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Transparenter Brandschutz – Rauchschutztüren aus Glas von HDS

Transparenter Brandschutz – Rauchschutztüren aus Glas von HDS

Erfahren Sie mehr über die modernen Rauchschutztüren aus Glas von HDS, die höchste Sicherheitsstandards mit transparentem Design vereinen. Unsere Türen bieten nicht nur effektiven Rauchschutz, sondern auch eine klare Sicht auf Ästhetik und Sicherheit. 1. Klarheit in Sicherheit: Unsere Rauchschutztüren aus Glas bieten nicht nur transparente Ästhetik, sondern auch klare Sicherheit im Brandfall. Sie erfüllen höchste Standards für den Rauchschutz und gewährleisten den Schutz von Menschen und Eigentum. 2. Transparentes Design: Das transparente Design unserer Rauchschutztüren aus Glas schafft eine offene und lichtdurchflutete Atmosphäre. Sie eignen sich besonders für Bereiche, in denen eine klare Sicht auf Sicherheit und Design gleichermaßen wichtig ist. 3. Effektiver Rauchschutz: Im Falle eines Brandes schließen unsere Rauchschutztüren aus Glas automatisch, um die Ausbreitung von Rauch und giftigen Gasen zu begrenzen. Dabei wird die Sicherheit der Menschen im Gebäude prioritär geschützt. 4. Brandschutznormen erfüllt: Unsere Rauchschutztüren sind gemäß den gängigen Brandschutznormen geprüft und zertifiziert. Vertrauen Sie auf eine zuverlässige Lösung, die höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht wird. 5. Vielseitige Anwendungsbereiche: Die transparenten Rauchschutztüren eignen sich für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen, darunter Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren und öffentliche Einrichtungen. Sie bieten klaren Brandschutz, ohne auf Design zu verzichten. 6. Schnelle Reaktion im Notfall: Unsere Rauchschutztüren reagieren schnell und automatisch im Brandfall. Die schnelle Schließung gewährleistet eine effiziente Barriere gegen Rauch und Gase. 7. Leichte Pflege und Wartung: Damit Ihre Rauchschutztüren aus Glas langfristig zuverlässig funktionieren, sind sie leicht zu pflegen und zu warten. Ein regelmäßiger Check sorgt für eine langfristige Sicherheit. 8. Individuelle Anpassung: Jedes Gebäude ist einzigartig. Daher bieten wir Rauchschutztüren, die individuell an die Gegebenheiten Ihres Gebäudes angepasst werden können – sei es in Bezug auf Größe, Farbe oder Montagemöglichkeiten. 9. Kompetente Beratung: Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um die optimale Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Von der Beratung bis zur Installation unterstützen wir Sie umfassend. Entdecken Sie die Verbindung von transparentem Design und effektivem Brandschutz mit den Rauchschutztüren aus Glas von HDS. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder lassen Sie sich individuell beraten.
Türen – Holz, Glas, Brand- und Rauchschutz

Türen – Holz, Glas, Brand- und Rauchschutz

Guth-Holz Alle Produkte Türen – Holz, Glas, Brand- und Rauchschutz 1001 Türen In unserem Showroom erwarten sie Türlösungen für jeden Bedarf – kompetente Beratung inklusive. Nur der Profi vor Ort garantiert eine kompetente Beratung, vermittelt einen optionalen Montageservice und bleibt Ihr fester Ansprechpartner über den gesamten Kaufprozess. Holztüren „Gute Holztüren“ bedeutet für uns, dass Design und Qualität viele Jahre überdauern. Sie schützen alle Hausbewohner verlässlich vor Schall, Einbruch und Temperaturschwankungen.
Brandschutztür

Brandschutztür

Türen Brandschutztüren Rauchschutztüren, T30 & T90 Standard Türen Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Schiebetüren, voll automatisiert, erfüllen T30 und T90 Standards, Sicherheits- und Schallschutztüren, Stahl-Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutz Vorbeugender Brand- und Rauchschutz ist unsere Expertise! Wir beraten Sie kompetent und fertigen Brandschutzelemente in nahezu jeder Form, Art und Stückzahl.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutz kann auch hell und transparent sein. Vor allem öffentliche Gebäude, zumal solche mit hoher Besucherfrequenz, müssen aus gutem Grund für Notfälle gerichtet sein. Aber auch bei privaten Projekten wird zunehmend auf Vorsorge gesetzt.
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

Wassermann Stahltüren bieten Ihnen neben ihrer Hauptfunktion weitere Mehrfachfunktionen. Je nach Ausstattung sind sie auch z. B. schalldämmend und/oder einbruchhemmend – ganz wie Sie wünschen. Feuerhemmende Stahltüren sind nach DIN 4102-T5 oder DIN EN 1634-1 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen. In Brandprüfungen müssen diese Türen nach der Einheitstemperaturkurve mind. 30 Minuten (T30), 60 Minuten (T60) bzw. 90 Minuten (T90) standhalten.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Egal ob eine neue Brandschutztür aus Stahlblech, Holz oder Aluminium: Die Firma Kuttner ist in jedem Fall Ihr kompetenter Ansprechpartner. DIE FIRMA KUTTNER IST IN JEDEM FALL IHR KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER … … wenn es um Sicherheit beim vorbeugenden Brandschutz an Türen geht. Wir führen auch notwendige Wartungen, Prüfungen und zulässige Änderungen, wie auch Reparaturen an Brand- und Rauchschutztüren fachgerecht durch. Auch barrierefreie Ausführungen mit Feststellanlagen oder Drehtürantrieben führen wir zuverlässig durch. Auch nach einer Brandverhütungsschau oder die Änderung der Nutzung und damit resultierende Brandschutzbegehungen durch Sachverständige geben häufig neue Forderungen an der Brandschutz. Hier können wir Ihnen fachlich, kompetent und Hersteller unabhängig mit der Umsetzung der Forderungen helfen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sind gemäß Definition der DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1 selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Brandschutzverglasungen sind gemäß der Definition der DIN 4102-13 und DIN EN 1364-1 Bauteile, die aus einem Rahmen, einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen sowie Halterungen und vom Systemhersteller vorgeschriebenen Dichtungen und Befestigungsmitteln bestehen. Sie sollen im Brandfall ihrer Feuerwiderstandsdauer entsprechend die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Die Feuerschutzabschlüsse müssen nach DIN 4102, DIN EN 1634 oder DIN EN 1364 geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) allgemein bauaufsichtlich zugelassen werden. Die brandschutztechnische Eignung der Feuerschutzabschlüsse muss durch Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsnachweise belegt werden.
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen.
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

-Vermindern das Risiko gefährlicher Rauch- und Brandschäden
Türen aus Glas

Türen aus Glas

Bei uns bekommen Sie keine Ware von der Stange. Wir fertigen für Sie individuelle Duschkabinen, Türen, Küchenrückwände, Spiegel, Möbel, Glas für den Ladenbau und vieles mehr... Doch das ist längst nicht alles, wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg bis zu Ihrem Wunschprodukt. Wir planen mit Ihnen und beraten Sie, wie Ihre Wünsche am sinnvollsten zu realisieren sind und produzieren diese Erzeugnisse in unserem Betrieb.
Verglaste Feuerschutztüren

Verglaste Feuerschutztüren

Optimaler Brandschutz mit möglichst geringen Einschränkungen der gestalterischen Flexibilität zeichnet unsere Türen aus. Mit unseren Türsystemen sind wir in der Lage, Flügelhöhen bis 3,00 m zu realisieren. Herstellbar sind auch T30-(RS)-Türen mit Einbruchhemmung bis WK3 und in Ganzglasoptik. Man unterscheidet zwischen feuerhemmenden (T30) und feuerbeständigen (T90) Türen. Herstellbar auch mit gleichzeitiger Rauchschutzfunktion (RS). Anwendung als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse T30 und T90 nach DIN 4012-5 und DIN 18095 bei zusätzlicher Rauchschutzfunktion. Nach neuer EU-Normung lauten die Bezeichnungen EI2 30-C5 bzw. EI2 90-C5, bei zusätzlichem Rauchschutz wird hinter v.g. Bezeichnung noch S200 angefügt. Zu ihren wichtigsten Einsatzgebieten gehören Treppenhäuser, Flure, Brandwände sowie die Sicherung beispielsweise von Versammlungsstätten, Archivräumen, EDV-Zentralen usw. Der Einbau kann in Beton-, Mauerwerks- und Leichtbauwände entsprechender Klassifikation und entsprechend dem Zulassungsbescheid erfolgen. Auch dürfen die Türen in systemgebundene F30- bzw. F90-Verglasungen integriert werden. Hierbei muss jedoch immer die Brandschutzanforderung der Türe und Verglasung identisch sein. Eine T30-Türe darf also nicht direkt an eine F90-Verglasung anschließen. Die Herstellung und Montage von Feuerschutztüren muss in allen Einzelheiten dem jeweiligen Zulassungsbescheid entsprechen. Bei Abweichungen hiervon ist eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauabsicht erforderlich. Dieser Vorgang ist jedoch immer mit Kosten für Gutachten und behördlichem Aufwand sowie oft monatelanger Bearbeitungsdauer verbunden. In Feuerschutztüren dürfen ausschließlich F30- bzw. F90-Gläser gemäß dem jeweiligen Zulassungsbescheid eingesetzt werden. Teilweise sind auch Paneele entsprechender Brandschutzqualität als Füllung zugelassen. Gläser mit G-Klassifizierung dürfen nicht eingesetzt werden. Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend und mit Fallenschlössern ausgestattet sein. Eine Offenhaltung ist nur mit dafür zugelassenen Feststellanlagen möglich.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter ...
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Feuerschutz, Brandschutztüren Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig. Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt. Wir verwenden Brandschütztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien. Bekannte Nutzungsbereiche von Brandschutztüren Flure Treppenhäuser Notausgänge Fluchtwege Sollten Sie sich für eine Stahl- oder Blechbrandschutztür interessieren, arbeiten wir mit dem Hersteller NOVOFERM zusammen. Sollten Sie eine Glasbrandschutztür präferieren, arbeiten wir mit dem Hersteller SCHÜCO zusammen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Vollglasfeuerschutztüren

Vollglasfeuerschutztüren

Die neue T30-Ganzglastür von TECKENTRUP kennt keine Kompromisse. Sie bietet maximale Transparenz bei 100% Brandschutz. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Die neue T30-Ganzglastür von TECKENTRUP kennt keine Kompromisse. Sie bietet maximale Transparenz bei 100% Brandschutz. Das bedeutet für Sie: Mehr Licht, mehr Raum, mehr Möglichkeiten. Kompromisslos auch in den Details: Die T30-Ganzglastür von TECKENTRUP ist in 1- und 2-flügeliger Version lieferbar, übernimmt dank integrierter, absenkbarer Bodendichtung auch die Rauschutz-Funktion und besticht durch zeitlos elegante Beschläge aus Edelstahl.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Vorbeugenderbrandschutz ist ein wichtiges und vielumfassendes Thema. Aus diesem Grund haben wir uns auf Brandschutztüren spezialisiert. Mit dem Fabrikat Köhler&Bandl sind wir eine der wenigen, die umfassende Lösungsansätze für fast jede bauliche Situation findet. Unser Lieferprogramm beinhaltet: T30-1 / T90-1 Brandschutztüren im Größenbereich Breite: 500 mm - 1500 mm Höhe: 500 mm - 3700 mm mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm T30-2 / T90-2 Brandschutztüren im Größenbereich Breite: 1375 mm - 3000 mm Höhe: 1750 mm - 3700 mm mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm Alle Brandschutztüren können wir auch zusätzlich als Rauchschutztüren und / oder Einbruchhemmende Sicherheitstüren RC2-RC4 ausstatten. Sonderlösungen sind wir besonders stark, extra Groß, gemischte Zargenvarianten z.B. Eckzarge mit Blockzarge und Eck mit Gegenzarge in einer einzigen Tür sind für uns kein Problem. Und das alles zu Standartlieferzeiten von ca. 3 Wochen. Alle Türen bestehen aus einer Blechstärke von 1,0 - 1,5 mm und haben eine Türblattstärke von 54,0 - 72,0 mm je nach Türvariante. Für weitere Informationen können Sie sich gerne unser Prospekt-
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Wir produzieren und liefern Brandschutztüren nach DIN Vorschriften in Aluminium und Stahl. Zudem besitzen wir Erfahrung in verglasten Feuerschutztüren.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

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