Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen und Steiger Ausbildungen
Berechtigungsnachweise zum Führen von Arbeitsbühnen, Hub-, Hebe-, Scherenbühnen, Steiger durch das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer.
Berechtigungsnachweis zum führen von Arbeitsbühnen + Steiger.
Bedienerausweis für Hebebühne / Hubarbeitsbühnen gemäß § 43 BGV 14, BetrSuchV, BGV A 1, BGV D 29, BGR 500 (Kapitel 2.10) und BGI 720. Gefahren frühzeitig zu erkennen, weniger Risiko einzugehen! Qualifizierungen als Privat und Geschäftskunden. Schulungen für Mitarbeiter, oder Arbeitssuchende in Aus und Weiterbildungen für Hebebühnen usw. sind nichts wert, solange sie keinen konkreten Bezug zur Qualifikationen haben. Sie sind dann wertvoll, wenn sie bei gravierenden oder alltäglichen Entscheidungen Orientierungshilfe geben und diese nachvollziehbar machen. Vor diesem Hintergrund sind auch die Befähigungsnachweise zur Berechtigung zum Führen von Arbeitsbühnen und Steiger zu verstehen, die – ausgehend von einem Workshop in Theorie und Praxis ausformuliert werden. Mit dem Ziel, auch Sie als Seminarteilnehmer zu gewinnen und Sie als Partner bei Ihrer individuellen Karriere in den Unternehmen zu begeistern, möchten wir Sie zu Aus und Weiterbildungen qualifizieren. Ihr Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer Tel: 0176 41010840, www.sfbl.de