Bester Anbieter fürglas brandschutztür

... ein Garant für Sicherheit und Zuverlässigkeit, da sie fast jedem Feuer standhalten. Mit unseren Brandschutztüren bieten wir nicht nur Schutz, sondern auch eine ästhetisch ansprechende Lösung für Ihre Sicherheitsbedürfnisse. Die Türen sind so konzipiert, dass sie den Anforderungen moderner Bauvorschriften gerecht werden und gleichzeitig die Betriebskosten minimieren. Vertrauen Sie auf unsere Brandschutztüren für Ihre anspruchsvollen Sicherheitsanforderungen. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter sorgen dafür, dass jede Tür fachgerecht montiert wird, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

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Transparenter Brandschutz – Rauchschutztüren aus Glas von HDS

Transparenter Brandschutz – Rauchschutztüren aus Glas von HDS

Erfahren Sie mehr über die modernen Rauchschutztüren aus Glas von HDS, die höchste Sicherheitsstandards mit transparentem Design vereinen. Unsere Türen bieten nicht nur effektiven Rauchschutz, sondern auch eine klare Sicht auf Ästhetik und Sicherheit. 1. Klarheit in Sicherheit: Unsere Rauchschutztüren aus Glas bieten nicht nur transparente Ästhetik, sondern auch klare Sicherheit im Brandfall. Sie erfüllen höchste Standards für den Rauchschutz und gewährleisten den Schutz von Menschen und Eigentum. 2. Transparentes Design: Das transparente Design unserer Rauchschutztüren aus Glas schafft eine offene und lichtdurchflutete Atmosphäre. Sie eignen sich besonders für Bereiche, in denen eine klare Sicht auf Sicherheit und Design gleichermaßen wichtig ist. 3. Effektiver Rauchschutz: Im Falle eines Brandes schließen unsere Rauchschutztüren aus Glas automatisch, um die Ausbreitung von Rauch und giftigen Gasen zu begrenzen. Dabei wird die Sicherheit der Menschen im Gebäude prioritär geschützt. 4. Brandschutznormen erfüllt: Unsere Rauchschutztüren sind gemäß den gängigen Brandschutznormen geprüft und zertifiziert. Vertrauen Sie auf eine zuverlässige Lösung, die höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht wird. 5. Vielseitige Anwendungsbereiche: Die transparenten Rauchschutztüren eignen sich für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen, darunter Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren und öffentliche Einrichtungen. Sie bieten klaren Brandschutz, ohne auf Design zu verzichten. 6. Schnelle Reaktion im Notfall: Unsere Rauchschutztüren reagieren schnell und automatisch im Brandfall. Die schnelle Schließung gewährleistet eine effiziente Barriere gegen Rauch und Gase. 7. Leichte Pflege und Wartung: Damit Ihre Rauchschutztüren aus Glas langfristig zuverlässig funktionieren, sind sie leicht zu pflegen und zu warten. Ein regelmäßiger Check sorgt für eine langfristige Sicherheit. 8. Individuelle Anpassung: Jedes Gebäude ist einzigartig. Daher bieten wir Rauchschutztüren, die individuell an die Gegebenheiten Ihres Gebäudes angepasst werden können – sei es in Bezug auf Größe, Farbe oder Montagemöglichkeiten. 9. Kompetente Beratung: Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um die optimale Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Von der Beratung bis zur Installation unterstützen wir Sie umfassend. Entdecken Sie die Verbindung von transparentem Design und effektivem Brandschutz mit den Rauchschutztüren aus Glas von HDS. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder lassen Sie sich individuell beraten.
Zargentür aus Glas

Zargentür aus Glas

Zargentür aus Glas, 8mm Sicherheitsglas Satinato, Kanten poliert, Beschläge Edelstahl Effekt
Türen – Holz, Glas, Brand- und Rauchschutz

Türen – Holz, Glas, Brand- und Rauchschutz

Guth-Holz Alle Produkte Türen – Holz, Glas, Brand- und Rauchschutz 1001 Türen In unserem Showroom erwarten sie Türlösungen für jeden Bedarf – kompetente Beratung inklusive. Nur der Profi vor Ort garantiert eine kompetente Beratung, vermittelt einen optionalen Montageservice und bleibt Ihr fester Ansprechpartner über den gesamten Kaufprozess. Holztüren „Gute Holztüren“ bedeutet für uns, dass Design und Qualität viele Jahre überdauern. Sie schützen alle Hausbewohner verlässlich vor Schall, Einbruch und Temperaturschwankungen.
Brandschutztür

Brandschutztür

Bei Sanierungsvorhaben in Altbauten sind oftmals strenge Brandschutzvorschriften zu erfüllen. Dazu müssen historische Türen und Fenster fachgerecht nachgerüstet werden. Wir bieten dabei Funktionsanpassungen wie das Anbringen von Panikbeschlägen und den Umbau von bestehenden Türstöcken und -blättern nach Erfordernis. Es besteht auch die Möglichkeit industriell gefertigte Brandschutztüren in klassischer Rahmentür-Optik auszuführen. Um Feuerschutz auf höchstem Niveau gewährleisten zu können, entsprechen alle Produkte den Normen der österreichischen Baustoffliste ÖA und sind mit geltender ÜA-Kennzeichnung versehen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutz Vorbeugender Brand- und Rauchschutz ist unsere Expertise! Wir beraten Sie kompetent und fertigen Brandschutzelemente in nahezu jeder Form, Art und Stückzahl.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutz kann auch hell und transparent sein. Vor allem öffentliche Gebäude, zumal solche mit hoher Besucherfrequenz, müssen aus gutem Grund für Notfälle gerichtet sein. Aber auch bei privaten Projekten wird zunehmend auf Vorsorge gesetzt.
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

Wassermann Stahltüren bieten Ihnen neben ihrer Hauptfunktion weitere Mehrfachfunktionen. Je nach Ausstattung sind sie auch z. B. schalldämmend und/oder einbruchhemmend – ganz wie Sie wünschen. Feuerhemmende Stahltüren sind nach DIN 4102-T5 oder DIN EN 1634-1 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen. In Brandprüfungen müssen diese Türen nach der Einheitstemperaturkurve mind. 30 Minuten (T30), 60 Minuten (T60) bzw. 90 Minuten (T90) standhalten.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

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Prüfung und Wartung für Brandschutztüren. Wir sind Experten zum Thema Brandschutztüren und fliegende Bauten.
Brandschutztüren

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Zertifizierung Wir sind von den Profilherstellern (Jansen, Forster, PME, Kawneer und Wicona) und der Schweizerischen Metallunion geschult und lizenziert Brandschutz-Türen, Wand– und Fassaden-Konstruktionen nach den Vorschriften und Zulassungen der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) anzufertigen und zu montieren. Brandschutztüren und Abschlüsse dienen zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte. Flucht– und Rettungswege in Treppenhäusern und Korridoren bleiben bestehen. Archive und Serverräume werden geschützt. Brandschutztüren, Brandschutzfronten, Automatische Brandschutzschiebetüren E 30 / R 30 Türen und Verglasungen, die bis 30 Minuten flamm- und rauchdicht sind. EI 30 / T 30 F 30 Türen und Verglasungen, die bis 30 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. EI 60 / F 60 Verglasungen, die bis 60 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. EI 90 / T 90 F 90 Türen und Verglasungen, die bis 90 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. Automatische Schiebetüren E 30 (R30) - EI 30 (T30)
Brandschutztüren

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Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

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Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

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... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
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Ihre Sicherheit ist unsere Passion! Überall dort wo erhöhte Anforderungen oder Risiken bezüglich Feuereindämmung bestehen kommen Brandschutztüren zum Einsatz. Wir bauen sie für Sie in fast allen Ausführungen. Alle Brandschutzprodukte fertigen wir nach den aktuellen VKF-Normen. • Brandschutztore • Brandschutzverglasungen • Feuerschutztüren Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Service- & Wartungsverträge.
Brandschutztüren

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Beste Sicherheit für Ihr Objekt. Neben den Produkten namhafter Hersteller wie «Hörmann» bieten wir Ihnen selbstverständlich auch individuelle Lösungen. Wir begleiten Sie von der Objektplanung über die technische Klarstellung bis hin zur Bauabnahme.
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
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Brandschutztüren Im Brandfall ist das oberste Gebot, Menschen vor Hitze und Flammen zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Gut zu wissen, dass Sie auf diesem Gebiet von unserer jahrzehntelangen Erfahrung profitieren können. Vorbeugen und Eindämmen: So lauten die beiden Schlagworte optimalen Feuerschutzes. Zulassungen und Zertifizierungen: Unsere Brandschutztüren verfügen über alle notwendigen Zulassungen für den schweizerischen Markt. Auch in puncto Ästhetik und Sicherheit werden unsere Türen höchsten Ansprüchen gerecht. Einsatzbereich und Anwendungsfälle: In Gebäudekomplexen – insbesondere im industriellen Bereich – kann die Entstehung von Bränden nie vollständig ausgeschlossen werden. Daher gilt es, mit einer EI30, EI60 oder EI90 Tür auf effizienten Brandschutz zu setzen und so der Entstehung von Schadenfeuer vorzubeugen sowie dessen Ausbreitung zu verhindern.  Überzeugen Sie sich von unseren Brandschutzkonzepten und finden Sie eine in Funktionsweise, Grösse und Design perfekt zu Ihrem Gebäude passende Brandschutztür bei Güller. Brandschutztüren Brandschutztüre Elegant und Sicher von 30 bis 90 Minuten Brandschutztüre auch kombinierbar mit Einbruchschutz Brandschutztüre gepulvert in RAL oder NCS nach Wahl Brandschutztüre mit Verglasung Brandschutztüre 2-flügelig und mit Verglasung Brandschutztüre EI90 in Edelstahlausführung
Brandschutztüren

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Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

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Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

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Wir produzieren und liefern Brandschutztüren nach DIN Vorschriften in Aluminium und Stahl. Zudem besitzen wir Erfahrung in verglasten Feuerschutztüren.
Brandschutztüren

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nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Bündiger Brandschutz Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen primär ihre funktionellen Anforderungen erfüllen. STS Feuerschutztüren von TORS Tor & Türsysteme zeichnen sich durch ihre hochwertigen Materialien aus. Mit STS-Türen sind aber auch außergewöhnliche gestalterische Ideen umsetzbar: Die T30- und T90-Anforderungen entsprechenden Feuerschutzabschlüsse werden vollständig, inklusive Beschlagteilen und Bändern, aus Edelstahl geliefert. Damit sind sie geeignet in Küchenbereichen, in gewerblichen oder industriellen Bauten, wie Laboratorien oder chemischer Produktion.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
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Brandschutztüren und Rauchschutztüren der FTF Sander GmbH aus Aluminium Brandschutz und Rauchschutztüren sind wesentliche Elemente der Gebäudesicherheit. Für diese Bauelemente steht die FTF Sander GmbH als renommierter Anbieter für hochwertige, zertifizierte Brandschutzlösungen bereit. Wir spezialisieren uns auf die Systeme Schüco ADS 80 FR 30 und Schüco Firetop T90/F90, die optimalen Schutz im Brandfall gewährleisten. Unsere Brandschutz- und Rauchschutztüren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und sind in den Feuerwiderstandsklassen T30/F30, T60/F60 und T90/F90 bzw. EI30, EI60 und EI90 verfügbar. Unsere Produktpalette bietet zahlreiche Vorteile im Brandschutz: Bauaufsichtlich zugelassene Tür-Wand-Systeme mit Systembeschlägen für umfassenden Brandschutz Innovativ gestaltete Brandschutzfenster für Lochelemente, inklusive Systembeschlägen Effiziente Rauchschutzkonstruktionen, die Sicherheit und Qualität vereinen Normkonforme NRWGs, die den aktuellen Brandschutznormen entsprechen Nach DIN 4102 geprüfte Schüco-Feuerschutzabschlüsse Schüco-Rauchschutzelemente, getestet und zertifiziert nach DIN 18095 Für detaillierte Informationen über unsere Brandschutz- und Rauchschutztüren aus Aluminium , besuchen Sie unseren spezialisierten Bereich auf unserer Webseite
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WESTAG Feuerschutz-Türelemente Vorbeugender Brandschutz Brandschutz bedeutet die Verhinderung und Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände können nicht grundsätzlich verhindert werden, es gilt, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Die Ausbreitung von Feuer wird verursacht durch die energetische Wirkung des Feuers: Wärmeleitung Strahlung Konvektion Flugfeuer WESTAG Rauchschutz-Türelemente Rauchschutz nach DIN 18095 Die Erfahrung der letzten Jahre hat immer wieder gezeigt, dass die größte Gefahr bei einem Brand nicht von der Wärmeentwicklung, sondern von den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen ausgeht. Rauchschutztüren, die nach dieser Norm geprüft wurden, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern. Sie müssen selbstschließend sein und die in der DIN 18095 angegebenen Leistungskriterien erfüllen. Als Nachweis hierfür benötigen sie einen Verwendbarkeitsnachweis. Sie sind im Türfalz durch ein Prüfschild gekennzeichnet. Als Übereinstimmungsnachweis ist eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung einer anerkannten Prüfstelle erforderlich (Ü-Zeichen). ATF Neitzert – Brandschutztüren Produkte Akustikbau Brandschutz Türen Fenster Treppen Möbelbau Weitere Produkte Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
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Einbau & Umbau Instandhaltung & Wartung der Brandschutztüren Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren Feststellanlagen Obertürschließer