Private Kontrolle
Wir unterstützen Sie bei den Meldepflichten und Auflagen von kantonalen Fachstellen.
Die magma AG hat für nachfolgend aufgezählte Fachbereiche die Befugnis zur privaten Kontrolle (Nr. gemäss kantonaler Bauverfahrensverordnung):
3.1 Schutz vor Lärm.
3.6 Industrieabwasser und Industrieabfall.
3.7 Löschwasserrückhalt und Güterumschlagsplätze.
3.8 Lager- und Betriebsanlagen sowie Gebindelager.
3.9 Liegenschaftsentwässerung bei Industrie und Gewerbe.
3.10 Bauen auf "nur" belasteten Standorten.
3.11 Rück- und Umbau.
Fachperson für Bodenverschiebungen.
Mit dem System der privaten Kontrolle delegiert der Kanton Zürich Vollzugsaufgaben und Facharbeiten an speziell geschulte private Fachleute. Unsere Spezialisten haben diese Befugnis in den Bereichen des betrieblichen Umweltschutzes, bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten, Lärmschutz und Rück- und Umbau erworben.
Wenn Sie als Betriebsinhaber oder Bauherr Auflagen der kantonalen Behörden in den Bereichen Lärmschutz, Industrieabwasser, Industrieabfall, Löschwasserrückhalt, Güterumschlag- und Lagerplätze, Liegenschaftsentwässerung oder Rück- und Umbau erfüllen müssen, können wir Sie bei diesen Aufgaben unterstützen und die von den Behörden geforderten Aufgaben ausführen.
Wenn Sie als Bauherr ein Bauvorhaben auf einem belasteten Standort realisieren wollen, erstellen wir für Sie das erforderliche Entsorgungskonzept und erledigen die vorgeschriebenen Meldungen an die Fachstelle des Kantons.
Weiter sind wir Fachpersonen für Bodenverschiebungen und können die Auflagen der Fachstelle Bodenschutz im Umgang mit belasteten Böden für Sie erfüllen.