Finden Sie schnell haus und grundstück verkaufen für Ihr Unternehmen: 381 Ergebnisse

Passivhaustüren - 1 flügelig

Passivhaustüren - 1 flügelig

Passivhaustüren Clima Top PLUS. Verschiedene Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage. Beim Design bestehen grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie bei den normalen Haustüren. Passivhaustüren - 1 flügelig Clima Top PLUS - Typ SP 030-1 Besonderheiten - mit und ohne Lichtausschnitt - mit und ohne Seiten-/ Oberteil - Zargen, Türblätter und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich - UW-Werte: Sperrtür 0,663 W/m2K Sperrtür verglast 0,68 - 0,84 W/m2K Rahmentür verglast 0,876 W/m2K - Durchgangslichte max. BxH: 1437 x 3080 mm Nachweise: - CE Zertifizierung Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage. Beim Design bestehen grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie bei den normalen Haustüren.
DER IMMOBILIENKAUFVERTRAG

DER IMMOBILIENKAUFVERTRAG

Generell enthält der notariell beglaubigte Vertrag, welcher einen Immobilienkauf besiegelt, die Bedingungen, unter welchen der Verkauf abgewickelt wird. Er dient als rechtliche Grundlage des Verkaufs und sichert beide Parteien ab. Hier finden auch sämtliche Sondereinigungen zwischen Käufer und Verkäufer Ihren Platz. Werden diese nicht schriftlich festgehalten, verlieren Sie eventuell ihre Gültigkeit. In einem regulären Immobilienvertrag werden folgende Aspekte aufgeführt: - Personenbezogene Daten beider Parteien - Immobilienbezeichnung - Regelungen zur Übernahme von Inventar - Umgang mit eventuell bestehenden Grundschulden - Informationen zu Qualität und Mängeln der Immobilie - Kaufpreis - Vorgehensweise im Objekterwerb - Übergabezeitpunkt und -regelungen - Bezahlzeitpunkt, Hinweise zur Finanzierung und Zahlungsweise - Im Grundbuch festgelegte Sonderregelungen - Inventar, welches zusätzlich an den Interessenten verkauft wird, wird meist nicht in die Summe des Kaufpreises eingerechnet, sondern separat betrachtet, da geringere Grunderwerbssteuern anfallen können, wenn der Endpreis niedriger ausfällt.
Mietverwaltung

Mietverwaltung

Als mittelständisches Unternehmen gehen wir kompetent und zuverlässig auf die individuellen Bedürfnisse von Vermieter und Mieter ein. Wir bieten eine umfassende Beratung und erarbeiten nachhaltige Konzepte sowie flexible Lösungen zu allen Immobilien.
Mietverwaltung

Mietverwaltung

sorgenfrei wirtschaften Wer in der Vermietung das Rundumsorglos-Paket wünscht, ist bei uns genau richtig. Von einzelnen Mietobjekten bis hin zu ganzen Wohnanlagen oder Gewerbeparks – wir sorgen dafür, dass Ihr Eigentum eine sichere Investition bleibt. In der Mietverwaltung übernehmen wir die gesamte Abrechnung mit den Mietern über ein eigens geführtes Treuhandkonto. Sie erhalten monatliche Berichte über die Einnahmen und Ausgaben, die gleichzeitig alle relevanten Informationen für Ihren Buchhalter bzw. Steuerberater enthalten.
Immobilienverwaltung

Immobilienverwaltung

Wir sind erfahrene Hausverwalter und unterstützen Sie bei der Verwaltung Ihrer Bestandsimmobilien, wie Wohnhäuser, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekte – kaufmännisch und technisch. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich dabei von der klassischen Hausverwaltung, über die Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG), bis zum Sondereigentum (SEV). Dabei kümmern wir uns fachlich versiert und transparent um den Werterhalt und die Bewirtschaftung Ihrer Immobilien. Aufgabenschwerpunkte sind u.a. der Abschluss von Mietverträgen, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, Wohnungsübergaben sowie die Beratung und Begleitung von baulichen Maßnahmen mit entsprechenden Angebotsanforderungen, Verhandlungen, Beauftragungen und Prüfung der Abrechnung sowie Abnahmen von Bauleistungen. Natürlich halten wir Sie über den Status quo Ihrer vermieteten Immobilien kontinuierlich auf dem Laufenden. In regelmäßigen Abständen erhalten Sie eine objektbezogene Kontenübersicht sowie ausgearbeitete Entscheidungsgrundlagen im kaufmännischen und technischen Bereich. Durch uns haben Sie außerdem Zugriff auf externe Dienstleister und Fachingenieure, die wir bei den entsprechenden Maßnahmen überwachen. In sämtlichen Belangen haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Interessen zu 100% vertritt. Sie erhalten eine kompetente Hausverwaltung für Ihre Wohn- oder Gewerbeimmobilie, eine gewissenhafte WEG-Verwaltung und SEV-Verwaltung, eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung Ihrer angemieteten Immobilien, technische Unterstützung beim Betreiben Ihrer Liegenschaften sowie eine regelmäßige Überprüfung des baulichen und technischen Zustands Ihrer Immobilien, und eine Überwachung von Miet-, Pacht-, und Erbbauzinserhöhungen. Wir kümmern uns um die Vermietung Ihrer Einheiten, die Abstimmung mit Banken, Behörden, Versorgungsträgern, die Beauftragung und Kontrolle externer Dienstleister, die Mietbuchhaltung Ihrer Immobilien inkl. einer pünktlichen Abrechnung der Nebenkosten, und die Beratung und Budgetierung für Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen inkl. der begleitenden Bauüberwachung und Abnahmen.
Immobilienverwaltung

Immobilienverwaltung

Effizientes Gebäudemanagement steigert den Wohnwert und Ihre Rendite. Ein Hausverwalter hat nicht nur eine besondere Vertrauensstellung, er trägt auch ein besonders hohes Maß an Verantwortung. Wir betrachten nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern genauso deren Mieter als Partner und Kunden. WEG-Sondereigentums- oder Miethausverwaltung: Wir übernehmen alle kaufmännischen sowie technischen Aufgaben und entlasten Sie von unbequemen Pflichten und Sorgen. Damit Ihre Immobilie störungsfrei für Sie arbeitet. WEG-Verwaltung - Erstellen des Wirtschaftsplans - Erstellen der Jahresabrechnung - Erstellen der Bescheinigung gemäß EstG § 35a - Vorbereiten, Einberufen, Durchführen und Protokollieren der Wohnungseigentümerversammlung - Führen der Beschlussversammlung - Zeitnahe Umsetzung der gefassten Beschlüsse - Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf einem separaten Treuhand- und Festgeldkonto - Einzug und Überwachung der fälligen Wohngelder - Regelmäßige Objektbegehung / Treffen mit dem Beirat - Erfassen des Instandsetzungsbedarfs - Einholen von Angeboten und Beauftragen von Handwerksleistungen - Rechnungsprüfung und termingerechte Zahlungsabwicklung - Einholen, Prüfen und Abschließen von Versicherungs- und sonstigen Verträgen für die Eigentümergemeinschaft - Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten etc. Sondereigentumsverwaltung - Erstellen einer Jahresabrechnung für den Eigentümer / Steuerberater - Erstellen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Mieter - Anpassen der Mietervorauszahlungen aufgrund der Abrechnungen - Erstellen der Bescheinigung gemäß EstG § 35a - Verwaltung der Miete / Mietkaution auf einem separaten Treuhandkonto - Überweisung der Mietüberschüsse an den Eigentümer - Einzug und Überwachung der fälligen Mieten und Nebenkosten / Mahnwesen - Wohnungsabnahmen, Erstellen der Ablese- / Übergabeprotokolle - Mietersuche, Inserate / Werbung, Besichtigung, Prüfung der Bewerbungsunterlagen sowie Mietvertragsabschluss - Bearbeitung der Mieteranfragen / Mängelmeldungen - Einholen von Angeboten und Beauftragen von Handwerkerleistungen - Rechnungsprüfung und termingerechte Zahlungsabwicklung - Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung der Ansprüche des Eigentümers - etc. Miethausverwaltung - Erstellen von Quartals- / Jahresabrechnungen für den Eigentümer - Erstellen der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für den Mieter - Anpassung der Mietervorauszahlungen aufgrund der Abrechnungen - Erstellung der Bescheinigung gemäß EstG § 35a - Verwaltung der Gelder des Miethauses auf einem separaten Treuhand- und Festgeldkonto - Einzug und Überwachung der fälligen Mieten und Nebenkosten/ Mahnwesen - Regelmäßige Objektbegehung und Bericht an den Eigentümer - Wohnungsabnahmen, Erstellen der Ablese- / Übergabeprotokolle - Mietersuche, Inserate / Werbung, Besichtigung, Prüfung der Bewerbungsunterlagen sowie Mietvertragsabschluss - Erfassen des Instandsetzungsbedarfs, 5-Jahresplanung - Einholen von Angeboten und Beauftragen von Handwerkerleistungen - Rechnungsprüfung und termingerechte Zahlungsabwicklung - Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung der Ansprüche des Eigentümers - Einholen, Prüfung und Abschließen von Versicherungs-
Immobilienverwaltung

Immobilienverwaltung

Seit über 30 Jahren verwalten wir die Liegenschaften unserer Kunden und sind Ansprechpartner für die Anliegen der Eigentümer, Mieter und diverse Gewerke.
Hausratversicherung

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut in Ihrer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft. Sie ist immer sinnvoll, um finanzielle Schäden bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm abzudecken. Sichern Sie sich jetzt ab!
Immobilienverwaltung

Immobilienverwaltung

Als Spezialist und leistungsstarker Partner verwalten wir Mietshäuser, Eigentumswohnanlagen und gemischt genutzte Immobilien. Unser Ziel ist es Sie zu entlasten und zugleich eine Wertsteigerung Ihres Immobilienportfolios herbeizuführen.
Immobilienverwaltung

Immobilienverwaltung

Wir bieten unseren Kunden eine sorgfältige Verwaltung der Immobilie an, um Wertsicherung und -erhalt zu gewährleisten. Ziel: Werterhöhung der Immobilie.
Immobilienwert schätzen lassen

Immobilienwert schätzen lassen

Nach dem Online-Gespräch oder der Besichtigung Ihrer Immobilie erhalten Sie: Eine Kurzbeschreibung Ihren Angaben entsprechend, den geschätzten Immobilienwert in einer Bandbreite. Bei der Schätzung Ihrer Immobilie wird entweder in einem Online-Gespräch das Objekt besprochen oder an Ort und Stelle besichtigt. Anschließend wird der Immobilienwert anhand der aktuell gültigen Regelungen für Immobilientreuhänder beurteilt. Umfassende Marktkenntnis gemeinsam mit jahrelanger Erfahrung als Immobilientreuhänder und Sachverständiger für Immobilien ermöglichen die Schätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie.
Qualitätskontrollen

Qualitätskontrollen

Wir prüfen Ihre Produkte nach Ihren Vorgaben z. B. durch Vermessen, Wiegen, Sichtprüfung, optische Prüfverfahren, Funktionsprüfung,. Bei Bedarf führen wir Nacharbeiten durch. Gerne fertigen wir für Sie eine statistische Auswertung an, wenn gewünscht.
Immobiliemarketing

Immobiliemarketing

Werbewirksame visuelle Konzepte, Digital oder zum Blättern. Beeindruckende Grafiken und Geschichten, die verkaufen.
Ihr Partner in Sachen Internetauftritt

Ihr Partner in Sachen Internetauftritt

seit über 15 Jahren im Geschäft über 200 Homepages oder OnlineShops Dutzende Logos, Werbedesigns Planung, Design, Umsetzung und Pflege
Versicherungsmakler – Immobilienmakler

Versicherungsmakler – Immobilienmakler

Auf jeden Anlass vorbereitet Erste Wohunug Ausbildung & Studium Haustiere Berufstätigkeit Famillie & Kinder Bauen Rund ums Haus Ruhestandsplanung Service für unsere Kunden Versicherungskategorien Haftpflicht Rechtsschutz Reiseversicherungen Kranken- und Pflegeversicherung Private Vorsorge Gewerbeversicherung Haus & Wohnen KFZ-Versicherungen
Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Der Zeitraum zum Einreichen der Grundsteuererklärung hat begonnen. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alle Grundstücksbesitzer Bei Eigentumswohnungen die Eigentümer (nicht die Verwaltung) Bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Gesellschaft Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Wann muss die Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden? Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 eingereicht werden. Eine verlängerte Frist, wie etwa bei der Einkommensteuer, ist derzeit nicht geplant. Wie erfahre ich von der Abgabepflicht? Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen werden voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilungen, Internet etc.) erfolgen. Entsprechend erfolgt in der Regel keine persönliche Aufforderung durch das Finanzamt. Ist die Abgabe auch in Papierform möglich? Nein. Die Übermittlung hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen. Wie oft muss eine Feststellungserklärung eingereicht werden? Alle 7 Jahre. Dazwischen können Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen stattfinden. Welches Finanzamt ist für die Grundsteuer-Erklärung zuständig? Das Lagefinanzamt; d.h. das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche oder die Fristen nicht einhalte? Bei Nichterfüllung drohen deutliche Strafen, bspw. in Form von Verspätungszuschlägen. Ferner ist das Finanzamt befugt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Etwaige, steuermindernde Tatsachen könnten hierbei unberücksichtigt bleiben und zu fehlerhaften Bescheiden führen, die im Zweifel über Jahre erhöhte Grundsteuerzahlungen zur Folge haben. Wird die zu zahlende Grundsteuer durch die Reform höher ausfallen? Grundsätzlich soll die Grundsteuerreform keine Auswirkungen auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer haben. Abhängig von der Lage, Größe und Alter des Grundstücks, kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch individuell verändern. Was soll die ganze Grundsteuer-Reform? Die Reform soll die bisherigen Werte an aktuelle Wertermittlungen anpassen, um damit realitätsnaher zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt, die eine Reformierung durch den Gesetzgeber und damit einhergehende Neubewertung der Grundstücke notwendig macht. Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen. Da die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll, ist eine frühzeitige Neuermittlung der Grundsteuerwerte bezogen auf den 1. Januar 2022 vorgesehen, um den Kommunen genügend Zeit für die Anpassung der Hebesätze einzuräumen. Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits bis spätestens 31. Oktober 2022 sog. Feststellungserklärungen abgeben. Was ändert sich bei einem Eigentümerwechsel? Wer am 1. Januar Eigentümer und deshalb Steuerschuldner ist/war, schuldet die volle Jahressteuer. Der bisherige Eigentümer bleibt somit Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr. Davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Erwerber darüber, wer die Grundsteuer übernimmt, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Noch fragen?
Nachfolgeberatung

Nachfolgeberatung

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen als Berater und als Unternehmer für eine optimale Gestaltung Ihrer Firmennachfolge. Unsere Erfahrung zeigt immer wieder: Der Unternehmer, der bei der Nachfolgeplanung auf sich allein gestellt ist, stößt inhaltlich, zeitlich und emotional an seine Grenzen. In diesem Fall profitiert er enorm von der Unterstützung durch unseren spezialisierten und gut vernetzten CGS* Berater. Unser Berater deckt die Verkäuferbedürfnisse ganzheitlich ab und koordiniert alle in den Prozess involvierte Experten. Als verlängerter Arm des Unternehmers sorgt unser Berater für eine professionelle Prozessführung und eine wirksame Entlastung. Als Außenstehender bringt sich unser Berater mit Objektivität und Neutralität ein und hilft dadurch mit, den Nachfolgeprozess sachlich und zielführend zu gestalten. So wird die Nachfolgeregelung für alle Beteiligten zum Erfolg und für den Unternehmer zur Krönung seines Lebenswerks. Informieren Sie sich näher zu unserem Leistungsspektrum, indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Mitarbeiter verstehen ihr Handwerk und helfen Ihnen gerne weiter.
Immobilien, Sachverständiger

Immobilien, Sachverständiger

Sachverständigenbüro Margit Paul in Pirna, für Gutachten und Bewertung von Grundstücken und Immobilien in SachsenWissen Sie, was Ihr Haus oder Grundstück heute und in Zukunft wert sind? Wenn nicht, schafft solide Beratung in dieser Vertrauensfrage Gewissheit. Die qualifizierte Verkehrswertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks verlangt Expertenwissen. Als zertifizierte Immobilienbewerterin (ZIS Sprengnetter Zert (WG) und HypZert (F)) nach DIN EN ISO/IEC 17024 mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich biete ich Ihnen folgende Leistungen an: · Verkehrswertgutachten · Wertschätzungen · Beleihungswertgutachten · Beratungsleistungen · Miet- & Gutachtentools · Immobilienbesichtigung · Immobilienbewertung
Passivhaustüren - 2 flügelig

Passivhaustüren - 2 flügelig

Passivhaustüren Clima Top PLUS. Verschiedene Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage. Beim Design bestehen grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie bei den normalen Haustüren. Passivhaustüren - 2 flügelig Clima Top PLUS - Typ SP 030-2 Besonderheiten - mit und ohne Lichtausschnitt - mit und ohne Seiten-/ Oberteil - Zargen, Türblätter und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich - UW-Werte: Sperrtür 0,663 W/m2K Sperrtür verglast 0,68 - 0,84 W/m2K Rahmentür verglast 0,876 W/m2K - Durchgangslichte max. BxH: 2800 x 3080 mm Nachweise: - CE Zertifizierung Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage. Beim Design bestehen grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie bei den normalen Haustüren
Immobilien Vergleichswerte erhalten

Immobilien Vergleichswerte erhalten

Mit Immobilien Vergleichswerten verschaffen Sie sich einen raschen Überblick zum lokalen Preisniveau Ihrer Eigentumswohnung, Ihres Hauses oder Ihres Grundstücks! Erhalten Sie schnell eine Übersicht über das tatsächliche Preisniveau! Auch für die Vergangenheit möglich! Immobilien Vergleichswerte werden konkret für Ihre Immobilie (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Grundstück) erhoben. Sie erhalten eine Aufstellung von: tatsächlichen Verkaufserlösen vergleichbarer Objekte, in ähnlichen Lagen in der Umgebung Ihrer Immobilie, für einen bestimmten Zeitpunkt adaptiert und einen daraus errechneten Durchschnittswert. Immobilien Vergleichswerte werden elektronisch übermittelt. Rasch und übersichtlich.