Feuerlöscher
Feuerlöscher sind Sicherheitsgeräte, die im Brandfall Menschenleben und Sachwerte retten sollen. Deshalb ist eine optimale Qualität und Funktionssicherheit von äußerster Wichtigkeit. Regelmäßige Kontrollen sind unumgänglich!
Laut Feuerpolizeigesetz ist jeder selbständig verpflichtet für die erste Löschhilfe zu sorgen. Dies wird spätestens im Schadensfall schlagend, wenn sie den Schaden bei ihrer Versicherung rückforden und ihnen diese vorwirft, die gesetzlich vorgeschriebene erste Löschhilfe nicht gehabt zu haben bzw. diese durch nicht entsprechende Wartung nicht ordnungsgemäß funktioniert hat!
Achten Sie selbst darauf, dass Ihre Feuerlöscher stets einsatzbereit sind! Um dies zu gewährleisten, sind nach jedem Gebrauch (auch wenn sie den Feuerlöscher nur aktiviert, dann aber doch nicht verwendet haben!) und sonst periodisch alle 2 Jahre (gesetzlich vorgeschrieben) sämtliche Feuerlöscher von einem geprüften Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Jeder Handfeuerlöscher muss eine entsprechende Prüfplakette (gelb, fünfeckig) aufweisen. Auf dieser ist das Datum (Monat und Jahr) der letzten Überprüfung, sowie das Datum der nächste periodische Überprüfung zu finden.
In vielen Fällen bietet die örtliche Feuerwehr mindestens alle zwei Jahre eine solche Überprüfung durch einen geprüften Sachkundigen an.