Zwangsvollstreckung
Als Ultima Ratio bleibt häufig nur noch die Zwangsvollstreckung, um Ihre offenen Forderungen durchzusetzen.
Dabei wird ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt, Geldwerte oder Güter Ihres Schuldners zu pfänden, sofern ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Hierbei können wir als gesetzlicher Vertreter Ihr Anwesenheitsrecht nutzen und dabei Ihre Interessen während der Vollstreckung wahren. Liegt Vermögen in Form von Grundstücken oder Immobilien vor, so sichern wir Ihre Ansprüche durch einen Eintrag im Grundbuch.