Schimmelpilzsanierung
Nach der Entdeckung von Schimmelpilz in Ihrem Gebäude ist es vor allem wichtig, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der mit Ihnen zusammen ein Sanierungskonzept erarbeitet, auf dessen Grundlage alle weiteren Maßnahmen erfolgen können.
Hauptsächlich hängt die Sanierung von Schimmelpilzen von der Gattung und Art sowie von der befallenen Bausubstanz ab. Die Voraussetzungen für Schimmelwachstum zu beseitigen, ist aus bauhygienischer Sicht erste Pflicht. Wichtig ist hier die Ursachenforschung. Eine Durchfeuchtung von Bauteilen kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel Wärmebrücken in Außenwänden, Decken oder Böden, unzureichende Wärmedämmung, unzureichendes Heizen, unzureichendes Lüften oder hohe Feuchtigkeit durch Nutzung (z.B. Kochen, Duschen, Wäschetrocknen).
Die erste Maßnahme besteht darin, alle Bauteile und deren Oberflächen, insbesondere solche mit organischen Inhaltsstoffen wie Tapeten, Teppiche, Farben etc., trocken zu halten. Zur Beseitigung von oberflächlichem Schimmelpilzbefall auf Bauteilen und Einrichtungsgegenständen (hier insbesondere Holzteile) wird das gründliche Scheuern, Abspülen und Trocknen der Oberflächen z.B. mit hochprozentigem Isopropanol empfohlen.
Auf den Einsatz von "Antischimmelfarbe" bzw. organischen Schimmelvernichtungsmitteln sollte verzichtet werden, da diese oft auch für den Menschen bedenklich sein können.
Ein verändertes Nutzungsverhalten (Heizen/Lüften) und die Anwendung der ersten Maßnahmen sind die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung, denn dem Schimmelpilz ist die Lebensgrundlage nur durch ein dauerhaftes Austrocknen befallener Stellen zu entziehen.
Erst im Anschluss daran kann eine fachgerechte und richtlinienkonforme Sanierung Ihres von Schimmelpilz befallenen Gebäudes durchgeführt werden.
Wir empfehlen den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk der Handwerkskammer Südwestfalen Dipl.-Ing. (FH) BDB Martin Fastenrath.