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TOWN

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Trinkflasche mit Aromafach. AS und PP Kunststoff. Flasche mit einem Fruchtsieb für z.B. Obst. Kapazität bis zu 740 ml. Geliefert in einer Geschenkbox. ø70 x 247 mm Artikelnummer: 1501450 Druck: SIEBDRUCK Druckbereich: 100x100 Gewicht: 10.000 Maße: ø70 x 247 mm
Storz Festkupplung mit Innengewinde

Storz Festkupplung mit Innengewinde

Storz Festkupplung mit Innengewinde Material - Aluminium gegossen Dichtung aus Nitril-Kautschuk schwarz Gewinde DIN ISO 228 Betriebsdruck 16 bar Industriequalität für Bau und Gewerbe erhältlich für C 52/2, C 52/2 1/2 , B 75/2, B 75/2 1/2 und B 75/3
Storz Saugkupplung

Storz Saugkupplung

Storz Saugkupplung Material - Aluminium gegossen Dichtung aus Nitril-Kautschuk schwarz Betriebsdruck 16 bar Industriequalität für Bau und Gewerbe erhältlich in C 52/52, B75/65 und B 75/75
SAFETY FIRST

SAFETY FIRST

Geschenkset SAFETY FIRST Artikelnummer: 1012188 Druck: 4-farbig Maße: 105x148x30 mm Verpackungseinheit: 30 Zolltarifnummer: 39269097
Brandabschottung

Brandabschottung

Unser Brandschutz beginnt schon mit der Planung. Sowohl bei Neubauten, bei der Sanierung oder einer Nutzungsänderung von Gebäuden ist es von außerordentlichen Vorteil, in der frühestmöglichen Planungsphase den baulichen Brandschutz zu berücksichtigen, um ein optimales Verhältnis von Kosten, Aufwand und Nutzen unter Berücksichtigung aller Aspekte zu bieten. Unverschlossene Installationsöffnungen zählen zu den empfindlichsten Schwachstellen im baulichen Brandschutz. Ungesicherte Durchführungen leiten Feuer und Rauchgase in Sekundenschnelle in den nächsten Brand- bzw. Bauabschnitt weiter. Für die wirksame Brandabschottung verschiedener Bereiche innerhalb eines Gebäudes finden sich in den Landesbauordnungen (MBO/BO), technischen Richtlinien (z.B. MLAR/LAR), ergänzenden Rechtsvorschriften, Normen (DIN 4102, DIN EN 13501) und VdS-Regelwerken verschiedene Vorschriften. Als Teil des baulichen Brandschutzes ist die Brandabschottung eine wichtige Maßnahme um die in Gebäuden bestehenden Brandabschnitte aufrecht zu erhalten. Abgeschottet müssen an Wänden und Decken mit Feuerwiderstandsfähigkeit (30, 60 oder 90 Minuten) sämtliche Durchbrüche und Öffnungen.