Feuerlöscher
Schnelle Brandbekämpfung für jeden Anwender
Bei der Wahl des richtigen Feuerlöschers sieht sich derjenige, der nicht ständig damit zu tun hat, vor eine große Vielfalt von Typen gestellt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unterschiede in der Bauart. Bei Feuerlöschern – egal welcher Bauart – kommt es aber vor allem auf eine leichte Bedienbarkeit an, denn im Brandfall muss es schnell gehen und es bleibt nur wenig Zeit zum Reagieren. Das Gerät muss zuverlässig funktionieren, damit auch ungeübte Anwender den Löscher sofort benutzen können.
Verschiedene Faktoren spielen bei der Auswahl des geeigneten Feuerlöschgerätes eine Rolle: Die Kenntnis der Brandklasseneinteilung , die Art des zu schützenden Objektes, die Löschleistung sowie ökonomische und ökologische Aspekte sind bei der Wahl des passenden Handfeuerlöschers zu berücksichtigen. Auch eventuell durch das Löschmittel entstehende Sekundärschäden oder die gewünschten Einsatzmöglichkeiten sollten bei der Entscheidung Berücksichtigung finden.
Mit HSF sind Sie auf der sicheren Seite!
Bei der bedarfsorientierten Auswahl des richtigen Feuerlöschgerätes hilft Ihnen gerne unser geschultes Personal! Neben der fachkundigen Beratung und dem Verkauf sind wir ebenfalls der richtige Ansprechpartner, wenn es um Wartung, Prüfung und Instandhaltung Ihrer Feuerlöschgeräte geht.
Wann ist ein Feuerlöscher Pflicht?
Feuerlöscher sind überall dort verpflichtend, wo Gesetze, Verordnungen und Ordnungen sowohl auf bundesrechtlicher als auch auf landesrechtlicher Ebene vorgeschrieben sind.
Eine spezielle
Feuerlöscher-Pflicht in Privathaushalten besteht jedoch nicht
. Die in vielen Bundesländern bekannte Feuerlöscher-Pflicht für Haushalte mit Heizöllagerung besteht nicht mehr. In Einzelfällen können allerdings behördliche Auflagen zur Bereithaltung eines Feuerlöschers verpflichten.
Ob behördlich vorgegeben oder nicht, allgemein
sollte jeder Haushalt zur Eigensicherung einen griffbereiten und regelmäßig gewarteten Feuerlöscher (Typ EN 3) vorhalten
. Dies wird von Feuerwehren und Versicherungen dringend empfohlen.
Übrigens: Für Feuerlöscher, die im Brandfall zum Einsatz gekommen sind, werden die Kosten für einen Ersatz oftmals von den Versicherungen übernommen.
Wann müssen Feuerlöscher geprüft werden und welche Kosten entstehen dem Betreiber?
Feuerlöscher müssen nur geprüft werden, wenn Sie nach Gesetzen, Verordnungen und Ordnungen vorgeschrieben sind.
Nach DIN 14 406 Teil 4 sind Feuerlöscher regelmäßig, spätestens
alle zwei Jahre prüfen
zu lassen. Dabei sollten die tragbaren Feuerlöscher regelmäßig vollständig demontiert und entleert werden. Sowohl das Löschmittel als auch jedes einzelne Teil ist auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Der Behälter ist hierbei von innen und außen auf sicherheitstechnische Mängel zu untersuchen. Ausgenommen hiervon sind CO
Feuerlöscher.
Für eine ordnungsgemäße Prüfung werden im Schnitt 10 – 20 Minuten benötigt. Neben dem Leistungspreis kommen Prüfset, Kleinteile wie Dichtungen und eventuell notwendige Ersatzteile hinzu.
Wer darf tragbare Feuerlöscher warten und prüfen?
Feuerlöscher dürfen ausschließlich von Sachkundigen oder Sachverständigen, welche nach DIN 14 406 Teil 4 ausgebildet sind, geprüft und gewartet werden. Sachkundige verfügen über die für diese Tätigkeit notwendigen Kenntnisse, Prüfvorschriften der Hersteller und Prüfvorrichtungen. Sie müssen einen gültigen Ausweis besitzen und diesen auf Ver