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Heilwasser stammt ebenfalls aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. Als Heilmittel, mit krankheitsheilender, -lindernder oder –vorbeugender Wirkung, unterliegt es dem Arzneimittelgesetz.
Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt der Mineral- und Tafelwasserverordnung. In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen für Quellwasser entsprechen. Eine amtliche Anerkennung und eine amtliche Nutzungsgenehmigung sind nicht erforderlich.
Tafelwasser kann ein Naturprodukt sein. Es wird aus verschiedenen Wasserarten, wie z.B. Trink-, Mineral-, Meerwasser und Natursole unter der Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure hergestellt. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die Mischungsverhältnisse. Tafelwasser erhält keine amtliche Anerkennung. Tafelwasser darf an jedem beliebigen Ort hergestellt und abgefüllt werden.
Leitungswasser entstammt zu zwei Dritteln aus Grundwasser und zu etwa einem Drittel dem Oberflächenwasser – aus Seen, Talsperren und dem Uferfiltrat von Flüssen. Es unterliegt der Trinkwasserverordnung. Um den Anforderungen der Verordnung zu genügen, darf das Trinkwasser aufbereitet werden. Ständige Kontrollen sichern die Qualität des Leitungswassers. Der Trinkwasserversorger ist für die Qualität des Trinkwassers bis zur Wasseruhr verantwortlich. Je nach Alter und Zustand der Hausinstallation kann das Leitungswasser beim Endverbraucher in seiner Qualität schwanken.
Am besten Natürlich – unsere Wahl ist Mineralwasser
Erklärfilm des VDM zu den verschiedenen Wasserarten
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