Steuerberatung Finanzbuchhaltung Gutachten Wirtschaftsprüfung Kaum eine Leistung in unserer von Finanzen und Märkten geprägten Wirtschaft hat in den zurückliegenden Jahren so an Bedeutung gewonnen wie die moderne Wirtschaftsprüfung. Vertrauen Sie auf unsere hohe Kompetenz – ein Faktor, der für Ihre Sicherheit und die Zukunft Ihres Unternehmens steht. Erfahren Sie hier mehr >>> Moderne und erfolgreiche Steuerberatung ist ganz einfach. Sie brauchen nur ein gutes Dutzend absoluter Fachleute, ein eingespieltes Mitarbeiterteam, beste Hilfsmittel wie Soft- und Hardware, ein ständiges Einfließen-Lassen von neuen Gesetzen und Richtlinien, eine regionale, bundesweite und zeitweise auch weltweite Betrachtung und Bewertung und ganz wichtig: Viel Erfahrung. Also einfach nur die wbs. Erfahren Sie hier mehr >>> Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft – wir kümmern uns um die perfekte Führung Ihrer Bücher. Wir übernehmen für Sie die Lohn- und Finanzbuchhaltung, liefern nahezu taggleiche Auswertungen und bereiten Ihre Zahlungen vor. Auch beim wichtigen Thema Mahnwesen unterstützen wir Sie. Erfahren Sie hier mehr >>> Die Bewertung eines Unternehmens oder einzelner Unternehmensbereiche erfordert ein hohes Maß an Erfahrung, Marktkenntnis und Detailarbeit. Das Ergebnis muss man wissen. Mit dem Ergebnis lässt sich arbeiten. Erfahren Sie hier mehr >>> Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftrecht
Unternehmensberatung

Unternehmensberatung

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Optimierung von betriebswirtschaftlichen Strukturen. Hierzu gehören Investitionsplanungsrechnungen, Finanzierungskonzepte und betriebswirtschaftliche Analysen.
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Eingeschränkte Revisionsmandate für Juristische Personen Gründungsberichte prüfen (z.B. Sacheinlagen-, Sachübernahmegründungen) Prüfung von ordentlichen oder genehmigten Kapitalerhöhungen Aufwertungsprüfung Spezialprüfungen Revisionen im Auftragsverhältnis Treuhand Steuerberatung Unternehmensberatung Buchhaltung Immobilienbewirtschaftung Stockwerkeigentum Wirtschaftsprüfung Erbschaften / Schenkungen
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Als Wirtschaftsprüfer übernehme ich unterschiedliche und zum großen Teil sehr komplexe Aufgaben. Dazu gehören betriebswirtschaftliche Prüfungen, Jahres- und Konzernabschlüsse, Prüfung von Jahresabschlüssen oder Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz. Als Gutachter und Sachverständiger bin ich in der wirtschaftlichen Betriebsführung für Sie tätig, was auch Unternehmensbewertungen umfasst. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Angelegenheiten können Sie auf meinen Sachverstand setzen. Außerdem erteile ich Ihnen Rechtsberatung in Themen, die in Zusammenhang mit meinen Aufgaben als Wirtschaftsprüfer stehen. Zu meinen Berufspflichten als Wirtschaftsprüfer gehört, dass ich unabhängig, unparteilich, verschwiegen, gewissenhaft und eigenverantwortlich arbeite. Diese Pflichten verfolge und respektiere ich in höchstem Maße. Folgende Aufgaben übernehmen wir gerne für Sie. 1. Betriebswirtschaftliche Prüfungen Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen gesetzlich und freiwillig nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften Prüfung nach der MABV Gründungs- und Umwandlungsprüfungen Überschuldungsprüfungen Due-Diligence-Prüfungen Sonderprüfungen (DSD, § 53 HGrG) 2. Wirtschaftliche Beratungen bei Umwandlungen Unternehmens- und Vermögensnachfolge Investitionen / Rentabilität Liquidität / Finanzierungen Rating Sanierungen Kauf und Verkauf von Unternehmen
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Wir bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich der Jahresabschlussprüfung an. Dabei führen wir sowohl freiwillige als auch gesetzliche Prüfungen bei Unternehmen jeder Größe, Branche und Rechtsform durch. Unsere Expertise umfasst unter anderem Konzernabschluss- und aktienrechtliche Prüfungen sowie Prüfungen bei Betrieben der öffentlichen Hand. Darüber hinaus führen wir Unterschlagungsprüfungen und andere betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, wie beispielsweise die Kreditwürdigkeitsprüfung und die Prüfung von Investitionen. Des Weiteren sind wir spezialisiert auf Prüfungen gemäß dem Haushaltsgrundsätzegesetz und der Makler- und Bauträger-Verordnung. Zudem prüfen wir die ordnungsgemäße Entrichtung der Lizenzentgelte für den "Grünen Punkt". Darüber hinaus bieten wir Steuerberatungsdienstleistungen an.
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Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben. Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln. Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten: Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen Gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen Gründungsprüfungen Prüfungen anlässlich Umgründungen Stiftungsprüfungen Unternehmensbewertungen Sondergutachten Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichtes und für verbundene Unternehmen eine Überprüfung des Konzernabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH), bestimmte Personenhandelsgesellschaften und Privatstiftungen. Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung oder ein freiwillig erstellter Konzernabschluss durchgeführt werden. Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht. Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Inhaber, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken). Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren und großen Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht. Zusatzinformationen
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Prüfung von Jahresabschlüssen Wir führen folgende Arten von Jahresabschlussprüfungen durch: gesetzliche Jahresabschlussprüfungen freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vorgabe individuelle Erweiterungen der vorgenannten Prüfungsaufträge, wie etwa Prüfung des internen Kontrollsystems. Der Auftrag zur Jahresabschlussprüfung kann z.B. durch Aufträge zur Einrichtung eines Kostenrechnungssystems oder Einführung eines Risikomanagementsystems ergänzt werden. Wir verfügen über die Bescheinigung der Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a der Wirtschaftsprüferordnung und sind somit auch weiterhin zur Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen berechtigt. Weitere Tätigkeitsgebiete Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen bieten wir eine Reihe weiterer Leistungen an, wie z.B. Due Diligence-Prüfungen (z.B. im Rahmen von Unternehmensverkäufen) Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV-Prüfungen) Prüfung von Verwendungsnachweisen nach EU-Recht (z.B. HORIZON 2020) Restrukturierungsprüfungen Prüfung von Sanierungskonzepten
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Prüfungstätigkeiten führen wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bei Betrieben durch, die dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder solche Jahresabschlussprüfungen freiwillig durchführen. Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit erhalten Sie fundierte Aussagen nicht nur über das Zahlenwerk, sondern auch über die internen Abläufe und die Kontrollmechanismen sowie das Risikoprofil der Gesellschaft. Wir bieten Ihnen: Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung / Sonderprüfungen Due Diligence Unternehmensbewertungen und sonstige Gutachten