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Maschinenpark

Maschinenpark

Hermle C 800V X 800 Y 600 Z 500 600 x 1200 Mikron WF 21 D X 450 Y 400 Z 400 350 x 700 Mikron WF 51 D X 710 Y 500 Z 460 500 x 1000 1x Hermle C20U X 600 Y 450 Z 450 Ø 280 1x Hermle C52U X 1000 Y 1100 Z 750 Ø 1150 x 900 1x Hermle C650U HS flex heavy X 1050 Y 900 Z 600 800 x 630 (Palette) OPS Speed Hawk 550-OMC X 550 Y 400 Z 400 Ø 430 Tschudin HTG 610u Ø300 Ziersch ZT 715 X 1500 Y 800 IMSA MF1000 C V 1000 (Bohrtiefe) X 1000 Y 520 (Z) 800 x 900 (360°) Ø6-12mm Reis TUS 100-100 (Presskraft-1000KN) X 1000 Y 1300 Zeiss Contura G2 direkt X 700 Y 1000 Z 600 Vision Hawk 20 QC 5000 X 200 Y 150 Ingersoll Gantry 800 X 550 Y 850 Z 450 760 x 1000 Ingersoll Gantry Eagle 800 X 550 Y 850 Z 450 760 x 1000 Sodick AQ 535L X 550 Y 350 Z 300 (UV 80x80) 790 x 500 Sodick SLC 600 G X 600 Y 400 Z 350 (UV150x150) 1050 x 710 Huber OCT-8060 CA X 800 Y 600 Z 500 W 500 800 x 600 Sodick K1C X 200 Y 300 Z 300 W 250 250 x 350 Weiler Commodor Ø 400 Weiler Matador VS2-GS Ø 260 Piranha III Acsys Beschriftbarer Bereich: 670x 385mm Schriftfeldgröße: 110x110mm
Lohnarbeiten

Lohnarbeiten

Wir liefern Dreh-, Fräs- und Bohrwerksarbeiten. Hierfür steht ein großer Maschinenpark mit konventionellen und CNC-Maschinen auf einer Produktionsfläche von fast 1.000 qm² für Sie bereit. 30 Jahre Erfahrung und ca. 12 Mitarbeiter sind die Garanten für genaue und zügige Arbeit. Verarbeitet werden alle gängigen Materialien wie Stahl, Edelstahl, rost- und säurbeständige Stähle, Aluminium, Messing, Bronze sowie handelsübliche Kunststoffe. Überzeugen Sie sich von dem umfangreichen Leistungsumfang: -CNC-Drehen bis 600 mm -Konventionelles Drehen bis 1.000 mm -CNC-Bearbeitungszentrum x-1.000 mm, y-560 mm und z-560 mm -Fertigung von Einzelteilen nach Zeichnung oder Skizze -Fertigung von Ersatzteilen nach Muster -Fertigung von kleinen Serien nach Zeichnung oder Skizze -Lohnfertigung in der Verzahnung bis M 12 oder 2" Rollenketten bis zu einem Durchmesser von 1.500 mm: -Lohnfertigung in Passfedernutenfertigung bis 100 mm Breite und 380 mm Länge -Lohnfertigung in Flamm- und Induktiv-Härtung -Vorrichtungsbau, Schweißkonstruktionen und Montagen von Baugruppen
Konstruktion von Baugruppen

Konstruktion von Baugruppen

Konstruktion von Baugruppen
T-Form

T-Form

REKERS-Stützwände in T-Form werden für zahlreiche unterschiedliche Baumaßnahmen eingesetzt. Vielfach werden sie als Zwischenwände in Schüttgutlagern verwendet. Die Bemessung der Wandstärke und der Bewehrungskörbe erfolgt insbesondere gemäß der jeweiligen Beanspruchung durch die angeschütteten Materialien. Achtung!: Neben den Anschüttlasten sind dabei auch chemische Eigenschaften des Schüttgutes zu berücksichtigen.
VERLEGUNG

VERLEGUNG

Für die horizontale, vertikale oder diagonale Verlegung mit Schattenfuge. Standardbaubreiten mit Schattenfuge werden auf Systemleiste montiert. Variable Sonderbaubreiten von 120 bis 800 mm auf Anfrage. Bei horizontaler Verlegung empfiehlt sich beim Typ S die Montage von oben beginnend nach unten. Ortbeton (horizontales Tragprofil) Typ S, horizontal verlegt TYP
Entzundern und Entgraten

Entzundern und Entgraten

Mit dem Brennen (siehe: Brennschneiden) ist die Herstellung eines ordentlichen Brennteils noch nicht abgeschlossen. Prozessbedingt haftet an der Unterseite des Brennteils immer Brennschlacke, die vor der weiteren Verarbeitung entfernt werden muss. Darüber
Zeitarbeit

Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) bedeutet, dass ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Kunde) für begrenzte Zeit überlassen wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Zeitarbeitsunternehmens ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Vertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen (diwa) ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Der Unterschied besteht ausschließlich darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer an einen Dritten zu verleihen (§ 613 Satz 2 BGB). Kurz gesagt: Sie werden von uns einem unserer Kundenunternehmen überlassen. diwa GmbH ist Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), dem mitgliederstärksten Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche mit gültigem Flächentarifvertrag in Deutschland. Ergänzend zu dem Tarifvertrag des iGZ gelten für die Überlassung in bestimmte Branchen seit dem 1. November 2012 Branchenzuschläge. Die Höhe der Zuschläge ist gestaffelt und richtet sich nach der Einsatzdauer beim Entleiher. Auskunft erhalten Sie hierzu durch unsere Ansprechpartner auch bei Ihnen vor Ort. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Zeitarbeitnehmer mindestens dieser Branchenmindestlohn zu zahlen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Dienstleistungen.