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Full-Service-Energieberatung

Full-Service-Energieberatung

Wir bieten deutschlandweit für Unternehmen und Privatpersonen eine ganzheitliche Energieberatung von der Fördermittelberatung, über Maßnahmenbegleitung bis zum Abschlussbericht zu allen Maßnahmen. Wir bieten ganzheitliche Energieberatung von der Fördermittelberatung, über Maßnahmenbegleitung bis zum Abschluss aller Maßnahmen
Energiekonzepte, Energiebeschaffung, Energiedienstleistungen, Energieberatung, Photovoltaikanlagen

Energiekonzepte, Energiebeschaffung, Energiedienstleistungen, Energieberatung, Photovoltaikanlagen

Energiekonzepte: Wir bieten umfassende Energiekonzepte, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Von der Analyse Ihres Energieverbrauchs bis zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen sorgen wir dafür, dass Sie energieeffizient und kostensparend arbeiten.
Energieoptimierung

Energieoptimierung

Energieoptimierung ist ein zentraler Bestandteil unserer Dienstleistungen. Wir helfen Ihnen, die Energieeffizienz Ihrer Anlagen und Systeme zu maximieren. Durch detaillierte Analysen und maßgeschneiderte Maßnahmen identifizieren wir Einsparpotenziale und setzen diese gezielt um. Unser Team aus erfahrenen Energieexperten arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihre Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt schonen.
ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEBERATUNG

ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEBERATUNG

Energieausweis ► Modernisierungsempfehlungen über Energieberatung und Energieausweis Behagliche Räume, frische Luft und gesundes Klima sind Voraussetzungen für hohen Wohnkomfort. Eine zunehmende Bedeutung erlangen Faktoren wie Klimaschutz und Energieverbrauch. Sie als zukunftsorientierter Nutzer verbessern die Energiebilanz Ihrer Immobilie durch eine energetische Modernisierung der Gebäudehülle sowie der Heiztechnik und verwenden erneuerbare Energien. Bei steigenden Energiekosten zahlt es sich auf Dauer für Sie aus. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden sollten fachkundig geplant werden. Eine Energieberatung oder erste Empfehlungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen lohnen sich daher immer. Nutzen Sie unsere Leistungen wie Energieberatung oder Anfertigung von Energieausweisen. Unsere Leistungen zur Energieberatung im Überblick Als Gebäude-Energieberater erstellen wir für Sie den Energieausweis und geben Ihnen Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen. Bei einer Energieberatung untersuchen wir gezielt Ihr Gebäude sowie die Heizanlage auf Schwachstellen. Sie erhalten von uns Ratschläge wie Sie künftig Wärmeverluste vermeiden und ob es sich lohnt erneuerbare Energien einzusetzen. Selbstverständlich benennen wir auch die Kosten für die energetischen Ertüchtigungen und berechnen Ihnen, wie sich auf lange Sicht diese Investitionen über die eingesparten Energiekosten amortisieren. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei nachfolgenden Leistungen: Vor-Ort-Energieberatung Beratung zu Fördermitteln Erstellung von Energieausweisen Energetische Gebäudebilanzierung Beratung zum Einsatz erneuerbarer Energien Berechnungen zum baulichen Wärme- und Feuchteschutz
Langfristige Kundenbindung durch Energieberatung

Langfristige Kundenbindung durch Energieberatung

Energieversorgungsunternehmen können ihren Wissensvorsprung nutzen und mit Hilfe der Energieberatung aktive Kundenbindungsmaßnahmen durchführen. Mit individuell zugeschnittenen Kundenreports auf Basis von Strom- und Gaslastgängen werden RLM-Kunden mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und daraus resultierende finanzielle Erstattungsmöglichkeiten regelmäßig und dauerhaft veranschaulicht. Die Kunden werden durch die Darstellung der Strom- und Gaslastverläufe gegenüber ihrem Energieverbrauch sensibilisiert. Die daraus resultierenden Nachfragen können dazu beitragen, das bestehende Leistungsangebot des EVU qualitativ zu erweitern und die Kundenbeziehung zu verbessern. Was können wir für Sie tun?
PROJEKT­ENTWICKLUNG

PROJEKT­ENTWICKLUNG

Photovoltaik Projektentwicklung für Unternehmen Umfangreiches Leistungsverzeichnis Je größer die geplante PV-Anlage, desto wichtiger ist eine umfassende Projektplanung und Kostenaufstellung. Wir erstellen für Ihr Photovoltaik-Projekt ein detailliertes Leistungsverzeichnis, dass auch steuerliche, rechtliche und finanzielle Fragen beinhaltet. Unser Gesamtkonzept für Ihr Photovoltaikprojekt berücksichtigt sowohl die konkreten Standortbedingungen als auch Ihre Ziele – denn Sie entscheiden, wie Ihre PV-Anlage sich rentieren soll. Dass sie das tut, stellen wir mit unserer Projektierung sicher. Detaillierte Datenerfassung Wir beraten Sie ausführlich unter Berücksichtigung Ihrer Investitionsziele (gewünschte Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad, Abschreibungsmodell etc.). Dazu erfassen wir alle notwendigen Daten, inkl. Lastgang-Simulation und Verbrauchsprognose, Solarkataster-Check und Verschattungsanalysen für Dach- und Freiflächen. Wirtschaftlichkeits­betrachtung Anhand Ihrer Standortbedingungen, der Investitionsziele und Ihrer Eigenverbrauchsquote erstellen wir eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einer Ertragsprognose Ihrer PV-Anlage, in mehreren Nutzungsszenarien. Unabhängige Finanzberatung und Fördermittel-Check Wir erstellen eine Übersicht über alle in Frage kommenden Förderungen für Unternehmen und beraten Sie unabhängig und kompetent zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Photovoltaikanlage in Thüringen. Auf Wunsch vermitteln wir auch Photovoltaik zur Miete oder Pacht, was sowohl den finanziellen als auch den Arbeitsaufwand für Sie auf fast Null reduziert.
Photovoltaik-Beratung und Planung

Photovoltaik-Beratung und Planung

Eine fundierte Beratung und sorgfältige Planung sind entscheidend für den Erfolg Ihrer Photovoltaikanlage. Unser Expertenteam bietet umfassende Photovoltaik-Beratung, bei der wir Ihre individuellen Bedürfnisse analysieren und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. Von der Standortanalyse bis zur Auswahl der richtigen Komponenten – wir begleiten Sie in jedem Schritt. Unsere Planung berücksichtigt sowohl wirtschaftliche als auch technische Aspekte, um die maximale Effizienz und Rentabilität Ihrer Anlage zu gewährleisten. Wir bieten transparente Kostenaufstellungen und beraten Sie zu staatlichen Fördermöglichkeiten. Mit unserer Unterstützung setzen Sie auf zukunftssichere, nachhaltige Energieerzeugung und erhöhen Ihre Unabhängigkeit von Energieversorgern.
Experten-Beratung für Photovoltaikanlagen – SunScouts Mandl GmbH

Experten-Beratung für Photovoltaikanlagen – SunScouts Mandl GmbH

Die SunScouts Mandl GmbH bietet Ihnen eine umfassende und maßgeschneiderte Beratung für Photovoltaikanlagen. Unsere zertifizierten Experten analysieren Ihren Energieverbrauch und entwickeln ein individuelles Konzept, das auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist. Durch unsere Beratung gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die Möglichkeiten der Solarenergie und erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre Investition in eine nachhaltige Zukunft. Eigenschaften und Vorteile: Individuelle Analyse: Beratung basierend auf Ihrem spezifischen Energiebedarf. Langfristige Planung: Erstellung eines Energiekonzepts für die nächsten 20 Jahre. Transparenz: Offenheit und Transparenz in allen Beratungsprozessen. Fachkompetenz: Zertifizierte Photovoltaik-Spezialisten an Ihrer Seite.
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Wir beraten Sie ausführlich zur EEG-Förderung Ihrer PV-Anlage. Unternehmen & Solarstrom: EEG-Förderprogramm für PV-Anlagen bis 1 MW Was im Jahre 2000 aus einigen wenigen Regelungen bestand, ist heute mit über 100 Paragraphen ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiewende und eine Vorbildfunktion für andere Länder - das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Immer wenn neue Paragraphen hinzukommen, wird es für Unternehmen und auch für Privathaushalte noch attraktiver, eigene Photovoltaik-Anlagen zu betreiben und so Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Wir von Solar Mitte erklären Ihnen alles, was Sie zum Thema Einspeisevergütung, steuerliche Änderungen, Volleinspeisung und Eigenverbrauch! Wenn Sie an der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage interessiert sind, unterstützen unsere Experten Sie gern bei allen rechtlichen und technischen Fragen und übernehmen alle Schritte von der Meldung bis zur vollständigen Montage für Sie, damit auch Sie bald von den Vorzügen eigens produzierten Strom profitieren können! Ziel des EEG: Ausbau der erneuerbaren Energien Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein deutsches Gesetz, das am 1. April 2000 in Kraft trat und seinen Vorgänger, das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) aus dem Jahr 1990 ablöste. Seitdem wurde es mehrfach durch sogenannte EEG-Novellen geändert. Das Ziel des EEG ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern und so den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen. Neue Gesetzesänderungen ab 2023 – Das ist jetzt anders 2023 wird das EEG in großem Rahmen novelliert. Es legt damit den Grundstein dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Durch den stetigen Ausbau erneuerbarer Energien sollen so langfristig die Kosten für die Energieversorgung gesenkt und fossile Brennstoffe geschont werden. Was genau diese Änderungen sind und worauf Unternehmen in Zukunft achten müssen, erfahren Sie hier. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen Die letzte Novelle des EEG umfasst einige Änderungen. Was davon Sie als Unternehmer betrifft, sind folgende Erneuerungen: Wegfall der EEG-Umlage: Die EEG-Umlage ist ein festgelegter Betrag von 3,72 Cent pro Kilowattstunde, den bisher jeder Endverbraucher von Strom zahlen musste. Dieser Betrag, der der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien dient, wird dadurch in Zukunft allerdings nicht wegfallen, sondern aus dem deutschen Energie- und Klimafond finanziert. Durch den Wegfall der Umlage kann ein zusätzlicher Erzeugungszähler bei bestehenden PV-Anlagen unter Umständen entfallen. Außerdem vereinfacht sich die Abrechnung beim Stromverkauf damit deutlich. Erhöhung der Einspeisevergütung: Die Vergütung dafür, den eigenen, mittels erneuerbaren Energien produzierten Strom, in das öffentliche Energienetz einzuspeisen, ist mit der Novelle deutlich gestiegen. Abschaffung der 70%-Regel: Bisher galt die Regelung, dass maximal 70 % des eigens produzierten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist werden durften. Die restlichen 30 % mussten selbst verwertet werden oder verpufften ungenutzt. Mit der Novellierung entfällt diese Regelung für Anlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden und für ältere Bestandsanlagen bis zu einer Größe von 7 kWp. Wenn sie mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter Gateway) ausgestattet werden, können aber auch größere Bestandsanlagen von der Wirkleistungsbegrenzung befreit werden. Vereinfachung der Steuer: Sowohl die Nutzung des eigens produzierten Stroms als auch die Einnahmen aus dem Verkauf sind ab sofort steuerfrei. Für Unternehmen gilt diese Regelung bis zu einem Grenzbetrag von 100 kWp. Außerdem wurde die Grenze für die Befreiung von Ertrags- und Gewerbesteuer von 10 Kwp auf 30 Kwp gehoben. Vereinfachung des Netzanschlusses: Der Netzanschluss soll künftig über ein Webportal des Netzbetreibers möglich sein, in dem einfach alle nötigen Unterlagen übermittelt werden können. Eine Frist, bis alle Netzbetreiber ein solches Webportal zur Verfügung stellen müssen, ist jedoch noch nicht bekannt. Begünstigung von Mieterstrom: Mieterstrom – also Strom, der in unmittelbarer Nähe des Erzeugers verbraucht und direkt, ohne die Einspeisung in ein öffentliches Netz geleitet wird – ist in Zukunft attraktiver, weil auch hier die Umlagen entfallen. Außerdem ist davon auszugehen, dass in Zukunft mehr Mieterstromprojekte staatlich gefördert werden, da deren Begrenzung mit der Novelle aufgehoben wurde. Keine Degression bei verzögertem PV-Anlagenbau: Die bisher geltende Kürzung der Vergütungssätze bei einem Anlagenbau, der länger dauert als angedacht, wird bis Anfang 2024 ausgesetzt.
Infrarotmessungen an Gebäuden und
Energieberatung

Infrarotmessungen an Gebäuden und Energieberatung

Unser Leistungsspektrum: - Schwachstellenanalyse im Gebäudebestand - Lokalisierung von Wärmeverlusten an Gebäudewänden, Dächern, Rohrleitungen oder Isolierungen - Bestimmung und Kontrolle des tatsächlichen u-Wertes (früher k-Wert) von Wandaufbauten (mittels Wärmeplatten) - Durchführung von "Vor-Ort-Energieberatungen" unter Zugrundelegung der EnEV (Energieeinsparverordnung) mit detailliertem Bericht zur sparsamen und rationellen Energieverwendung (auch unter Einbeziehung von Fördermitteln) - Langzeitmessungen von Temperaturen über Tage, Wochen und Monate sowie anschließende rechnergestützte Auswertung - Luftdichtigkeitsüberprüfung an Gebäuden unter Einsatz des Blower Door, Infrarotkamera, Anemometer sowie Nebelgenerator - Aufdecken von Feuchtigkeit im Mauerwerk und im Dachbereich (besonders Flachdächer) - Bestimmung der flächenhaften Feutigkeitsverteilung mittels Mikrowellen-Feuchtemessung an der Oberfläche und bis 30 cm Tiefe (unkalibriert auch bis 70 cm möglich) - Bestimmung der Luft-Feuchte und Baustoff-Feuchte in Gebäuden sowie der Taupunkttemperatur von Gebäudewänden (auch Klimaanalyse über Tage, Wochen und Monate sowie anschließende rechnergestützte Auswertung) - Als Mitglied im Landesfachverbandes Energieberatung Thüringen e.V. erstellt unser Ingenieurbüro im Rahmen der Thüringer Energiesparaktion den Energiepass mit einem aussagekräftigen Anhang aus. - Der Energiepass beinhaltet eine normierte Aussage über den energetischen Zustand des Gebäudes (Primäreenergie-Klasse nach dem jetzt eingeführten Berechnungsverfahren der deutschen EnergieAgentur) - Vorschläge für sinnvolle energetische Modernisierungsmaßnahmen sowie deren Kosten und Nutzen (in der erhobenen Genauigkeit) abschätzt (Initialberatung).
GEBÄUDETECHNIK & BAU

GEBÄUDETECHNIK & BAU

Wir sind Ihr Dienstleister rund um haustechnische Anlagen und Installationen. Über die Planung und Errichtung hinaus unterstützen wir Sie langfristig bei Wartung, Revision und Betrieb und führen Reparaturen fachgerecht aus. Ausbauleistungen in Ihrem Objekt – von Malerarbeiten über den Trockenbau bis zum Brandschutz – erledigen unsere erfahrenen Fachkräfte in hoher Qualität. UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM Sie haben Fragen zu Ihrem Projekt und wie wir Sie unterstützen können? Sprechen Sie uns gern an! Elektroanlagen bis 30 kV Beleuchtungsanlagen BUS-Systeme (EIB, KNX) Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen (Revisionen) Photovoltaikanlagen Thermografie von Anlagen (inkl. Auswertung) Passive Datennetze (Kupfer, LWL) Tür- und Hauskommunikationstechnik Brandmeldeanlagen Einbruchmeldeanlagen Elektroakustische Anlagen Zutrittskontrollsysteme und Zeiterfassung Videoüberwachungsanlagen Schrankenanlagen Satellitenanlagen und Breitbandkabelnetze Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Löschanlagen Lichtwellenleiterverarbeitung Thermische Spleißverfahren Spleißen mittels Klebtechnik OTDR-Messung Gebäudeheizung Heizungssysteme und –anlagen Brennerservice Öl- und Gasheizungsbau Niedertemperatur-Heiztechnik Brennwerttechnik Solargestützte Brauchwasserzubereitung Holzheizkessel (Pellet, Scheitholz) Heiztechnik für Neubauten Druckerhöhungsanlagen Beregnungsanlagen Blockheizkraftwerke Hausanschlussstationen Thermografie von Gebäuden und technischen Anlagen (inkl. Auswertung) Wasser- und Abwasserversorgung Sanitäre Anlagen Regenwassernutzungsanlagen Bäder Rohrbefahrung mit Videoaufzeichnung Reinigung von Abflüssen und Rohren Hochdruckspülgerät Lüftungsanlagen Be- und Entlüftungssysteme Absaugsysteme Reinraumsysteme Sicherheitsüberdruck-Lüftungsanlagen Raumlufttechnische Anlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Qualifizierung und Requalifizierung von Reinräumen in Pharmazie, Industrie und Krankenhäusern Kälteerzeugungsanlagen, einschließlich Verteilersysteme Split- und Multisplitanlagen Klimakammern und Kühlzellen Serverräume Gewerbekälte Solarthermie Photovoltaik Wärmepumpen Malerarbeiten Trockenbau Brandschutz Kernbohrunge
Wir planen Ihre Gebäudetechnik: Sicher. Komfortabel. Energieeffizient.

Wir planen Ihre Gebäudetechnik: Sicher. Komfortabel. Energieeffizient.

Ob Neubau oder Sanierung – mit einer Elektroplanung durch den Fachbetrieb stellen Sie sicher, dass an alles gedacht ist. Genügend Steckdosen und Schalter sind beispielsweise genauso wichtig wie unabhängige Stromkreise. Denn nur so können Sie wichtige Elektrogeräte wie Waschmaschine und Trockner gleichzeitig betreiben. Eine gute Planung bietet aber nicht nur Komfort. Sie sorgt auch dafür, dass Sie sich in ihren vier Wänden rundum sicher fühlen. Von Brand- und Blitzschutz bis Alarmanlage finden Sie bei uns genau so viel Sicherheitstechnik, wie Sie sich wünschen. Träumen Sie von einem Haus, bei dem alles automatisch und zuverlässig aufeinander abgestimmt ist? Dazu wirtschaftlich gesteuert und überwacht? Intelligente Gebäudetechnik macht es möglich! Ob automatische Licht- und Rollladensteuerung, zeitabhängige Temperaturregelung, Musikverteilung in allen Räumen oder neueste Türkommunikation – wir beraten Sie, wie Sie modernste Technik optimal nutzen. Oder haben Sie Fragen zu Photovoltaik? Wir verraten Ihnen, wie Sie sie sinnvoll nutzen. Sprechen Sie uns an.
ABSCHREIBUNG

ABSCHREIBUNG

Abschreibung (AfA) Photovoltaikanlage - IAB Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung (§ 7 g EStG), Linear & degressiv. Dass die Einnahmen und Ausgaben rund um eine Photovoltaikanlage in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen, ist jedem Unternehmen klar. Aber auch Privatpersonen werden zu Gewerbetreibenden und müssen Umsatzsteuer abführen, sobald sie den Strom aus ihrer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Dafür können sie sehr lohnende Abschreibungsmodelle in Anspruch nehmen, die den Betrieb einer PV-Anlage zusätzlich lukrativ machen. Rund um den Betrieb einer Photovoltaikanlage gibt es einige spezielle Regelungen, die zum Teil schon vor der Planung einer solchen Anlage bedacht und berechnet werden sollten. Wir unterstützen Sie gern mit unserer langjährigen Erfahrung dabei. Daneben empfehlen wir Ihnen dringend, als Besitzer einer PV-Anlage, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Einerseits können Sie auf diese Weise sichergehen, sich keine lukrative Abschreibungsmöglichkeit entgehen zu lassen. Andererseits vermindern Sie damit das Risiko, in Ihrer Steuererklärung falsche Angaben oder Berechnungsfehler zu machen. 3 Nutzungstypen von PV-Anlagen: Varianten zur Abschreibung Es gibt verschiedene Beweggründe, aus denen Photovoltaikanlagen angeschafft und betrieben werden. Je nachdem, welche Absicht Sie verfolgen, müssen Sie sich mit unterschiedlichen Regeln auseinandersetzen und zum Teil andere Entscheidungen treffen: PV-Anlage zur reinen Eigennutzung Umsatzsteuer-Vorteile aus PV-Anlage nutzen PV-Anlage als Steuersparmodell Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Stromvermarktung Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuerpflicht Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen keine Steuererstattung, keine Einkommensteuer 2 Jahre lang monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, 5 Jahre lang jährliche Umsatzsteuererklärung lineare/degressive Abschreibung der Anlagenkosten in Einkommensteuer (plus IAB und ggfs. Sonderabschreibung) keine Gewinnerzielungsabsicht -> „Liebhaberei” beim Finanzamt deklarieren nach 5 Jahren Wechsel in Kleinunternehmerregelung Abschreibung des Stromspeichers/Batteriespeichers möglich bei Gewinnerzielungsabsicht (mehr Stromverkauf als Eigennutzung) kein bürokratischer Aufwand, kein Profit (außer Kostenersparnis) erhöhter bürokratischer Aufwand in den ersten Jahren, geringer Profit + Kostenersparnis hoher bürokratischer Aufwand, hoher Profit -> für Privatpersonen -> für Privatpersonen und ggfs. kleine Unternehmen (kein Wechsel zur KU-Regel möglich) -> für Unternehmen Was Sie bei der Abschreibung (AfA) Ihrer Photovoltaikanlage beachten müssen Die 3 wichtigsten steuerlichen Regeln zum Abschreiben von PV-Anlagen: Bereits 3 Jahre vor der Installation Ihrer PV-Anlage können Sie nach § 7g EStG bei der Einkommensteuer 40 % Ihrer gesamten Anschaffungskosten (sowohl für die PV-Anlage als auch für den Stromspeicher) als Investitionsabzugsbetrag (IAB) steuerlich geltend machen – entweder einmalig oder über 3 Jahre verteilt. Als Nachweis genügt es, wenn Sie ein Gewerbe zum Betrieb einer PV-Anlage anmelden. Im Anschaffungsjahr und in den 3 Jahren danach können Sie nochmals 20 % der gesamten Anschaffungskosten als Sonderabschreibung absetzen.* Den Restwert der PV-Anlage können Sie über die nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme abschreiben, wobei für die Verteilung mehrere Optionen möglich sind. * Die Bedingung für die Sonderabschreibung ist, dass Sie Ihre PV-Anlage zu mindestens 90 % gewerblich nutzen und als Unternehmen nicht mehr als 204.517 Euro an Anlagevermögen besitzen. Die Sonderabschreibung können nur kleine und mittelständische Unternehmen in Anspruch nehmen. Achtung: Ab Juni 2021 können sich Besitzer von kleineren PV-Anlagen bis 10 kWp Leistung auf Wohngebäuden komplett von der Einkommenssteuer auf ihren Gewinn befreien lassen - auch ohne den bisher nötigen Antrag zur Anerkennung als Liebhaberei. Dies gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 1.1.2004 errichtet wurden. PV-Anlage abschreiben: linear oder degressiv? Für die Abschreibung der Kosten einer PV-Anlage gibt es zwei mögliche Abschreibungsmodelle: das degressive und das lineare. Beide lassen sich zum Teil auch kombinieren. Die lineare Abschreibung ist einfach: Hier werden die Anschaffungskosten der Anlage über 20 Jahre gleichmäßig verteilt, in jedem Jahr können Sie 5 % des Restwerts ansetzen. Für die degressive Abschreibung wird ein prozentualer Wert berechnet, der maximal das 2,5-Fache des linearen Wertes betragen darf – also bis zu 12,5 %. Da der Wert für die degressive Abschreibung jedes Jahr anhand des neuen Restwerts neu berechnet wird, sinkt er immer weiter. Der Vorteil der degressiven Abschreibung ist ganz klar: Sie mindert zu Anfang die Steuerlast mehr als die lineare Abschreibung. Werden die jährlichen Abschreibungen geringer, kann man auch zur linearen Abschreibung zurückwechseln.
Nachhaltigkeitszertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung

Die Nachhaltigkeitszertifizierung ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die ihre Umweltverantwortung unter Beweis stellen und ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen möchten. Diese Zertifizierung bestätigt, dass ein Unternehmen die höchsten Standards in Bezug auf Umweltmanagement und nachhaltige Praktiken einhält. Sie ist ein wertvolles Instrument, um das Vertrauen von Kunden und Partnern zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu stärken. Die VISTA electronic GmbH ist stolz darauf, die Zertifizierung durch das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen NAThüringen erhalten zu haben. Diese Anerkennung spiegelt das Engagement des Unternehmens für nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz wider. Durch die Anwendung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN ISO 14001 stellt die VISTA electronic GmbH sicher, dass ihre Prozesse kontinuierlich verbessert werden, um die Umweltbelastung zu minimieren und die Ressourceneffizienz zu maximieren.
Schlagregendichtheitsprüfung von Fassaden

Schlagregendichtheitsprüfung von Fassaden

Das Verfahren zur Prüfung von Schlagregendichtheit eignet sich für die Erkennung von undichten Stellen in Vorhangfassaden gemäß EN 13051 sowie für die Prüfung des Einbaus von: Fenstern, Fenstertüren, Oberlichtern, RWA-Anlagen, Außentüren inklusive außenliegenden Anbauteilen, kompletten Pfosten-Riegel-Fassaden. Während des Verfahrens erzeugt das Sprühsystem einen gleichmäßig definierten und geschlossenen Wasserfilm zur Simulation von Schlagregen an Gebäudehüllen. Es empfiehlt sich bereits während der Bauphase, die Prüfung der Schlagregendichtheit und eine gleichzeitige Simulation der Windlast mittels BlowerDoor-Messung durchzuführen. So lassen sich Mängel an der Vorhangfassade oder an Fensterrahmen frühzeitig erkennen und können mit vergleichsweise geringem Aufwand nachgebessert werden.
Netzanalysen

Netzanalysen

Mit einer Reihe der Janitza-Produkte kann die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens erheblich gesteigert werden. Dazu gehören Blindleistungskompensationsanlagen und Energie Control Systeme, mit denen sich die Stromkosten senken lassen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Versorgungsqualität elektrischer Netze. Bedingt durch einen stetig steigenden Automationsgrad in der Industrie bekommen Maßnahmen zur Begrenzung von Netzrückwirkungen eine immer höhere Priorität. Aus den genannten Gründen bieten wir unseren Kunden die Serviceleistung der Netzanalyse an. Dies ist eine begleitende Maßnahme zum sachgemäßen Einsatz unserer Erzeugnisse. Dazu gehören: Netzqualitätsuntersuchungen Leistungsmessung Spannungs- und Stromanalyse Oberwellenanalyse bis zur 50. Ordnung Messung der Flickerstärke Transientenmessung