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Gesundheitsgefahren durch giftige Gase   PDF

Gesundheitsgefahren durch giftige Gase PDF

Gesundheitsgefahren durch giftige Gase 20 Tot innerhalb weniger Sekunden 10,0 Krämpfe, Bewusstlosigkeit, Tot (Verlöschen einer offenen Flamme) 7,0 Schwindelgefühl, Brechreiz, Lähmungserscheinungen, Kopfschmerz, Durchblutungsstörungen im Gehirn 3,0 Verstärkte Atmung, erhöhter Puls (ausgeatmete Luft) 1,0 Kurzzeitexposition 0,7 Große Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen (Seminar, Tagung, Kino) 0,5 Maximale Arbeitsplatzkonzentration 0,3 Hohe Werte in Büroräumen 0,1 Erhöhte Werte in Büroräumen 0,07 Stadtluft ca. 0,03 (300 ppm) Grundbelastung der Frischluft
Bodenbelag - CLASSICO

Bodenbelag - CLASSICO

CLASSICO- der Ursprüngliche, ist ein beliebter Bodenbelag, der vielseitig einsetzbar und in verschiedenen Anwendungsbereichen überzeugt. Ob auf Produktionsflächen in der Industrie und Lebensmittelbranche, Lagerflächen oder Logistikflächen - CLASSICO ist die optimale Lösung. Die große Farbpalette von CLASSICO ermöglicht eine individuelle Gestaltung und passt sich den unterschiedlichsten Raumkonzepten perfekt an. Zudem punktet dieser Bodenbelag mit einer hohen Chemikalienbeständigkeit, dies eignet ihn besonders für Räumlichkeiten, in denen mit aggressiven Substanzen gearbeitet wird. CLASSICO bietet zudem die Möglichkeit der elektrostatischen Leitfähigkeit. Gerade in Bereichen, in denen sensible elektronische Geräte eingesetzt werden, ist dies von besonderer Bedeutung. Die einfache Reinigung von CLASSICO ist besonders hervorzuheben. Verschmutzungen lassen sich mühelos entfernen, sodass der Bodenbelag stets hygienisch sauber bleibt. Zusätzlich ist CLASSICO äußerst strapazierfähig, sodass er den täglichen Belastungen in stark frequentierten Bereichen standhält. Vertrauen Sie auf CLASSICO - den perfekten Bodenbelag für höchste Hygieneansprüche. ANWENDUNGSBEREICHE: • INDUSTRIE • LAGERFLÄCHEN • LOGISTIKFLÄCHEN • PRODUKTIONSFLÄCHEN INDUSTRIE & LEBENSMITTEL VORTEILE: • GROSSE FARBVIELFALT • HOHE CHEMIKALIENBESTÄNDIGKEIT • EINFACH ZU REINIGEN • STRAPAZIERFÄHIG • HYGIENISCH
Reinigung und Desinfektion von Kühltürmen & Kühlanlagen, sowie Probenahmen

Reinigung und Desinfektion von Kühltürmen & Kühlanlagen, sowie Probenahmen

Ein Kühlturm ist ein Wärmetauscher, in dem Wasser durch den Kontakt mit Luft Wärme entzogen wird. Im Laufe der Zeit können sich verschiedenste Ablagerungen auf den sogenannten „Wabenpaketen“ im Inneren des Kühlturms bilden. Immer weniger Luft kann durch das System gelangen, dies führt zu einem Leistungsverlust. Nasskühltürme bieten auf Grund von Wärme und Nässe hervorragende Lebensbedingungen für Mikroorganismen. Keime, wie z.B. Legionellen oder Pseudomonas aeruginosa können sich vermehren und durch eine Aerosolwolke weiter verbreitet werden. Unsere speziell formulierten Reinigungsmittel entfernen Ablagerungen materialschonend und effizient! Mikroorganismen werden von den passenden Desinfektionsmitteln desintegriert (aufgelöst)!
Codiertechnologie

Codiertechnologie

Der Kennzeichnung Ihrer Produkte mittels modernster Codiertechnologie sind keine Grenzen mehr gesetzt! Unsere Kennzeichnungssysteme sind für die variable, berührungslose Beschriftung von unterschiedlichsten Materialien in allen Branchen bestens geeignet. Eine stetige Weiterentwicklung der ausgefeilten Technik ist unsere oberste Devise. Flexibilität ist Grundvoraussetzung. Vielfältigste Anwendungsgebiete und die hohe Wirtschaftlichkeit unserer Codiersysteme sind vorbildlich! Die Anwendungsgebiete unserer Ink-Jet Codiersysteme reichen von Mindesthaltbarkeitsdaten oder Lot-Nummern auf Verpackungen, über DataMatrix-Codes in der Pharma- und Automobilindustrie bis hin zur Bedruckung von Kabeln mit weißer, pigmentierter Kontrasttinte. Neueste Lasertechnologie ermöglicht zusätzlich zur Ink-Jet-Codierung eine dauerhafte, präzise und schnelle Kennzeichnung.
§82b-Überprüfung

§82b-Überprüfung

Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Betriebsanlage (Gebäude) nach den Vorgaben des §82b Gewerbeordnung. Rechtsgrundlagen: Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist verpflichtet, diese dahingehend regelmäßig zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand und allen sonst geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, der räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit, welche eventuell ein Änderungsverfahren erforderlich machen. Neben der Eigenüberprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung gibt es diverse Prüfverpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften mit zum Teil abweichenden Fristen. Fristen für die Eigenüberprüfung: Die Überprüfung nach § 82b ist erstmals fünf Jahre, bei nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 359b genehmigten Betrieben sechs Jahre nach Rechtskraft des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides durchzuführen und innerhalb dieses Zeitrahmens regelmäßig zu wiederholen. Eine vorübergehende Stillegung des Betriebes erstreckt die genannten Zeiträume nicht. Nur EMAS-zertifizierte Betriebe (nach bestandener Umweltbetriebsprüfung nach EU-Verordnung EWG Nr. 762/2001) oder nach ISO 14.001 zertifizierte Betriebe bedürfen keiner wiederkehrenden § 82b-Überprüfung, wenn aus den Zertifizierungsunterlagen nachvollziehbar hervorgeht, dass die tatsächlichen Betriebsverhältnisse dem Genehmigungsbescheid (oder den verschiedenen Bescheiden) sowie allen anderen zutreffenden Gesetzesgrundlagen entsprechen. Die Unterlagen der Umweltbeetriebsprüfung nach EMAS bzw. ISO 14.001 dürfen dabei nicht älter als drei Jahre sein. Unabhängig vom Zeitrahmen der wiederkehrenden Überprüfung werden einzelne Auflagen mit kürzeren oder längeren Prüfungsfristen in den Bescheiden aufscheinen, welche eben mehrmals während des festgesetzten § 82-Überprüfungszeitraumes fällig werden. Selbstverständlich können sich die verschiedenen Prüfungsfristen überschneiden. Bei einer wasserrechtlichen Genehmigung sind auch die Regelungen nach dem Wasserrechtsgesetz zu beachten. Wie wird das Ergebnis festgehalten: Als Beleg für die Überprüfung dient eine Prüfungsbescheinigung mit Datum, Name des Prüfers und Auflistung der Prüfbestände, welcher auf den Prüfbescheinigungen der Einzelprüfungen basiert. Darin enthalten muss auch das Ergebnis der Überprüfung sein (keine Mängel oder Mängelbeschreibung mit den Maßnahmen). Werden bei der § 82b Überprüfung keine Mängel festgestellt, so ist das Überprüfungsergebnis bis zur nächsten § 82b Überprüfung zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Behördenorgane bereitzuhalten. Es ist keine Meldung an die Behörde erforderlich! Werden bei der § 82b Überprüfung Mängel festgestellt (negatives Überprüfungsergebnis), so sind diese entweder bis zum Ende der Überprüfung zu beheben (positives Überprüfungsergebnis) oder die Ergebnisse den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt in Wien) zu übermitteln. Ein negatives Überprüfungsergebnis muss die vorgesehenen Maßnahmen sowie die voraussichtliche Dauer (selbst eingeräumte Frist) für die Mängelbehebung beinhalten. Auch ein (negatives) Überprüfungsergebnis ist bis zur nächsten § 82b Überprüfung in der Betriebsanlage aufzubewahren.
Eingasmessgerät für Sauerstoff

Eingasmessgerät für Sauerstoff

Ausführung: Robustes IP68-Gehäuse, stoßfest, chemikalienbeständig, langlebige und leistenungsstarke Sensoren, fest schließender Clip zur Befestigung, 3-fach Warnung (optisch, akkustisch und Vibration), Eventlogger für Analysen und Berichte, Nutzungsdauer 2 Jahre, nutzerfreundliches Display Alarmschwellen: 19; 23 / 17; 24 Vol-%