EDV-Gutachten / IT-Gutachten
Nicht nur Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben ein großes Interesse an der Aufklärung von Sachverhalten im Bereich der Informationstechnologie, sondern immer mehr auch Privatunternehmen und -personen.
Ob Sie den Wert einer bestehenden EDV-Anlage bewertet haben möchten, die gelieferten Hardware nicht Ihren Anforderungen entspricht, der Dienstleister Ihre IT-Infrastruktur trotz Servicevertrag nicht oder ungenügend betreut oder Sie im Gerichtsverfahren sich gegen unberechtigte Anschuldigungen zu Wehr setzen müssen.
Vom beauftragten EDV-Sachverständigen werden die bestehenden Sachverhaltete unabhängig, unparteiisch, objektiv und persönlich untersucht, bewertet und in einem qualifizierten EDV-Gutachten dokumentiert.
Werden Gutachter frühzeitig beauftragt, lassen sich viele Konflike schon frühzeitig aufklären. Ein Rechtsstreit kann dadurch oftmals vermieden werden.
EDV-Gutachten werden erstatten wir für
- Gerichten und Strafverfolgungsbehörden im Zivil- und Strafprozess
- Privatunternehmen und -personen,
- Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern,
- Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern,
- Versicherungen und Detekteien,
- Zollbehörden und Verwaltungen.
Die vorliegende Sachverhalte werden unabhängig, unparteiisch, objektiv und persönlich vom EDV-Sachverständigen beurteilt. Die Ergebnisse werden Ihnen in einem verständlichen und gerichtstauglichen Gutachten dokumentiert.
Selbstverständlich gehört Diskretion, Verschwiegenheit und Korrektheit genauso zu unserer Arbeit wie die Begutachtung der Sachverhalte auf Basis neuster technischer Erkenntnisse und Verfahren.
Schadensgutachten: Zivilprozess
Wertgutachten: Zivilprozess
Forensikgutachten: Zivil- und Strafprozess
Datenschutzgutachten: Zivilprozess