Blitzschutz | Blitzschutzanlagen
Blitz und Donner. Imposant und zugleich furchterregend. Jedes Gewitter ist ein gigantisches Naturschauspiel, das nicht ganz ungefährlich ist. Denn Blitze sind unberechenbar. Sie schlagen nach dem Zufallsprinzip ein. Trifft die Energie des Blitzes auf ein Gebäude, kann diese immense Schäden anrichten. Verheerende Brände oder Überspannungen im Stromkreislauf, die technische Einrichtungen zerstören, sind die Folge.
Blitzschutz - eine Investition fürs Leben //
Elektro Kunz installiert Blitzschutzanlagen nach DIN VDE 0185 bzw. DIN EN 62305 für öffentliche Gebäude, Krankenhäuser und Pflegeheime, Kirchen, Gewerbe- und Industriegebäude sowie für Gebäude mit erhöhter Brandgefahr je nach erforderlicher bzw. vorgeschriebener Gebäudeklasse.
Äußerer Blitzschutz
Mit der Installation eines äußeren Blitzschutzes sichern wir Gebäude und Menschen vor direktem Blitzeinschlag. Der äußere Blitzschutz besteht aus einer Fangeinrichtung, die den Direkteinschlag auffängt. Eine Ableitungseinrichtung leitet den Blitzstrom sicher zur Erde ab und mittels einer Erdungsanlage wird der Blitzstrom in der Erde verteilt.
Innerer Blitzschutz
Zusätzlich zum äußeren Blitzschutz wird auch ein innerer Blitzschutz installiert, der das Innere eines Gebäudes sowie Personen vor auftretenden hohen Spannungen schützt. Der innere Blitzschutz hat zwei Aufgaben: Er muss schnell auf die Überspannung reagieren und er muss den Strom gefahrlos ableiten.
Zum inneren Blitzschutz gehören der Potentialausgleich sowie der Überspannungsschutz.
Potentialausgleich
Der Potentialausgleich schützt metallene Rohre, Metallflächen, Leitungen sowie die elektrotechnischen Installationen wie Gas-, Wasser- und Heizungsleitungen, Elektroleitungen, Antennen- oder Breitbandkabel, datentechnische Leitungen.
Überspannungsschutz
Mit Maßnahmen zum Überspannungsschutz bewahren wir elektrische Geräte und Einrichtungen vor Störungen und Schäden durch Überspannung. Durch Überspannungsschutzgeräte wird die auftretende Überspannung auf einen für die Endgeräte ungefährlichen Wert reduziert.
Für private Bauten besteht keine gesetzliche Verpflichtung in Sachen Blitzableiter. Es liegt im eigenen Ermessen des Bauherrn oder Eigentümers, ob er sein Haus gegen möglichen Blitzschlag absichern möchte.
Ihr Bedürfnis nach Sicherheit verstehen wir. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Installation einer Blitzschutzanlage für Ihr Haus.
Wartungen und Prüfungen von Blitzschutzanlagen //
Um die Funktionstüchtigkeit Ihrer Blitzschutzanlage aufrechtzuerhalten, unterliegt diese einer Sichtprüfung sowie einer wiederkehrenden vollständigen Prüfung. Die Fristen orientieren sich an den Schutzklassen bzw. an den bestehenden behördlichen Auflagen.
Diese Prüfungen übernimmt das Fachpersonal von Elektro Kunz für Sie.