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Bundesverwaltung

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BEFUNDUNG

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Auf Ihren Wusch erstellen wir für Sie folgende gesetzlich vorgeschriebenen Befunde: Abgasbefund gem. Wiener Feuerpolizei-u. Luftreinhaltegesetz Abgasbefund gem. Feuerungsanlagenverordnung Auf Ihren Wusch erstellen wir für Sie folgende gesetzlich vorgeschriebenen Befunde: Abgasbefund gem. niederösterreichische Bautechnikverordnung Lüftungsbefund VD 395 Heizungsbefund VD 396 Gasbefund Niederdruck-Gasanlagen VD 398 § 22 Kälteanlagenverordnung Brandschutzklappenüberprüfung
Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind die Baustoffe der Klasse A1, sowie Holz und Holzwerkstoffe

Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind die Baustoffe der Klasse A1, sowie Holz und Holzwerkstoffe

mit einer Rohdichte von mindestens 400 kg/m³ und einer Dicke von mindestens 2 mm. Nachgewiesen wird die Zuordnung in eine Baustoffklasse: durch ein Prüfzeugnis durch einen Prüfbescheid mit Prüfzeichen durch Einordnung in DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Da sich das klassifizierte Brandverhalten eines Baustoffs im Verbund mit anderen Stoffen ändern kann, ist in den Prüfbescheiden, mit denen das Prüfzeichen für nicht brennbare (Klasse A) und schwer entflammbare (B1) Baustoffe erteilt wird, jeweils angegeben, für welchen Baustoff oder für welchen Verbund der Nachweis geführt ist.