Coronavirus / Covid-19: Gartenbau möglich!
Der Garten- und Landschaftsbau ist auch von der Corona-Krise betroffen. Wir dürfen offiziell beraten, planen und bauen, indem wir die allgemeinen verbindlichen Sicherheitsmaßnahmen beachten und konsequent einhalten - z. B. Maske, Abstand, Hände waschen, Desinfektion und Nutzung der Corona-App. D.h., wenn wir z. B. mit unseren Kunden etwas Abstand halten, so ist das nicht unhöflich. Im Betrieb und für die Baustelle haben wir spezielle Regeln eingeführt, um uns, unsere Lieferanten und Kunden zu schützen. Ansonsten gelten immer die aktuellen Regeln der Gesundheitsämter und der Landesregierung. Die Rechtslage zum "Schottergarten", der sich als Vorgarten zeigen kann: Naturschutzgesetz BW: Schottergärten Gartenwasser-Management