Rohrleitungsabnahmen
Rohrleitungsabnahmen nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) durch Befähigte Personen: Druckbehälter und Rohrleitungen
Nach Vorgabe BetrSichV §15 sind überwachungspflichtige Anlagen und ihre Anlagenteile in bestimmten Fristen wiederkehrend zu prüfen. Nach BetrSichV §1 sind Rohrleitungen unter innerem Überdruck für entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten unter überwachungspflichtige Anlagen eingestuft. Wiederkehrende Prüfungen für Rohrleitungen bestehen aus:
• Äußeren Prüfungen
• Festigkeitsprüfungen
Die Äußere Prüfung erstreckt sich auf den äußeren Zustand der Rohrleitung, das Vorhandensein, die Beschaffenheit und die Funktion der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrüstungsteile. Die BetrSichV gestattet den Ersatz der statischen Druckproben durch gleichwertige zerstörungsfreie Verfahren. Dieses Vorgehen wurde bei mehreren Unternehmen im Rahmen der DruckBehV in der Vergangenheit für Rohrleitungen im Produktionsbereich erfolgreich angewendet. Für zukünftig durchzuführende Druckproben an Rohrleitungen werden i. d. R. ebenfalls Ersatzprüfungen durchgeführt.
Tätigkeiten der Firma AWT:
Rohrleitungen werden anhand von Prüfisometrien vor Ort unter anderem folgenden Gesichtspunkten geprüft:
• Tatsächlicher Leitungsverlauf
• Zustand von Korrosionsschutzanstrich und Isolierung
• Erkennbare äußere Korrosion bzw. Hinweise auf solche, verursacht durch Isolierungsschäden, mechanische Schäden
• Auflagerstellen, Halterungen, Schrauben, Feder- und Konstanthänger (Funktionalität, Einstellung, Entsperrung)
• Sicherheitstechnisch erforderliche Einrichtungen (Vorhandensein, Beschaffenheit, Funktion)