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Steuerbonus für Reinigung

Steuerbonus für Reinigung

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Graffitientfernung In der Einkommenssteuererklärung können Aufwendungen für Graffitientfernung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Die Einkommenssteuer ermäßigt sich in diesen Fällen um 20 v.H. der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, höchstens aber um 1.200,00 EURO pro Jahr und pro Haushalt. Voraussetzung ist allerdings, dass Rechnungen vorgelegt und die Zahlungen an Dienstleister (z.B. durch Beleg des Kreditinstituts) nachgewiesen werden. Barzahlungen erfüllen die Voraussetzungen nicht. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.
Glaszuschnitt

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Wir verfügen über moderne Zuschnitttische für Floatglas und Verbundglas in unserem Glasbearbeitungszentrum.